AKH/Quandel Staudt

Wahlprüfsteine der AKH zur Landtagswahl 2018

Die AKH hat vor dem Hintergrund bestehender landes­ent­wicklungs­po­li­ti­scher Heraus­forderungen eine Reihe von Themen­schwerpunkten für Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Hessen 2018 identifiziert, die mit den Arbeitsgruppen der Kammer inhaltlich ausgearbeitet und in po­li­ti­sche Forderungen gegossen wurden:

Wohnen, Bauen, Denkmal­pflege, Stadt- und Infrastrukturentwicklung sind untrennbar mit­ein­ander verbunden. Die Verteilung der Aufgaben für das Planen und Bauen von Gebäuden und Bauwerken der Infrastruktur, für die Pflege und Weiter­entwicklung des Denkmalbestands sowie für die Stadtentwicklung, Landschaftsplanung und Landes­ent­wicklung auf verschiedene Ressorts hat sich im Sinne einer kohärenten Baupolitik und Landes­planung nicht bewährt. Eine Konzentration der Zuständigkeiten würde bestehende Abstimmungsprobleme beseitigen. Zugleich entspricht eine solche Aufwertung der gesamtgesellschaftlich und volkswirtschaftlich zunehmenden Be­deutung des Planungs- und Bausektors. Ein Landesministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Infrastruktur ist die richtige Antwort auf die aktuellen Heraus­forderungen.

Ar­chi­tek­tur und Städtebau, Landschaftsplanung und Infrastrukturplanung bilden den Rahmen für kulturelles, soziales und wirtschaftliches Leben. Sie bestimmen maßgeblich die Lebens­qualität in den Städten und Regionen. Sowohl der wertvolle Denkmalbestand als auch zeit­ge­nös­sische Bauten geben Hessen sein unverwechselbares Gepräge.

Qualitätvolles Planen und Bauen ist kulturelle Leis­tung wie Wirtschaftsförderung im besten Sinne. Ein zeit­ge­nös­sisches Verständnis von Bau­kultur erhöht die Attraktivität von Städten und Gemeinden und wird zum Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen. Bau­kultur stärkt die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde und fördert die Bereitschaft, Ver­ant­wor­tung zu übernehmen – eine wichtige Voraussetzung für eine aktive Bürgergesellschaft.

Die Förderung der Bau­kultur ist daher kein Luxus oder gar Selbstzweck, sondern im Sinne einer nach­haltigen Ent­wick­lung vornehmliche Aufgabe des Staates auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.

Verteilung der Zuständigkeiten für das Planen und Bauen auf derzeit sechs Ressorts
AKH/Quandel Staudt

Die AKH plädiert für:

  • ein Landesministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Infrastruktur,
  • eine institutionelle Förderung und Weiter­entwicklung der Landesinitiative Bau­kultur, um die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Relevanz von Ar­chi­tek­tur und Innen­architektur, Städtebau, Landschafts- und Infrastrukturplanung in die Breite zu tragen,
  • eine Vorbildfunktion des Landes in seiner Funktion als öffentlicher Bauherr, und damit für
  • die Übertragung des Bewertungssystems nach­haltiges Bauen (BNB) auf den Landesbau (in Analogie zum Bundesbau),
  • die Verpflichtung zu Planungs­wettbe­werben bei Landesbauten,
  • die Initiierung von ganzheitlich orientierten Modellvorhaben im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus, der Landschafts- und Infrastrukturplanung, um die In­no­vationskraft Hessens nach außen zu zeigen,
  • die Fortschreibung von Planungs­instrumenten und die Stärkung in­formeller Verfahrensweisen.

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Die Landes­ent­wicklung Hessens steht vor vielfältigen Heraus­forderungen. Der nach wie vor prosperierenden Ent­wick­lung der Metropolregion Frank­furtRheinMain steht die Bevölkerungsabnahme vor allem in den ländlichen Regionen Nord- und Mittelhessens gegenüber. Dabei steigt selbst in schrumpfenden Regionen der Flächenverbrauch. Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft, der Klimawandel und die Energiewende sind Treiber eines immer rascheren Landschaftswandels. Er wirkt sich negativ auf den Naturhaushalt, die biologische Vielfalt und den Bestand des kulturellen Erbes und der Kulturlandschaften aus. Die Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien droht an fehlender Akzeptanz für geplante Vorhaben zu scheitern. Die Verkehrssysteme in den Wachstumsregionen geraten zunehmend an Kapazitätsgrenzen.

