Kammerwechsel
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ist für Sie zuständig, wenn Sie in Hessen beruflich tätig sind oder Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
Neuer Wohn- oder Geschäftssitz?
Sie haben einen neuen Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb von Hessen? Hier finden Sie die Kontaktadressen der zuständigen Kammern (sortiert nach Bundesländern) für Ihren Wechsel des Geschäftssitzes.
Vereinfachtes Verfahren bei Löschung in der anderen Kammer. Bei angestrebter Doppelmitgliedschaft erfolgt kein vereinfachtes Verfahren. Alle Unterlagen müssen dann erneut vorgelegt werden.
Architektenkammer Baden Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 - 21 96-0
Telefax: 0711 - 21 96-1 03
info(at)akbw.de
www.akbw.de
Vereinfachtes Verfahren. Studienabschluss muss nachgewiesen werden. Praktische Tätigkeit wird durch die Mitgliedschaft in der anderen Kammer nachgewiesen.
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
Telefon: 089 - 13 98 80-0
Telefax: 089 - 13 98 80-99
info(at)byak.de
http://www.byak.de/
Vereinfachtes Verfahren. Eintragungs- oder Löschungsbescheinigung der anderen Länderkammer ausreichend. Führungszeugnis nicht älter als drei Monate.
Architektenkammer Berlin
Karl-Marx-Allee 78
10243 Berlin
Telefon: 030 - 29 33 07-0
Telefax: 030 - 29 33 07-16
kammer(at)ak-berlin.de
www.ak-berlin.de
Vereinfachtes Verfahren, wenn die Löschung nicht mehr als ein Jahr zurückliegt oder die Mitgliedschaft in der anderen Länderkammer noch besteht, erfolgt keine erneute Prüfung. Löschungsbescheinigung oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung der anderen Länderkammer muss vorgelegt werden.
Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Telefon: 0331 - 27 59 1-0
Telefax: 0331 - 29 40 11
info(at)ak-brandenburg.de
www.ak-brandenburg.de
Keine Prüfung, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Länderkammer besteht und wenn Löschung nicht längere Zeit zurückliegt und ein zeitlicher Zusammenhang besteht.
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Telefon: 0421 - 17 00 07
Telefax: 0421 - 30 26 92
info(at)architektenkammer-bremen.de
www.akhb.de
Modifiziertes Verfahren. Die Unterlagen werden in der anderen Länderkammer angefordert, es ist ein Nachweis einer dreijährigen Praxis erforderlich. Ein Projekt muss zusätzlich nachgewiesen werden, um drei Jahre auszufüllen.
Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20145 Hamburg
Telefon: 040 - 44 18 41-0
Telefax: 040 - 44 18 41-44
info(at)akhh.de
www.akhh.de
Vereinfachtes Verfahren. Die Mitgliedsbescheinigung neuesten Datums oder eine Löschungsbescheinigung der anderen Länderkammer sind ausreichend.
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 - 5 90 79-0
Telefax: 0385 - 5 90 79-99
info(at)architektenkammer-mv.de
www.architektenkammer-mv.de
Vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden in der anderen Länderkammer angefordert, die aktuelle Beschäftigung muss nachgewiesen werden.
Architektenkammer Niedersachsen
Laveshaus
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 - 2 80 96-0
Telefax: 0511 - 2 80 96-19
info(at)aknds.de
www.aknds.de
Vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden auf Wunsch von der anderen Länderkammer angefordert.
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Zollhof 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 49 67-0
Telefax: 0211 - 49 67-99
info(at)aknw.de
www.aknw.de
Vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden in der anderen Länderkammer angefordert, keine Prüfung über berufliche Qualifikation.
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 06131 - 99 60 0
Telefax: 06131 - 61 49 26
lgs(at)akrp.de
www.akrp.de
Vereinfachtes Verfahren bei Löschung in anderen Kammern. Bei angestrebter Doppelmitgliedschaft erfolgt kein vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden in der anderen Länderkammer angefordert. Erforderlich ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und der aktuelle Lebenslauf.
Architektenkammer des Saarlandes
Neumarkt 11
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 - 9 54 41-0
Telefax: 0681 - 9 54 41-11
info(at)aksaarland.de
www.aksaarland.de
Kein vereinfachtes Verfahren. Für eine Einzelfallprüfung müssen alle Unterlagen neu eingereicht werden.
Architektenkammer Sachsen
Goetheallee 37
01309 Dresden
Telefon: 0351 - 3 17 46-0
Telefax: 0351 - 3 17 46-44
dresden(at)aksachsen.org
www.aksachsen.org
Vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden in der anderen Länderkammer angefordert.
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 5 36 11-0
Telefax: 0391 - 5 36 11-13
info(at)ak-lsa.de
www.ak-lsa.de
Vereinfachtes Verfahren. Bestätigung der zuständigen Länderkammer,. dass Löschung erfolgt oder beantragt ist wegen Wechsel des Wohnsitzes oder der Niederlassung. Bei Doppelmitgliedschaft erfolgt kein vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden bei den anderen Länderkammern nicht angefordert.
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Telefon: 0431 - 5 70 65-0
Telefax: 0431 - 5 70 65-25
info(at)aik-sh.de
www.aik-sh.de
Vereinfachtes Verfahren. Es genügt eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der anderen Länderkammer und Vorlage des Diploms.
Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: 0361 - 2 10 50-0
Telefax: 0361 - 2 10 50-50
info(at)architekten-thueringen.org
www.architekten-thueringen.org
Wechsel nach Hessen
Wer in einem anderen Bundesland in ein Berufsverzeichnis eingetragen ist oder war, kann bis zu drei Monate nach Löschung aus diesem Verzeichnis in einem vereinfachten Verfahren in ein bei der AKH geführtes Berufsverzeichnis eingetragen werden. Die erforderlichen Unterlagen werden bei der anderen Länderkammer angefordert. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden.
Ansprechpartnerinnen
Eintragungsabteilung
Monika Pierenkemper
Dipl.-Ing. Innenarchitektin
Telefon: 0611 1738-32
pierenkemper@ akh.de
Eintragungsabteilung
Anja Schneider
Telefon: 0611 1738-31
schneider@ akh.de
Freiwillige Mitgliedschaft für Pflichtmitglieder anderer Länderkammern
Müssen Sie in eine andere Länderarchitektenkammer als Pflichtmitglied wechseln, können Sie Ihre Mitgliedschaft in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen dennoch freiwillig weiterführen. Voraussetzung ist, dass Sie in Hessen weder Ihren Hauptwohnsitz haben noch Ihr eigenes Büro führen oder in Hessen hauptberuflich angestellt sind.
In diesem Fall reduziert sich Ihr Mitgliedsbeitrag um 50 Prozent und Sie unterliegen nicht der Pflicht, in Hessen Ihre Fortbildung nachzuweisen.