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Architekten­vertrags­recht und Honorarrecht

Eine bestimmte Form für den Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Leis­tungen der Berufsangehörigen der Fach­richtungen Ar­chi­tek­tur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur oder Stadt­planung ist nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber dringend, nicht auf einen schriftlichen Vertrag zu verzichten.

Orientierungs­hilfen

Nutzen Sie die Orientierungs­hilfen der AKH zum Abschluss von Verträgen für Leis­tungen bei Gebäuden (Architekten­vertrag), Innenräumen (Innen­architekten­vertrag) und Freianlagen (Landschafts­architekten­vertrag). Die Orientierungs­hilfen berücksichtigen die wesentlichen bei einem Vertrags­abschluss zu beachtenden Rahmen­bedingungen. Sie werden regelmäßig angepasst an die neueste Ent­wick­lung der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Neben einem Vorschlag zum Vertrags­abschluss (sowohl mit als auch ohne Ziel­findungs­phase) bieten die Orientierunghilfen auch ein Abnahme­protokoll.

Zu den Orientierungs­hilfen

Besonderheiten bei Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher

Beim Vertrags­abschluss mit einem Verbraucher sind einige Besonderheiten zu beachten:

Ar­chi­tekt*in­nen haben vorvertragliche Informations­pflichten. Hierzu ist den Orientierungs­hilfen ein Informationsblatt beigefügt. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher oder einer Verbraucherin außerhalb der Geschäftsräume des Architekten abgeschlossen, steht diesem bzw. dieser ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der oder die Architekt*in, Innen­architekt*in oder Landschafts­architekt*in muss den bzw. die Verbraucher*in in diesem Fall ausdrücklich über sein bzw. ihr Widerrufsrecht informieren. Dazu enthalten die Orientierungs­hilfen ein Muster-Widerrufsformular. Mit den Formularen der Orientierungs­hilfen können Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen und Landschafts­architekt*innen ihren Informations- und Aufklärungspflichten nachkommen.

Mehr In­for­ma­tio­nen zu den besonderen Anforderungen an Verträge mit Verbrauchern nach der Verbraucherrechterichtlinie

Bestellmöglichkeiten von Orientierungs­hilfen

Die Orientierungs­hilfen der AKH zum Abschluss von Verträgen über Architekten­leistungen können Sie direkt per E-Mail über unseren Bestellservice beziehen.

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Rechts­beratung

Weitere In­for­ma­tio­nen zum Architekten­vertrags­recht

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Fachbuch zum Architekten­vertrags­recht

BKI Kommentar zum Architekten­vertrags­recht
Neues Architekten­vertrags­recht seit dem 01.01.2018 in Kraft - Kompetent kommentiert mit Praxistipps von Justiziaren der Architekten­kammern, mit herausgegeben von Dr. Martin Kraushaar, Haupt­geschäfts­führer der AKH.

Dezember 2017. 146 S.

ISBN 978-3-945649-52-7

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HOAI 2023

Gemäß dem Gesetz zur Änderung des Raum­ordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 28.09.2023 wurde mit dessen Artikel 3 die HOAI wie folgt geändert:

In der Anlage 13.1 Leis­tungsbild Verkehrsanlagen wurden in der Leis­tungsphase 2, Buchstabe j) die Worte „ein Raum­ordnungs­verfahren“ ersetzt durch „eine Raumverträglichkeitsprüfung“.

HOAI 2021 mit amtlicher Begründung

Die vorliegende Veröffentlichung bietet neben dem Text der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2021 auch das aktuelle Ingenieur- und Architekten­leistungs­gesetz (ArchLG), die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI. Darüber hinaus enthält die Broschüre die amtlichen Begründungen für die HOAI 2021 und das ArchLG.

Die HOAI 2021 kann zum Preis von 7,00 € inkl. Versand bei der AKH per E-Mail an info@remove.this.akh.de bestellt werden.

Zum Download:

HOAI 2021 – Lesefassung mit Änderungskennung

Tipps und Tricks rund um die Anwendung der HOAI 2021 finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Vergütung.

Leitfaden BIM für Architekten

Die 90-seitige Broschüre "BIM für Architekten – Leis­tungsbild, Vertrag, Vergütung" der BAK, der AKNW und der AKH ist im Oktober 2017 erschienen. Sie stellt das „Leis­tungsbild Objektplanung BIM BAK" mit detaillierten Anwendungshinweisen dar.

BIM für Architekten