Zweifelsfrei besteht Handlungsbedarf. Die Konkurrenz zwischen Städten und Regionen wächst. Der Druck, sich im globalen Wettbewerb zu positionieren, steigt. Das Lokale als Ausdruck des Unverwechselbaren und Individuellen gewinnt als Teil der Globalisierung stark an Be­deutung. Chancen für eine nach­haltige Ent­wick­lung Hessens liegen in der Stärkung regio­naler Identitäten und der intelligenten Vernetzung sowie arbeitsteiligen Kooperation von Stadt und Land. Grüne und graue, mobile und digitale sowie soziale Infrastrukturen müssen entsprechend weiterentwickelt werden.

Planungsabstinenz ist keine Option. Konzeptionelles Vorgehen und programmatisches Handeln sind auch auf der Ebene der Landes­ent­wicklung gefragt. Es geht um die Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Resilienz der gebauten Umwelt und damit auch um die Wahrung der Lebens­qualität in den Regionen. Die Fortentwicklung der baulich-räumlichen Vielfalt ist als iden­ti­täts­stiftendes Moment geeignet, den Menschen ein Gefühl von Heimat und Zugehörigkeit zu vermitteln.

Wunsch – Wohnpräferenzen
Wirklichkeit – Siedlungsbewegungen

Die AKH plädiert für:

  • einen Paradigmenwechsel in der Politik hin zu einer programmatisch ausgerichteten Landes­planung und einer integrierten Regionalentwicklung,
  • eine Neuaufstellung des Landes­ent­wicklungsplans und ein Überdenken des räumlichen Ordnungsmodells der zentralen Orte-Gliederung,
  • die Wiedereinführung der dreistufigen Landschaftsplanung sowie ihre zeitgemäße Fortschreibung,
  • eine aktive Gestaltung der vielfältigen Nutzungen von Siedlung und Landschaft im Ausgleich der Interessen,
  • die integrierte Gestaltung des Infrastrukturausbaus (Anlagen des Verkehrs und der Energiewende),
  • die Förderung der Ent­wick­lung regio­naler Identitäten und Ableitung entsprechender Handlungsstrategien (Tourismusförderung, regio­nale Bau­kultur, …),
  • die Mobilisierung von Leerständen und Brachen durch bürgerschaftliches Engagement,
  • innovative Mobilitätsstrategien zur intelligenten Verknüpfung von Stadt und Land,
  • die Förderung der interkommunalen Zusammen­arbeit, insbesondere im Rahmen der Flächenhaushaltspolitik,
  • eine Fortschreibung und Förderung des Planspiels zum Flächenhandel, um das Flächensparziel der Nachhaltig­keits­strategie Hessen von 2,5 ha/Tag zu sichern.

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Die Metropolregion Frank­furtRheinMain ist eine der elf europäischen Metropolregionen. Ihre Stärken als inter­nationaler Finanzplatz, Verkehrs- und Logistikdrehscheibe, Internetknoten und Wissensregion prädestinieren sie für eine Ent­wick­lung als „Smart Region". Wirtschaftlicher Erfolg und Zentralität lassen derzeit die Bevölkerungszahlen in den Großstädten des Agglomerationsraums stark ansteigen. Die Wohnungsmärkte stehen erheblich unter Druck. Die Verkehrssysteme, die das Bild der Region raumwirksam prägen, geraten an ihre Kapazitätsgrenzen. Die für Versorgung, Stadtklima und Lebens­qualität wichtigen land- und forstwirt­schaftlichen Flächen und vielfältigen Naturräume drohen zugunsten von neuen Bauflächen zu schrumpfen.

Entscheidungsträger stehen vor der großen Heraus­forderung, die Balance zwischen inter­nationaler Wettbewerbsfähigkeit und stabiler, wachsender Lebens­qualität der Region zu sichern. Szenarien sind gefragt, die „mögliche Zukünfte" simulieren, gesellschaftliche Trends integrieren, Stellschrauben von Ent­wick­lungsperspektiven transparent machen und eine Folgenabschätzung er­mög­lichen. Für einen nach­haltigen Umbau der Metropolregion müssen nicht nur Effizienz-, sondern auch Suffizienzstrategien verfolgt werden.

Eine größere städte­bau­lichen Dichte bei gleichzeitiger Stärkung der Freiraumqualitäten und neue Mobilitätsstrategien, die moderne Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen einbeziehen, stehen beispielhaft für die Chancen und das In­no­vationspotential der Metropolregion Frank­furtRheinMain. Auf eine ganz andere Weise stellt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in den übrigen Landesteilen: Trotz Bevölkerungsschwund werden an den Ortsrändern neue Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen, die Ortskerne dagegen fallen brach. Strategien zur Revitalisierung der  Ortsmitte sind gefragt, denn vitale Gemeinden sind als Identitätsanker im ländlichen Raum un­verzicht­bar.

