AKH/Christoph Rau

Auftrag der AKH - zwischen Interessens­vertretung und baupo­li­ti­schem Engagement

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Als Selbst­verwaltung der hes­si­schen Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen vertritt die AKH die kollektiven Interessen des Berufs­stands und ist zugleich dem Allgemeinwohl verpflichtet.

Auftrag der AKH

Bildungspo­li­ti­sche Aufgaben
Mitglieder
Interessenvertretung und Schutz von Architekten
Bau­kultur
Sachverständige und Experten
Politisches Engagement

Bildungspo­li­ti­sche Aufgaben

Die Kammer stellt die berufliche Fortbildung ihrer Mitglieder sicher und führt deren Fort­bildungs­konten. Die Akademie der AKH bietet Lehrgänge, Seminare, Workshops, Tagungen und Exkursionen für Mitglieder sowie Absolvent*innen an.

Aufgaben für Mitglieder

  • Die Kammer berät ihre Mitglieder in allen Fragen der Berufsausübung und unter­stützt sie bei der Erfüllung ihrer Berufs­aufgaben.
  • Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Berufspflichten.
  • Sie erteilt die „große“ Bauvorlage­berechtigung.
     

Interessenvertretung und Schutz von Architekten

  • Die AKH setzt sich auf allen Ebenen (Kommunen, Kreise, Land, Bund, Europa) für die berufspo­li­ti­schen Interessen des Berufs­stands ein.
  • Sie führt die Berufsverzeichnisse (Ar­chi­tekt*in­nenliste, Stadt­planer*innenliste, Liste der Berufs­gesellschaften) und sorgt im Sinne eines aktiven Verbraucher­schutzes dafür, dass nur qualifizierte Personen die geschützte Berufs­bezeichnung tragen.
  • Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen und Dritten.
     

Förderung der Bau­kultur

  • Die Kammer engagiert sich für die Bau­kultur in Hessen.
  • Sie fördert Architekten­wett­bewerbe und städtebauliche Wettbewerbe und überwacht deren faire Durch­führung.

Sachverständige und Experten

  • Die Kammer bestellt und vereidigt Sachverständige.
  • Sie führt gemeinsam mit der Ingenieurkammer Hessen die Listen der Nachweis­berechtigten für bautechnische Nachweise nach HBO.
  • Sie ist Anerkennungs­behörde für Prüf­sach­verständige für Brand­schutz.
  • Sie führt Listen von Berufsangehörigen, die in Zertifikatslehrgängen erfolgreich besondere Kompetenzen erworben haben.

Politisches Engagement

  • Die Kammer unter­stützt Parlament, Landes­regierung, Behörden und Gerichte mit fachlichen Stellungnahmen und Gutachten.
  • Sie spricht für die frei­schaf­fenden, angestellten und beamteten Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen und Stadt­planer*innen.

Im Bündnis stark

Viele berufspo­li­ti­schen Ziele auf Landes- und Bundesebene oder auf europäischer Ebene lassen sich nur in Bündnissen durchsetzen. Die AKH kooperiert mit verschiedenen staatlichen und privaten Institutionen wie etwa Berufsverbänden und -gruppierungen, mit der Bundes­architekten­kammer (BAK), dem Ausschuss der Ver­bände und Kammern für die Honorarordnung (AHO), dem Verband Freier Berufe (VFBH) und weiteren Akteuren. Die Bündelung der Interessen und der gemeinsame Auftritt erhöhen den „Wirkungsgrad“ der Aktivitäten deutlich.

Zu den Berufsverbänden und WählergemeinschaftenZu den Länder­­architekten­­kammern

Satzungen, Geschäftsordnungen und Richt­linien

Bitte beachten Sie, dass einige Satzungen zu einer Zeit beschlossen wurden, als die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen noch Architekten­kammer Hessen hieß. Sie finden daher gelegentlich in einigen Satzungen noch die alte Bezeichnung.

FAQ zur neuen Beitragsordnung

In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreter­versammlung eine grundsätzliche Änderung der Beitragsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 01.01.2026 in Kraft treten wird.

Eine wesentliche Änderung ist, dass die im Beruf tätigen Pflicht­mitglieder künftig in der Regel einen einheitlichen Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die novellierte Beitragsordnung finden Sie hier:

FAQ zur neuen Beitragsordnung

FAQ zur neuen Fortbildungsordnung

In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreter­versammlung eine Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Fortbildungszyklus (Abrechnungszeitraum). Der bisherige vierjährige Abrechnungszeitraum wird ersetzt durch das Kalenderjahr. Zudem wird die durchgängige Überprüfung durch eine jährliche Stich­proben­kontrolle ersetzt. Darüber hinaus wurde die Anlage zur Fortbildungsordnung, in der die Themenbereiche für anerkennungsfähige Fortbildungen definiert werden, neu und klarer gefasst.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Fortbildungsordnung finden Sie hier:

FAQ zur neuen Fortbildungsordnung

Gremien

Nur der Diskurs findet neue Ideen

Das höchste Organ der Kammer ist die Vertreter­versammlung. Sie beschließt über die berufspo­li­ti­schen Leitlinien, die Satzungen, den Haushalt und wählt den Vorstand. Zahlreiche Kammermitglieder engagieren sich ehrenamtlich in Foren und Ausschüssen.

Zu den Gremien
Geschäfts­stelle

Geschäftsführung und Mit­arbeiter­*innen stellen sich vor

Mit der Geschäftsführung und einem Team von qualifizierten Mit­arbeiter­*innen stehen Ihnen Ansprech­partner*innen für Ihre Fragen und Anliegen rund um die Themen Eintragung, Mitglied­schaft, Berufsausübung, Rechts­beratung, Fortbildung, Bau­kultur oder Bauwesen zur Verfügung.

Zur Geschäfts­stelle

Kammer­fenster - der Newsletter der AKH

AKH/Kirsten Bucher

Mit dem Newsletter Kammer­fenster erhalten Sie mehrmals im Jahr Nachrichten und In­for­ma­tio­nen der AKH z. B. zu neuer Rechtsprechung, zu Veran­staltungen oder Wettbewerben. Das Kammer­fenster erscheint in unregelmäßiger Folge.

Zur Anmeldung

Weitere In­for­ma­tio­nen

Rechts­beratung

Mitglied sein

Stellungnahmen