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Die Jobbörse – das Stellenportal der AKH

Sie suchen eine neue berufliche Heraus­forderung? In der Jobbörse der AKH finden Sie aktuelle Stellenangebote für Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen, Stadt­planer*innen und Absolvent*innen.

Sie suchen eine*n Architekt*in oder Stadt­planer*in für Ihr Büro? Sie wollen einer Praktikantin oder einem Praktikanten Einblick in den Berufsalltag eines Ar­chi­tek­turbüros vermitteln? Über das Eingabeformular können Sie Ihr Stellenangebot kostenfrei für die Dauer von maximal drei Monaten ganz einfach selbst einstellen. Die Freischaltung erfolgt kurzfristig durch die AKH.

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit 92 Angebote


ZETCON Ingenieure GmbH

Projektingenieur / Architekt (m/w/d) Bauen im Bestand (Gewerbe- und Wohnimmobilien)

Eintritt ab 01.05.2024Frankfurt a. M.



ZETCON Ingenieure GmbH

Projektleiter (m/w/d) für Freianlagen gemäß HOAI §39 LPH 1-9

Eintritt ab 01.04.2024Frankfurt a. M.


ZETCON Ingenieure GmbH

Projektingenieur (m/w/d) für Freianlagen gemäß HOAI §39 LPH 1-9

Eintritt ab 14.03.2024Frankfurt a. M.


ZETCON Ingenieure GmbH

Architekten (m/w/d) für die Weiterqualifizierung zum Bauüberwacher Bahn

Eintritt ab 14.03.2024Frankfurt a. M.


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Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Stellenanbieter in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgelisteten Links jeweils direkt auf die Seiten der Stellenanbieter führen und lesen Sie unseren Haftungsausschluss*, bevor Sie einen Link öffnen.

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Stellen- oder Bewerberangeboten, auf die von dieser Seite aus ein Link gelegt wird. Für den Inhalt der jeweiligen Anzeige ist allein der Stellenanbieter bzw. der Stellensuchende verantwortlich. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der An­ge­bote bzw. Gesuche übernimmt die AKH keine Gewähr. Insbesondere ist die AKH weder Partei noch Vertreter oder Vermittler der zwischen den Inserenten und Dritten evtl. abgeschlossenen Geschäfte. Eine Verantwortlichkeit der AKH für Vertragsanbahnung, -schluss oder -durchführung besteht nicht. Die AKH haftet nicht für Schäden, die den Nutzerinnen oder Nutzern durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die durch Datenaustausch mit den Anbietern oder Suchenden in die Seite www.akh.de eingebracht wurden.

Ansprech­partnerin

Kirsten Bucher

Öffentlichkeits­arbeit und Veranstaltungsmanagement
Caroline Delbasteh
Telefon: 0611 1738-49
Fax: 0611 1738-40

Architektengehälter

Für angestellte Mit­arbeiter­*innen in Ar­chi­tek­tur-, Ingenieur- und Planungsbüros gilt grundsätzlich keine Tarifpflicht. Bei der Vereinbarung von Gehältern ist immer der Zusammen­hang mit der konkreten Arbeitsleistung herzustellen, da eine Vergütung, die den Wert der Arbeitsleistung in erheblichem Umfang unterschreitet, gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist. 

Die Bundes­architekten­kammer bietet deshalb auf ihrer Website als Orientierungsgrundlagen für Gehalts- und Vertragsfragen In­for­ma­tio­nen zu den Tarifverträgen des Statistischen Bundesamtes, eine vom Arbeit­geber­verband Deutscher Architekten und Ingenieure veröffentlichte unverbindliche Gehaltstarifempfehlung und Gehaltsumfragen der Architekten­kammern mancher Länder.

In­for­ma­tio­nen zu Gehältern auf der BAK-Website

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Vergessene Potenziale erschließen

Demographischer Wandel, Fachkräftemangel und Übernahme gesellschaftlicher Ver­ant­wor­tung: Für die Anstellung von schwerbehinderten Menschen sprechen verschiedenste Gründe. 

Die hes­si­schen Integrationsämter bieten Unternehmen, die Schwerbehinderte beschäftigen wollen, eine ganze Reihe an Unter­stützungs­angeboten, wie beispielsweise die persönliche Beratung in rechtlichen Fragen. Über beratende Leis­tungen hinaus gibt es auch diverse, teilweise beachtliche finanzielle Förderungs­möglichkeiten. Zu letzteren zählt unter anderem das HePAS II Programm, das verschiedene Prämien für die Einstellung, Ausbildung, Praktika und Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen anbietet, um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Assistierte Ausbildung sowie Zuschüsse zur Ausbildung und Eingliederung gibt es zudem von Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern und nicht zuletzt stehen Ihnen die Integrationsfachdienste (IFD) beratend zur Seite.

Ihre Ansprech­partnerin für alle Fragen rund um die Anstellung Schwerbehinderter in Ihrem Unternehmen:


Gloria Helm
Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft
Rheinstraße 94 - 96a
64295 Darm­stadt
Tel.: 06151 - 2710966
Fax: 06151 - 271010
helm.gloria@remove.this.bwhw.de

Weitere In­for­ma­tio­nen

Fortbildung

Rechts­beratung