Wachsende Einfamilienhausgebiete und Handelsstandorte am Ortsrand führen auch in Hessen zu Leerstand im Ortskern.
Trotz sinkender Bevölkerungszahlen steigt der Flächenverbrauch im Werra-Meißner-Kreis.

Die AKH plädiert für:

  • eine gesellschaftliche Debatte zu Chancen und Grenzen wirt­schaftlichen Wachstums und technischer In­no­vation,
  • einen po­li­ti­schen Diskurs zu Ent­wick­lungsperspektiven der strukturschwachen (ländlichen) Regionen Hessens und zum Abbau räumlicher Disparitäten,
  • eine szenariobasierte Diskussion zur Zukunft der Metropolregion Frank­furtRheinMain,
  • eine differenzierte Debatte zu Chancen und Grenzen der Innenentwicklung,
  • die Förderung von Modellvorhaben zur
    • doppelten Innenentwicklung, die gleichzeitig die Freiraumversorgung sichert und die Nutzbarkeit erhöht, was die Akzeptanz baulicher Verdichtung verbessert,
    • Reduzierung des Individualverkehrs im städtischen Raum und zur Rückgewinnung des öffentlichen Raums,
    • Revitalisierung ländlicher Kommunen,
  • innovative Wege der Planung und Beteiligung und die Verknüpfung formeller Planung mit in­formellen Instrumenten der Partizipation, um die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Ort und notwendigen Veränderungsprozessen zu erhöhen bzw. die Mitgestaltung zu er­mög­lichen.

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Das Bedürfnis nach Sicherheit zählt zu den menschlichen Grundbedürfnissen und ist für das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger von großer Be­deutung. Daher genießt der öffentliche Raum von Städten und Gemeinden, in den Stadtzentren genauso wie in den Wohnquartieren, einen hohen Stellenwert. Er stellt in der freiheitlichen Demokratie als Ort der Begegnung, des Austauschs und der freien Meinungsäußerung ein besonderes Schutzgut dar. Nutzungskonflikte des öffentlichen Raums durch kulturelle, geschlechtliche und/oder altersbedingte Unterschiede können das Sicherheitsgefühl negativ beeinflussen.

Die Maßnahmen, die in der Vergangenheit für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum getroffen wurden, greifen vielfach zu kurz und führen zu einer Spaltung der Gesellschaft. Einzelne Gruppen werden verdrängt und ausgeschlossen. „Gated communities" sind sowohl im Wohnungs­bau als auch im Einzel­handel entstanden. Der Wunsch nach Übersichtlichkeit und Orientierung verkehrt sich im Extrem zu einer Atmosphäre des Monotonen ohne Aufenthaltsqualität.

Der vermehrte Ruf nach Videoüberwachung wird laut. Doch eine flächendeckende und anlasslose Überwachung untergräbt die bürgerliche Freiheit. Das gewonnene Maß an Sicherheit rechtfertigt diesen Verlust nicht, selbst wenn dadurch die Verfolgung von Straftaten erleichtert werden soll. Eine freie Gesellschaft basiert auf Vertrauen und Öffentlichkeit. Sicherheit ist nur bedingt planbar. Ein Klima der Offenheit und Toleranz sowie ein Bekenntnis zum urbanen Lebensstil sind nötig, um die Balance zwischen notwendiger Sicherheit und notwendiger Freiheit zu erzielen. Die Wahrung des öffentlichen Raums durch aktive Gestaltung und Teilhabe aller sozialen Gruppen und Ethnien muss das Anliegen der gesamten Gesellschaft sein. Dies ist die besondere Ver­ant­wor­tung aller Entscheidungsträger.

Eine auf hohe Identifikations­potenziale angelegte Stadt­planung und -gestaltung wird die Sicherheit im öffentlichen Raum befördern. Die Merkmale sicherer Stadtquartiere sind eine vielfältige öffentliche und private Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Freizeit sowie eine Vielfalt an Wohnformen und Eigentumsverhältnissen, die eine gemischte Bewohnerschaft erzielt. Öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität sind gefragt, die multifunktional die Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen befriedigen. So entsteht die Stadt der kurzen Wege, die viele Menschen im Alltag zu unter­schiedlichen Zwecken und Tageszeiten nutzen.

Frank­furter Bürger sehen die städtische Lebens­qualität am meisten durch ein unzureichendes Wohnungsangebot, die Verkehrssituation und eine fehlende öffentliche Sicherheit beeinträchtigt.

