Informationen für Veranstalter
Angebote von Veranstaltern, die in erster Linie Fort- und Weiterbildung betreiben, sind generell anerkannt: Dies sind z. B. Hochschulen, Kammern, Verbände des Berufsstands, Behörden (bei internen Schulungen) und gewerbliche Anbieter, deren Hauptziel das Angebot von Fort- und Weiterbildungen ist.
Akkreditierung von Veranstaltungen anderer Anbieter
Veranstalter, die nicht in erster Linie Fort- und Weiterbildung betreiben, können ihre Veranstaltungen von der AKH als Fortbildungsveranstaltungen anerkennen lassen. Dies betrifft in erster Linie Bauprodukthersteller, die in der Regel auch zu einem gewissen Anteil Werbung für ihre eigenen Produkte innerhalb ihrer Veranstaltungen platzieren. Hier erfolgt eine Anrechnung von Fortbildungspunkten nur für die reine "werbefreie" Seminarzeit. Nach dem Besuch einer von der AKH anerkannten Fortbildungsveranstaltung können AKH-Mitgliedern dann ggf. Fortbildungspunkte gutgeschrieben werden.
Ablauf der Antragsstellung
Das Antragsformular zur Anerkennung Ihrer Veranstaltung als Fortbildungsveranstaltung nach der Fortbildungsordnung der AKH finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Bitte reichen Sie den Antrag und Ihr Veranstaltungskonzept mit detaillierten Angaben zu den Inhalten und zu den vortragenden Fachreferenten rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der AKH ein. Die AKH prüft, ob und ggf. in welchem Umfang Fortbildungspunkte für die Teilnahme an der Veranstaltung gutgeschrieben werden können. Wir berechnen pro Neuantrag eine Gebühr von 240,00 Euro. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, bei Bearbeitungsspitzen kann das Anerkennungsverfahren 4–6 Wochen in Anspruch nehmen. Die Anerkennung von Folgeveranstaltungen (inhaltsgleich mit einer bereits anerkannten Neuveranstaltung) erfolgt kostenfrei.