Anzeigepflicht der Berufsaufnahme
Sie steigen nach Ihrem Abschluss in Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung in die Berufspraxis ein? Und Sie möchten zukünftig eine der Berufsbezeichnungen Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder auch Stadtplaner*in verwenden? Dann informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Eintragungsvoraussetzungen.
Nur wenn Sie in das Berufsverzeichnis der für Sie zuständigen Länderarchitektenkammer eingetragen sind, dürfen Sie diese geschützten Berufsbezeichnungen verwenden. Damit sorgt der Gesetzgeber für den Schutz der Verbraucher.
Um in das Berufsverzeichnis eingetragen werden zu können, müssen Sie nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss u.a. eine zweijährige Berufspraxis absolvieren.
Entscheidend für den Prozess der Eintragung ist, dass Sie die zuständige Architektenkammer bereits informieren, wenn Sie eine Berufstätigkeit aufnehmen. Zeigen Sie daher bitte den Einstieg in die Berufspraxis bei der Kammer an. Dann kann am Ende der zweijährigen Praxis die Eintragung normalerweise einfach erfolgen.
Die Aufnahme der Berufspraxis ist seit dem 5. Oktober 2018 bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen anzuzeigen. Ebenso sind wesentliche Änderungen bei der Durchführung der Berufspraxis anzuzeigen, hier ist insbesondere an einen Arbeitgeberwechsel und einen Wechsel in der Person des fachlich Anleitenden zu denken.
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Anzeigepflicht der Berufsaufnahme
Eintragungsabteilung
Monika Pierenkemper
Dipl.-Ing. Innenarchitektin
Telefon: 0611 1738-32
Fax: 0611 1738-40
pierenkemper@ akh.de
Informationsflyer Anzeigepflicht der Berufsaufnahme
Der Flyer fasst die wichtigsten Informationen rund um die Anzeigepflicht der Berufsaufnahme zusammen.
Anzeigepflicht der Berufsaufnahme über das AKH Portal
Über das AKH Portal können Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit digital anzeigen. Bitte nutzen Sie zusätzlich das Formular zur Angabe Ihrer Projektliste für die digitale Anzeige über die Aufnahme / Änderung der praktischen Tätigkeit.
Link zum digitalen Antragsformular auf dem AKH Portal
Projektliste Beginn zur berufspraktischen Tätigkeit
Ihnen stehen nach wie vor die unten aufgeführten PDF Formulare zum ausdrucken und unterschreiben zur Verfügung.