Die AKH plädiert für:

  • eine differenzierte Debatte zu den Voraussetzungen öffentlicher Sicherheit,
  • ein verstärktes Bewusstsein für die Be­deutung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • eine sozial ge­rech­te, partizipative und integrative Stadt­planung.

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Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Gute Wohnverhältnisse und ein funktionierendes Wohn­umfeld sind wesentliche Voraussetzungen für den sozialen Frieden und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Ein ausreichendes und differenziertes Wohnungsangebot ist ein un­verzicht­barer Standortvorteil im Wettbewerb der Regionen. In Hessen wird für den Zeitraum von 2014 bis 2040 der Wohnungsbedarf auf rund 517.000 Wohnungen geschätzt. Jährlich sollen 37.000 Wohnungen neu entstehen. Davon entfallen 86 Prozent allein auf Südhessen.

Derzeit bleibt die Realisierungsquote weit hinter den Berechnungen und den konkreten Bedarfen zurück. Insbesondere die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und besonderen, gemeinschaftsorientierten Wohn- (und Pflege-)formen steigt und findet auf dem Wohnungsmarkt keine adäquate Entsprechung. Die jüngsten Zuwanderungsbewegungen verschärfen den Druck und verstärken die Tendenz zu räumlichen Disparitäten. In der Metropolregion Frank­furtRheinMain wächst die Wohnungsnot. Die Gentrifizierung nimmt zu. Dem steht ein fehlendes Investitionsinteresse in strukturschwachen, peripheren Räumen Nord- und Mittelhessens gegenüber.

Der Wohnungs­neu­bau wird größtenteils durch gewerbliche Anbieter bestimmt, die in der Regel nur im hochpreisigen Wohnungssegment eine rentable Nutzung sehen. Ihr An­ge­bot entspricht standardisierten Lebensformen und wird der Vielfalt an Wohnbedarfen nicht gerecht. Zudem sind immer mehr einkommensschwächere Haushalte nicht in der Lage, die marktüblichen Mieten in den Städten des Ballungsraumes zu bezahlen. So ist im Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 im Gebiet des Regionalverbands Frank­furtRheinMain der Quadratmeterpreis für Wohnimmobilien um 23 Prozent gestiegen.

Ein Paradigmenwechsel ist gefragt, der das Thema "Wohnen für alle" als Strukturförderung anerkennt und zum zentralen Politikfeld erklärt. Wohnungs­bau, Stadt- und Regionalentwicklung müssen zukünftig noch stärker im Zusammen­hang gesehen und mit anderen Politikbereichen, z.B. der Wirtschaftsförderung, der Sozialpolitik und der Liegenschaftspolitik, verzahnt werden.

Die aktuelle Wohnungs­bauentwicklung bleibt deutlich hinter dem prognostizierten Wohnungsbedarf zurück.
Prognosen 2040 werden der Pluralisierung der Lebensstile nicht gerecht.

Die AKH plädiert für:

  • die Ent­wick­lung qualitativer Leitlinien einer integrierten Wohnungspolitik,
  • eine Neukonzeption der Wohnungs­bauförderung des Landes Hessen, die programmatisch den künftigen gesell­schaft­lichen und ökonomischen Anforderungen Rechnung trägt, regio­nal justierbar ist und differenzierte Anreize für unterschiedliche Wohnungsmarktakteure schafft,
  • eine Modernisierung der Förderrichtlinien, um veränderten Wohn- und Lebensformen in den Grundrissen Rechnung zu tragen,
  • eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Abschreibungssätze für den Wohnungs­bau sowie zur Schaffung weiterer steuerlicher Anreize, auch für Modernisierungen im Bestand,
  • die Förderung von Modellvorhaben für zeitgemäße Wohn- und Lebensformen sowie ressourcenschonende Bauweisen und nach­haltige Mobilitätskonzepte,
  • mehr Wettbewerb und Qualität im Wohnungs­bau durch Konzeptvergabe und Planungs­wettbe­werbe.

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Kommunen stehen vor immer komplexeren Aufgaben. In Zeiten wachsender Städte mit steigenden Miet- und Grundstückspreisen wird eine vorausschauende und aktive kommunale Liegenschaftspolitik zum zentralen Steuerungselement einer sozial ge­rech­ten Stadtentwicklungspolitik. Aber auch in schrumpfenden Regionen ist eine aktivierende, auf Innenentwicklung ausgerichtete Bodenpolitik ent­scheidend. Eine gezielte Nachverdichtung und die Ent­wick­lung von Brachen stärken die Ortskerne und wirken der Zersiedelung wertvoller Landschaftsräume entgegen.

