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Anzeige­pflicht der Berufs­aufnahme

Sie steigen nach Ihrem Abschluss in Ar­chi­tek­tur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur oder Stadt­planung in die Berufs­praxis ein? Und Sie möchten zukünftig eine der Berufs­bezeichnungen Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder auch Stadt­planer*in verwenden? Dann informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Eintragungs­voraussetzungen.

Nur wenn Sie in das Berufsverzeichnis der für Sie zuständigen Länder­architekten­kammer eingetragen sind, dürfen Sie diese geschützten Berufs­bezeichnungen verwenden. Damit sorgt der Gesetzgeber für den Schutz der Verbraucher.

Um in das Berufsverzeichnis eingetragen werden zu können, müssen Sie nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss u.a. eine zweijährige Berufs­praxis absolvieren.

Entscheidend für den Prozess der Eintragung ist, dass Sie die zuständige Architekten­kammer bereits informieren, wenn Sie eine Berufstätigkeit aufnehmen. Zeigen Sie daher bitte den Einstieg in die Berufs­praxis bei der Kammer an. Dann kann am Ende der zweijährigen Praxis die Eintragung nor­ma­ler­wei­se einfach erfolgen.

Die Aufnahme der Berufs­praxis ist seit dem 5. Oktober 2018 bei der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen anzuzeigen. Ebenso sind wesentliche Änderungen bei der Durch­führung der Berufs­praxis anzuzeigen, hier ist insbesondere an einen Arbeitgeberwechsel und einen Wechsel in der Person des fachlich Anleitenden zu denken.

Ihre Ansprech­partnerin für alle Fragen rund um die Anzeige­pflicht der Berufs­aufnahme

Kirsten Bucher

Eintragungsabteilung
Monika Pierenkemper
Dipl.-Ing. Innen­architektin
Telefon: 0611 1738-32
Fax: 0611 1738-40

Informationsflyer Anzeige­pflicht der Berufs­aufnahme

Der Flyer fasst die wichtigsten In­for­ma­tio­nen rund um die Anzeige­pflicht der Berufs­aufnahme zusammen.

Anzeige­pflicht der Berufs­aufnahme über das AKH Portal

Über das AKH Portal können Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit digital anzeigen. Bitte nutzen Sie zusätzlich das Formular zur Angabe Ihrer Projektliste für die digitale Anzeige über die Aufnahme / Änderung der praktischen Tätigkeit.

Link zum digitalen Antrags­formular auf dem AKH Portal

Projektliste Beginn zur berufspraktischen Tätigkeit

 

Ihnen stehen nach wie vor die unten aufgeführten PDF Formulare zum ausdrucken und unterschreiben zur Verfügung.