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06.08.2026 | Bauwesen, Politik, Recht

Neues Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz in Kraft

Das Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Erste wesentliche Regelungen gelten bereits seit dem 29. Juli 2026. Weitere Teile treten stufenweise zum 1. Januar 2027, zum 1. Januar 2028 und zum 1. Januar 2030 in Kraft. Einen einheitlichen Stichtag für sämtliche Änderungen gibt es damit nicht.

Das Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz, dessen Inhalt umfassend überarbeitet wurde. Die Änderungen betreffen unter anderem Heizungsanlagen, energetische Anforderungen an bestehende Nichtwohngebäude, Energie­ausweise sowie die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes.

Die Bundes­regierung setzt auch die Heizungs- und Gebäude­förderung (BEG) um. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits seit dem 21. Juli 2026.

Neue Regeln für Heizungsanlagen

Die bisherige Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Für neu eingebaute Heizungen mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gelten jedoch künftig steigende Anforderungen. So müssen ab 2029 schrittweise wachsende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden. Spätestens 2045 müssen die verwendeten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Die größere formale Wahlfreiheit bei der Heizungsart vereinfacht die Planung und Beratung nicht zwangsläufig. Bei der Entscheidung für ein Heizsystem müssen weiterhin der Gebäudezustand, der Wärmebedarf, die kommunale Wärmeplanung, die künftige Ent­wick­lung der Gas- und Wärmenetze, die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe, CO₂-Kosten, Betriebskosten und Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Bundes­architekten­kammer hatte daher bereits im Gesetzgebungsverfahren auf die Be­deutung einer qualifizierten und langfristig ausgerichteten Beratung hingewiesen.

Lebenszyklusbilanzierung wird verpflichtend

Für die Architektenschaft besonders relevant ist die gesetzliche Verankerung der Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung. Ab dem 1. Januar 2028 müssen die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen zunächst für neu zu errichtende Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2030 gilt die Vorgabe für alle neu zu errichtenden Gebäude.

Die Ergebnisse werden in einem Bericht zur Treibhausgasbilanz im Lebenszyklus dokumentiert und mit dem Energie­ausweis verknüpft. Ein verbindliches Muster und die Anforderungen an das maschinenlesbare Datenaustauschformat müssen noch bekannt gemacht werden.

Die Ausstellung des Berichts wird nach § 88c GModG an eine berufliche Grundberechtigung und eine zusätzliche Fortbildung im Bereich der angewandten Ökobilanzierung geknüpft.

Anforderungen an bestehende Nichtwohngebäude

Für bestehende Nichtwohngebäude führt das Gesetz neue energetische Anforderungen ein. Ab 2030 und in einer weiteren Stufe ab 2033 müssen besonders ineffiziente Gebäude festgelegte Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf einhalten.

Auch Energie­ausweise gewinnen an Be­deutung. Sie werden umfangreicher, digitaler und stärker mit Nachweis- und Vollzugsfragen verknüpft. Für planende und beratende Berufe steigen damit die Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, Prüftiefe und die Haftungsabgrenzung.

Weitere Konkretisierungen notwendig

Für Architekt­innen und Architekten sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ergeben sich aus dem Gesetz wichtige neue Tätigkeits- und Ver­ant­wor­tungsbereiche. Zahlreiche Einzelheiten müssen jedoch noch konkretisiert werden. Das betrifft insbesondere Musterberichte, Datenaustauschformate, Fortbildungsanforderungen, die Anerkennung vorhandener Qualifikationen und die praktische Nachweisführung. Die Fristen bis 2028 und 2030 er­mög­lichen eine abgestimmte Vor­be­reitung. Sobald weitere Vorgaben zu dieser Nachweisführung vorliegen, wird die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen über die Umsetzung und zusätzliche Fort­bildungs­angebote informieren.

Fort­bildungs­angebote der Akademie der AKH zum Thema:

Bereits jetzt bietet die AKH Akademie verschiedene Termine mit Weiter­bildungen zum GModG an.

Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz GModG – Auswirkungen auf die Praxis
22. September 2026, 13.30 bis 17.00 Uhr

Referent Klaus Lambrecht, 4 Fort­bildungs­punkte. Themen sind unter anderem Heizungsanforderungen, Nichtwohngebäude, Energie­ausweise, Nachweisverfahren, Fristen und die Umsetzung der EPBD.

weitere In­for­ma­tio­nen und Anmeldung

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz GModG)
13. November 2026, 9.30 bis 13.00 Uhr

Referent Stefan Horschler, 4 Fort­bildungs­punkte. Der Schwer­punkt liegt stärker auf technischen Änderungen, Heizungen, Nachrüstungen für Nichtwohngebäude, DIN/TS 18599 und der künftigen Treibhausgasbilanzierung.

weitere In­for­ma­tio­nen und Anmeldung

Erneuter Termin für Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz GModG – Auswirkungen auf die Praxis
9. Dezember 2026, 13.30 bis 17.00 Uhr
Weitere In­for­ma­tio­nen und Anmeldung

 

Die AKH Akademie bietet außerdem Seminare zur Ökobilanzierung an:

Intensiv-Training: Klimaneutrale Gebäude planen (Ökobilanzierung)
3. September 2026, 9.30 bis 17.00 Uhr

Referent: Joost Hartwig, 8 Fort­bildungs­punkte. Themen: Lebenszyklusanalyse (Ökobilanz) als Werkzeug für die Bewertung der Umweltwirkungen in Gebäudebetrieb und -konstruktion, Bewertungsgrößen, Datenquellen, praktische Übungen.

Weitere In­for­ma­tio­nen und Anmeldung
Instrumente klimafreundlichen Planens und Bauens
30. September 2026, 14.00 bis 17.30 Uhr

Referent*innen: Gertrudis Peters und Daniel Borutta-Adolphs, 4 Fort­bildungs­punkte. Praxisnahe Einführung in Lebenszyklusanalysen in frühen Planungsphasen nach QNG, sowie Verknüpfung von Ökobilanzen und Baukosten.

Weitere In­for­ma­tio­nen und Anmeldung

Weitere In­for­ma­tio­nen

 

Gesetz im Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 226

In­for­ma­tio­nen zum Gesetzgebungsverfahren beim Deutschen Bundestag

Einordnung und Stellungnahme der Bundes­architekten­kammer

Fragen und Antworten zu der neuen Bundes­förderung für effiziente Gebäude