Zu den Bau­steinen der Liegenschaftspolitik zählen die Baulandstrategie und Verfahrensweisen der Baulandentwicklung. Langfristiges Flächenmanagement und strategische Bodenvorratspolitik, z.B. der Zwischenerwerb von (Schlüssel-)Grundstücken, sichern die Handlungs- und Ent­wick­lungsfähigkeit der Gemeinde. Die Ver­gabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspo­li­ti­scher als auch umwelt- und/oder stadtentwicklungspo­li­ti­scher Ziele zu garantieren. Transparente Ver­gabeverfahren, die Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Akteure in die Stadtentwicklung zu integrieren, aber auch ar­chi­tek­to­nische und städtebauliche Qualität sind langfristig Garanten für eine iden­ti­täts­stiftende Stadtentwicklung. Dies fördert die Akzeptanz für Veränderungen und ein positives Neubauklima.

Kommunen sind zentrale Akteure in Sachen Baulandentwicklung. Allerdings werden die Rahmen­bedingungen durch Bund und Länder mitgestaltet. Im Rahmen ihrer Mitverantwortung können sie die Kommunen bei der Ausgestaltung der Liegenschaftspolitik unterstützen. Als Grundstückseigentümer haben sie Vorbildfunktion.

In nachgefragten Lagen macht der Bodenpreis inzwischen ein Drittel der Erstellungskosten aus. Die Ver­gabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität und nicht nach dem höchsten Preis kann Segregationserscheinungen entgegenwirken.
Die Kaufpreisdämpfung kommt der Projektqualität zugute und ist von allgemeinem wirt­schaftlichen Interesse.

Die AKH plädiert für:

  • ein Abrücken des Landes von der Ver­gabe von Grundstücken an den Meistbietenden,
  • die Abgabe von landeseigenen Liegenschaften, um den kommunalen Grunderwerb zur Baulandentwicklung für bezahl­baren Wohnungs­bau zu unterstützen. Dabei sollte das Prinzip der Konzeptvergabe und der Anhandgabe zur Anwendung kommen,
  • die Senkung der Grunderwerbssteuer auf ein investitionsfreundliches Niveau von 3,5 Prozent,
  • eine ausreichende Finanzausstattung der Städte und Gemeinden, die den notwendigen Gestaltungsspielraum für eine strategische Baulandentwicklung ermöglicht,
  • den Einsatz der Städtebauförderung für die Grundstücksvorbereitung sowie die Förderung des Zwischenerwerbs,
  • die Initiierung revolvierender landeseigener oder regio­naler Grundstücksfonds,
  • die Unterstützung der Kommunen bei der Durch­führung eines Innenentwicklungsmanagements sowie der Anwendung liegenschaftspo­li­ti­scher Instrumente durch Handreichungen und/oder Informationsveranstaltungen,
  • die gezielte Förderung eines aktiven interkommunalen Liegenschaftsmanagements der Kommunen durch das Land, z.B. durch die Einführung von Flächenzertifikaten,
  • das Engagement der Landes­regierung, sich beim Bund für die Weiter­entwicklung des Besonderen Städtebaurechts einzusetzen und das „Innenentwicklungsmaßnahmengebiet" als neue Gebietskulisse ins BauGB zu integrieren.

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Hessen bekennt sich zum Klima­schutz. Bis 2050 soll das Land klimaneutral sein. Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme soll bis 2020 auf max. 2,5 ha sinken. Die strategischen Handlungsfelder sind damit umrissen: Energie­einsparung, Steigerung der Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, intelligente Netz-Nutzer-Lösungen und nach­haltiges Flächenmanagement.

Die Energiewende wird das Bild der Städte und Regionen verändern. Es besteht die große Chance und die Notwendigkeit, den Landschaftswandel konzeptionell zu gestalten, aber auch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung neu zu denken. Die Konzentration der Siedlungsentwicklung entlang von Infrastrukturknoten, kompakte städtebauliche Strukturen und Nutzungsmischung im Quar­tier, der Ausbau von Fuß- und Radwegen sowie von zukunftsfähigen Verkehrsangeboten schaf­fen die besten Voraussetzungen für effiziente Mobilitätssysteme und nach­haltiges Flächenmanagement. Die Freiraumentwicklung in den Städten gewinnt zunehmend an Gewicht. Vegetation bindet Staub, filtert Schadstoffe und sorgt für Temperaturausgleich. Im Sinne einer resilienten Stadtentwicklung ist der Ausbau grüner Infrastrukturen zu fördern.

