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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäude­moder­nisie­rungs­ge­setz GModG)

Kennziffer: 226-W183

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundes­regierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren (konkret im Eckpunktepapier vom 24.2.2026: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.). Seit Mai 2026...

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Termine

Donnerstag, 29.10.2026, 09:30 - 13:00 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 19.10.2026

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Veranstaltungsort

- online -

Referent*innen

Stefan Horschler, Dipl.-Ing., Architekt, Hannover

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundes­regierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren (konkret im Eckpunktepapier vom 24.2.2026: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.). Seit Mai 2026 liegt ein Referentenentwurf zu einem neuen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ vor.

Mit diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen sowohl im Anforderungsniveau für den Einbau von Heizungen, neue Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude, Änderungen in der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs aber auch in der Bewertung durch die neue DIN/TS 18599 : 2025-10 aber auch die DIN 4108-2 : 2026-05 bis hin zu Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.

Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt (auf Basis des zum Zeitpunkt bekannten Gesetzesstand):

  • Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
    - Änderung der Referenztechnik
    - Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
    - Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
    - Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
    - Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
  • Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
  • Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
  • Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
  • Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
22. Oktober 2026.

In­for­ma­tio­nen zum Teilnahmeverfahren:

Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teil­nehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.

Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.

Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen

Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

In­for­ma­tio­nen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekten­kammern und der Ingenieurkammer Hessen109,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)89,00 €
-20%
Für Gäste189,00 €
Für Personen mit Ermäßigung89,00 €
Anmeldung

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