Auftrag der AKH - zwischen Interessensvertretung und baupolitischem Engagement
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Als Selbstverwaltung der hessischen Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen vertritt die AKH die kollektiven Interessen des Berufsstands und ist zugleich dem Allgemeinwohl verpflichtet.
Auftrag der AKH
Bildungspolitische Aufgaben
Die Kammer stellt die berufliche Fortbildung ihrer Mitglieder sicher und führt deren Fortbildungskonten. Die Akademie der AKH bietet Lehrgänge, Seminare, Workshops, Tagungen und Exkursionen für Mitglieder sowie Absolvent*innen an.
Aufgaben für Mitglieder
- Die Kammer berät ihre Mitglieder in allen Fragen der Berufsausübung und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Berufsaufgaben.
- Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Berufspflichten.
- Sie erteilt die „große“ Bauvorlageberechtigung.
Interessenvertretung und Schutz von Architekten
- Die AKH setzt sich auf allen Ebenen (Kommunen, Kreise, Land, Bund, Europa) für die berufspolitischen Interessen des Berufsstands ein.
- Sie führt die Berufsverzeichnisse (Architekt*innenliste, Stadtplaner*innenliste, Liste der Berufsgesellschaften) und sorgt im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes dafür, dass nur qualifizierte Personen die geschützte Berufsbezeichnung tragen.
- Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen und Dritten.
Förderung der Baukultur
- Die Kammer engagiert sich für die Baukultur in Hessen.
- Sie fördert Architektenwettbewerbe und städtebauliche Wettbewerbe und überwacht deren faire Durchführung.
Sachverständige und Experten
- Die Kammer bestellt und vereidigt Sachverständige.
- Sie führt gemeinsam mit der Ingenieurkammer Hessen die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach HBO.
- Sie ist Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige für Brandschutz.
- Sie führt Listen von Berufsangehörigen, die in Zertifikatslehrgängen erfolgreich besondere Kompetenzen erworben haben.
Politisches Engagement
- Die Kammer unterstützt Parlament, Landesregierung, Behörden und Gerichte mit fachlichen Stellungnahmen und Gutachten.
- Sie spricht für die freischaffenden, angestellten und beamteten Architekt*innen aller Fachrichtungen und Stadtplaner*innen.
Im Bündnis stark
Viele berufspolitischen Ziele auf Landes- und Bundesebene oder auf europäischer Ebene lassen sich nur in Bündnissen durchsetzen. Die AKH kooperiert mit verschiedenen staatlichen und privaten Institutionen wie etwa Berufsverbänden und -gruppierungen, mit der Bundesarchitektenkammer (BAK), dem Ausschuss der Verbände und Kammern für die Honorarordnung (AHO), dem Verband Freier Berufe (VFBH) und weiteren Akteuren. Die Bündelung der Interessen und der gemeinsame Auftritt erhöhen den „Wirkungsgrad“ der Aktivitäten deutlich.
Zu den Berufsverbänden und WählergemeinschaftenZu den Länderarchitektenkammern
Gesetzliche Grundlagen des Berufsrechts
- Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
- Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der AKH (Berufspraxisverordnung)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen AIKZustVO (Zuständigkeitsverordnung)
Satzungen, Geschäftsordnungen und Richtlinien
Bitte beachten Sie, dass einige Satzungen zu einer Zeit beschlossen wurden, als die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen noch Architektenkammer Hessen hieß. Sie finden daher gelegentlich in einigen Satzungen noch die alte Bezeichnung.
- Hauptsatzung
- Satzung der Akademie der AKH
- Satzung zum Anschluss an das Versorgungswerk der AK NRW
- Satzung über die freiwillige Mitgliedschaft zur Erlangung der Eintragungsfähigkeit
- Geschäftsordnung zur Benennung von freiwilligen Mitgliedern für das Berufungsverfahren durch den Vorstand
- Wahlordnung der Vertreterversammlung
- Wahlordnung des Vorstands
- Geschäftsordnung der Vertreterversammlung
- Geschäftsordnung des Vorstands
- Fortbildungsordnung
- Richtlinie zur Berufsordnung (Berufshaftpflicht)
- Kostenordnung
- Beitragsordnung
- Entschädigungsordnung
- Schlichtungs- und Schiedsordnung
- Kostenordnung Schlichtungsverfahren / Schiedsverfahren
- Sachverständigenordnung
- Kostenordnung Sachverständige
- Geschäftsordnung Fachgremien Sachverständigenbestellung
- Richtlinien für das Prüfungsverfahren und die Bewertung der Prüfungsleistungen bei der Beurteilung der fachlichen Befähigung zu Prüfsachverständigen für Brandschutz
- Kostenordnung Prüfsachverständige Brandschutz
- Satzung zu Pflichten der in die Listen der Nachweisberechtigten gemäß § 59 HBO eingetragenen Personen
- Kostenordnung Nachweisberechtigte
Kammerfenster - der Newsletter der AKH
Mit dem Newsletter Kammerfenster erhalten Sie mehrmals im Jahr Nachrichten und Informationen der AKH z. B. zu neuer Rechtsprechung, zu Veranstaltungen oder Wettbewerben. Das Kammerfenster erscheint in unregelmäßiger Folge.