Die Energie­einsparung im Gebäudebereich wird derzeit stark auf das Einzelgebäude fokussiert. Die Quar­tiersbetrachtung sollte stärker in den Vordergrund treten. Dezentral im Quar­tier erzeugte Energie und deren Speicherung mit kurzen Transportwegen zur Minimierung von Übertragungsverlusten bieten zukunftsfähige Lösungen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden beziehen sich bisher ausschließlich auf die Nutzungsphase. Eine Bewertung über den gesamten Lebenszyklus schafft eine differenziertere Betrachtung im Sinne der Nachhaltigkeit und Investitionsanreize.

Klima­schutz und Energiewende erfordern daher neue und systemische Lösungen. Sie müssen als Strategie in die Stadt- und Regionalentwicklung integriert werden. Architekten, Stadt­planer und Landschafts­architekten können mit ihrer Expertise dazu beitragen, die Energiewende erfolgreich und lebenswert zu gestalten. 

Ungeachtet der Klima­schutzanstrengungen schreitet der Klimawandel fort. Auch in Hessen sind die Folgen mittlerweile spürbar. In den Städten verstärken sich Überhitzungseffekte und damit die Gesundheitsbelastung, vor allem für alte und kranke Menschen. Häufigere und intensivere Starkregenereignisse verstärken Hochwassergefahren. Die Artenzusammensetzung in der Landschaft und in den Freiräumen der Städte verändert sich. Klima­an­passungsstrategien gewinnen neben Maßnahmen zur Erreichung der Klima­schutzziele zunehmend an Gewicht.

Die Klimaerwärmung Hessens zeigt sich u.a. im früheren Beginn der Apfelblüte und länger werdenden Vegetationsperioden.

Die AKH plädiert für:

  • die Verankerung von Res­sour­censchutz, Energieeffizienz und -einsparung als Querschnittsthema in der Stadt-, Regional- und Landes­planung,
  • eine Verzahnung von Effizienz- und Suffizienzstrategien in der Stadt- und Regionalentwicklung,
  • zusätzliche Strategien der Klima­an­passung,
  • eine bewusste Gestaltung des Landschaftswandels und Landschaftsbildes im Zuge der Energiewende,
  • die Stärkung der grünen Infrastruktur in der Stadtentwicklung,
  • Modellvorhaben nach­haltiger Stadtquartiere (kompakt, urban, grün).

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Die Digitalisierung findet in beschleunigtem Tempo in allen Bereichen der Wirtschaft statt: Das Bauwesen und die Wertschöpfungskette Bau stehen vor Heraus­forderungen. Die Methode des sogenannten Building Information Modeling (BIM) soll zusehends Standard werden. Richtig eingesetzt kann sie zu mehr Planungs- und Kostensicherheit führen.

Die Trennung von Planen und Bauen ist dadurch nicht infrage gestellt. Dennoch wird behauptet, ein Mehr an Planungs- und Kostensicherheit lasse sich nur durch ein sogenanntes Design-Build-Konzept erreichen. So lasse sich die nötige Planungssicherheit nur sicherstellen, wenn ausführende Unternehmen bereits zu Beginn der Planung digitaler Gebäudemodelle beteiligt werden. Es besteht jedoch kein Anlass, von vergaberechtlichen Grundregeln und dem Prinzip der Planung und der daran anschließenden, produktneutralen Ausschreibung abzurücken. Architekten können durch die neuen Möglichkeiten ihren bestehenden Aufgaben der Koordination von Fachplanern und Gewerken besser gerecht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prozesse im öffentlichen Bau- und Projektmanagement zwischen Bauherren und Auftragnehmern überprüft und fortentwickelt werden.

Bedingung aller BIM-Projekte ist eine kompetente Ausgestaltung der Planung sowie stetige Entscheidungsbereitschaft und -kompetenz des Bauherren. Weiterhin muss der Auftraggeber den erforderlichen Know-How-Schutz vertraglich zusagen und in der Ver­gabephase technisch umsetzen. Die BIM-Kompetenz von Auftragnehmern darf nicht als Merkmal genutzt werden, das den Kreis der Wettbewerber um öffentliche Aufträge einschränkt.

Die Kammern stellen im Rahmen ihres Auftrags sicher, dass die Befähigung zu BIM durch Kammernachweise und -zertifikate geführt wird, die vom Land Hessen und den Kommunen anzuerkennen sind. Neben der Notwendigkeit, Personal zu qualifizieren, entstehen auch erhebliche Vorlaufinvestitionen, sowohl im Projektmanagement der Bauherrenseite als auch für die jeweilige Bürostruktur von Planungsbüros. Für entsprechende zielgerichtete Investitionen sollten Förderanreize gesetzt werden. Zudem gilt es, Beratungs­angebote von Kammern in Zusammen­arbeit mit den öffentlichen Auftraggebern zu entwickeln und anzubieten.

Die transparente Abbildung des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes durch das integrale Planungstool BIM kommt allen Prozessbeteiligten zugute.

Die AKH plädiert für:

  • eine von Land und Kommunen im Dialog mit den Planern und ausführenden Unternehmen konzipierte Einführungsphase für BIM von zumindest drei Jahren,
  • die Schaffung von Standards zur Beauftragung digitaler Gebäudemodelle,
  • Open-Book-Projekte zur Ermittlung fairer Standards und auskömmlicher Vergütungsansätze,
  • Beratungs­angebote und Förderprogramme für KMU,
  • die Beibehaltung der Grundregeln des Ver­gaberechts,
  • die Trennung von Planen und Bauen auch bei Einsatz der BIM-Methode,
  • Nachweise über die von der öffentlichen Hand angefragte BIM-Befähigung der Auftragnehmer, für eingetragene Architekten ausschließlich erstellt von den Architekten­kammern im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags der Listenführung.

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Der Staat ist in besonderer Ver­ant­wor­tung, wenn er mit Steuergeldern Projekte fördert. Bei der Verwendung öffentlicher Mittel sollte es sowohl im Städtebau als auch im staatlichen Hochbau Ziel sein, die jeweils beste Lösung einer Planungs- und Bau­aufgabe zu ermitteln. Gerade der Planungswettbewerb als Leis­tungswettbewerb wird dieser Ver­ant­wor­tung des öffentlichen Bauherren gerecht. Bleibt das entwerferische Ringen um die beste Lösung einer Planungs- und Bau­aufgabe aus, leiden darunter das Stadtbild ebenso wie die Stadtkasse. Oft erweisen sich die scheinbar kostengünstigeren Beauftragungen, die aus Mehrfachbeauftragungen hervorgehen, schließlich als die teurere Wahl. Die Planungshonorare machen nur zwei Prozent der Lebenszykluskosten eines Gebäudes aus, sie beeinflussen aber 90 Prozent dieser Summe. Es lohnt sich also, in gute Planung zu investieren. Zuwendungsbauten sollten nur dann die volle Förderung erhalten, wenn der Entwurf in einem Wettbewerb ermittelt wurde.

Weiterhin muss bei der zu fördernden Aufgabenstellung darauf geachtet werden, dass der Kreis der Teilnahmeberechtigten mit der Aufgabe harmoniert. Andernfalls entfällt die Förderwürdigkeit des Projekts. Gerade bei der Flächenplanung bzw. der Stadt­planung ist häufig festzustellen, dass zum Beispiel originär stadtplanerische Leis­tungen für verschiedene Ingenieursdisziplinen geöffnet werden.

Der Erfolg von Bauvorhaben hängt erheblich von einem guten Verhältnis des Bauherren zum Architekten ab. Grundstein für eine gute Beziehung ist eine sorgfältige Bedarfsanalyse als Kernelement der ent­scheidenden Projektanbahnungsphase. Die Bedarfsermittlung ermöglicht präzise Aufgabenstellungen für Planungs­wettbe­werbe oder andere Ver­gabearten. Die Bedarfsanalyse kann nach der DIN 18205 erfolgen und ist unter Umständen auf eine Machbarkeitsstudie auszuweiten. Sie stellt die ersten Weichen für eine spätere Risikoanalyse und eignet sich gerade bei städtebaulich relevanten Vorhaben als Grundlage einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. 

Es gilt, einen der größten Risikofaktoren auszuschließen: den Baubeginn noch vor Abschluss der Ausführungsplanung auf­grund von sachfernen Gründen. Baubegleitendes Planen auf­grund sich ändernder Anforderungen im Zusammenspiel mit unklaren Kompetenzzuweisungen auf Bauherrenseite birgt ein erhebliches Risiko, mit einem Projekt Havarie zu erleiden. Es muss sichergestellt sein, dass öffentliches Planungs- und Baumanagement in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung (Landes­ent­wicklung, Landschaftsplanung, Stadt­planung, Hochbau) an der Spitze von technisch versierten Fachleuten, wie etwa von Architekten, Stadt­planern oder Landschafts­architekten, verantwortet wird. Das gilt in besonderem Maße auf Landesebene.

In der Planungsphase werden die ent­scheidenden Weichen für die Herstellungs- und Nutzungskosten gestellt.
Eine gute Bedarfsplanung ist Voraussetzung für Kosten- und Termintreue.

Die AKH plädiert für:

  • die Verpflichtung zu städte­bau­lichen Wettbewerben bei Verwendung öffentlicher Fördermittel,
  • die Verpflichtung zu Architekten­wett­bewerben bei Zuwendungsbauten,
  • die zwingende Durch­führung fundierter Bedarfsanalysen bis hin zu Machbarkeitsstudien als Fundament gelingender Bauprojekte,
  • den Verzicht auf projektbegleitendes Planen,
  • die realistische Bemessung von Planvorlaufzeiten,
  • die Sicherstellung der Bauherrenfunktion durch die öffentliche Hand, indem das Bau- und Projektmanagement an der Spitze von technisch versierten Fachleuten wie Architekten Stadt­planern und Landschafts­architekten wahrgenommen wird.

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Planungs- und Kostenrisiken bei öffentlichen Bauprojekten sind fair zu verteilen. Architekten tragen hohe Mitverantwortung bei der Vor­be­reitung und Mitwirkung an der Ver­gabe an leistungsfähige Unternehmen. Das Ver­gaberecht verlangt die Aus­wahl des günstigsten Anbieters – und nicht des billigsten. Vor allem, wenn der Bauherr Kostensicherheit anstrebt, muss er Zweifel des Architekten an der Leis­tungsfähigkeit eines Bieters aus qualitativen Gründen ernst nehmen. Qualitative Beschaffungskriterien sind daher bereits in den Ver­gabeunterlagen und dem späteren Preisangebot der Bieter zu berücksichtigen. Dagegen kann sich der Bauherr nicht von vornherein vom Risiko seiner Entscheidungen bei Auftragserteilung freizeichnen, indem er mit dem Architekten als Beschaf­fenheitsvereinbarung eine Kostenobergrenze festlegt. Dies kann nur in begründeten Ausnahmefällen Anwendung finden. Kostenobergrenzen ohne die Möglichkeit, Kostensteigerungen anzuzeigen, die der Architekt nicht zu vertreten hat, dürfen im öffentlichen Auftragswesen nicht vereinbart werden. Der Architekt kann keine Garantie für Fremdleistungen oder Baustoffpreise übernehmen. Den Planungsauftrag an die Bedingung zu knüpfen, Baukosten und Preise zu garantieren, ist als Übervorteilung zurückzuweisen.

Bauzeitverzögerungen, die der Architekt nicht zu vertreten hat, stellen die Beziehung zum Bauherrn häufig auf eine Belastungsprobe und den Architekten unter Umständen vor wirtschaftliche Heraus­forderungen durch einen vorübergehenden Honorarausfall. Der Bauherr sollte auf­grund seines Interesses an der jederzeit qualifizierten Projekt- und insbesondere Bauleitung sicherstellen, dass in Zeiten einer unverschuldeten Bauzeitenverzögerung die durchlaufende Mindesthonorierung des Architekten vertraglich verankert ist. Stattdessen Mindestumsätze und Mitarbeiterzahlen als Eignungskriterien des beauftragten Büros einzufordern und auf dessen wirtschaftliche Belastbarkeit in Krisenphasen eines Projektes zu setzen, ist der falsche Weg.

Quantitative Eignungskriterien wie Mindestumsatz oder Mitarbeiterzahl können nur bedingt Indiz dafür sein, ob ein Ar­chi­tek­turbüro qualifiziert und innovativ arbeitet. Diese Kriterien verengen in Verbindung mit hohen Anforderungen an Referenzobjekte den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Nur noch etablierte Büros sind dann in der Lage, sich zu bewerben. Ohne Chance auf öffentliche Aufträge unterbleiben Büroneugründungen öfter als nötig. Die Zahl der selbstständigen Freiberufler geht im Verhältnis zu den angestellten Kollegen zurück. Dieser Trend sollte nicht hingenommen, schon gar nicht beschleunigt werden. Die öffentliche Hand muss in ihrer Beschaffungspolitik darauf achten, dass sie markt- und wettbewerbsförderlich vorgeht und den Mittelstand stärkt.

Der Grundsatz, kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu beteiligen, wird erst ab einer Bürogröße von mehr als zehn Mitarbeitern er­kenn­bar eingelöst.

Die AKH plädiert für:

  • mehr Einfluss der Architekten auf die Ver­gabeentscheidungen der Bauherren durch qualitative Ver­gabekriterien,
  • den Verzicht auf Kostenobergrenzen als Beschaf­fenheitsvereinbarungen,
  • die Zurückweisung von Kostengarantien,
  • die vertragliche Sicherstellung einer durchlaufenden Mindesthonorierung bei Bauzeitenverzögerungen, die nicht vom Architekten verschuldet sind,
  • eine stärkere Mittelstands- und Nachwuchsförderung durch mehr Auftragsvergaben an kleine und mittlere Büro-Organi­sationen.

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