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Kompetent planen und bauen

Sie möchten für Ihre Familie ein Haus bauen? Ihr Unternehmen braucht größere Räumlichkeiten? Ihre Immobilie soll saniert oder barrierefrei ausgestattet werden? Sie möchten den Ortskern Ihrer Gemeinde aufwerten? Oder eine Uferzone neu gestalten? Ihr*e Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in findet gemeinsam mit Ihnen heraus, auf welchem Weg Sie Ihr Ziel am besten erreichen und begleitet Sie durch das Projekt.

Qualität sichern – Verbraucher schützen

Planen und Bauen ist immer ein komplexer Prozess, der hohe Anforderungen an den Bauherrn oder die Bauherrin stellt und Entscheidungen von erheblicher Tragweite mit sich bringt, die auch bedeutende finanzielle Folgen haben können. Wenn Sie also bauen möchten – und dabei spielt die Art der Planungs- oder Bau­aufgabe keine Rolle – sollten Sie dies mit einem oder einer Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in tun. Diese begleiten Sie kompetent von der Planungs- über die Genehmigungs- und durch die Realisierungphase.

Ab einer bestimmten Größenordnung (z.B. bei Wohngebäuden bereits ab 200m² Wohnfläche und mehr als zwei Wohneinheiten) des Bauvorhabens müssen Bauanträge in Hessen von einem Entwurfs­verfasser eingereicht werden, der eine unbeschränkte Bauvorlage­berechtigung besitzt. In Hessen ist unbeschränkt bauvorlageberechtigt, wer auf­grund des Hessischen Architekten- und Stadt­planergesetzes die Berufs­bezeichnung Architekt*in führen darf. (§ 67 Abs. 1 Hessische Bau­ordnung). 

Reicht eine Person, die sich zwar Architekt oder Architekt­in nennt, jedoch nicht in das Berufsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen ist, einen Bauantrag ein und wird dieser genehmigt und das Gebäude entsprechend errichtet, ist das Gebäude mangels rechtmäßiger Genehmigung ein  „Schwarzbau“. Ein solcher kann bestenfalls seitens der Behörde nachträglich genehmigt werden, wenn eine bauvorlageberechtigte Person einen neuen Bauantrag stellt. Das führt allerdings zu zusätzlichen Kosten für den Bauherrn bzw. die Bauherrin.

Eine Person, die nicht in das Berufsverzeichnis eingetragen ist, unterliegt nicht der Berufsaufsicht der Kammer. Es ist daher nicht sicher, ob der bzw. die Auftragnehmer*in im Schadensfall eine Berufs­haftpflicht­versicherung besitzt.  Bei schlechten finanziellen Verhältnissen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin droht bei fehlender Berufs­haftpflicht­versicherung der Bauherrschaft die Gefahr, auf dem Schaden „sitzen zu bleiben“.   

Was machen Sie, wenn Sie feststellen, dass der oder die vermeintliche Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in gar keine*r ist oder das beauftragte Büro sich nicht so nennen darf?

In diesen Fällen wenden Sie sich an die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, die gem. § 1 Abs. 1 und 4 sowie § 20 HASG Ordnungswidrigkeitenbehörde ist und das unberechtigte Führen der Berufs­bezeichnung verfolgt. Schicken Sie der Kammer per Post oder E-Mail Unterlagen zu, aus denen hervorgeht, dass die Berufs­bezeichnung oder davon abgeleitete Bezeichnungen geführt werden. Teilen Sie telefonisch oder per E-Mail den Link zu der Homepage des betreffenden Büros mit.

Sie möchten Kostensicherheit

Ihr*e Architekt*in bespricht zunächst mit Ihnen, wie viel Geld Sie investieren können. So kann er oder sie die Planung exakt an Ihren Möglichkeiten ausrichten. Die genaue Kostenkalkulation ist Teil der Leis­tung von Ar­chi­tekt*in­nen und stellt sicher, dass der finanzielle Deckel nicht gesprengt wird.

Sie definieren Ihre Bedürfnisse

Ihr*e Architekt*in arbeitet gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Anforderungen Sie an Ihr neues Haus stellen. Dabei kann er oder sie Ihre Wünsche mit seinen oder ihren Erfahrungen abgleichen und Grundriss, Raumaufteilung und Bauausführung optimal auf die geplante Nutzung abstimmen.

Sie erhalten passgenaue Lösungen

Gemeinsam mit dem Architekten oder der Architekt­in können Sie Ihre gestalterischen Wünsche am besten in die Praxis umsetzen. Das individuell gestaltete Haus trägt zu Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Zufriedenheit bei und wertet zusätzlich das Straßen- und Stadtbild auf. 

Sie bleiben flexibel

Wenn Sie ein Familienhaus bauen, später aber zu zweit oder gar alleine in dem Gebäude wohnen werden, kann Ihr*e Architekt*in dies von Anfang an berücksichtigen: Flexible Grundrisse er­mög­lichen es, später Wände zu versetzen, Zimmer zusammen zu legen oder aus einem Einfamilienhaus ein Haus für zwei Parteien zu machen. Das erhöht den Wohnwert und hilft Ihnen, langfristig Kosten zu sparen.

Sie nehmen Rücksicht auf die Umwelt

Ihr*e Architekt*in stellt sicher, dass gesundheitlich unbedenkliche Materialien verbaut werden, dass sorgfältig mit den natürlichen Res­sour­cen umgegangen wird und dass Ihr Haus keine überflüssige Energie verbraucht. Er kann auch die gezielte Nutzung von Sonnenenergie oder Regenwasser in das Gesamtkonzept des Gebäudes integrieren.

Sie möchten nicht unnötig Zeit verlieren

Ihr*e Architekt*in koordiniert in Ihrem Auftrag die Bauausführung, sorgt dafür, dass die einzelnen Gewerke aufeinander abgestimmt werden und verhindert auf diese Weise unnötige Wartezeiten. Er oder sie überprüft Rechnungen, weist Zahlungen an, kontrolliert die Leis­tungen der Handwerker und achtet darauf, dass der Zeitplan eingehalten wird. 

Sie legen Wert auf unabhängige Beratung

Ihr*e Architekt*in wird ausschließlich in Ihrem Auftrag tätig. Seine oder ihre Planungen hängen nicht von gewerblichen Interessen ab und unterliegen nicht der Einflussnahme durch Dritte. Er oder sie ist Sachwalter allein Ihrer Interessen.

Sie wollen kein Risiko eingehen

Das Gesetz verpflichtet Ar­chi­tekt*in­nen dazu, für die zugesagten Leis­tungen gerade zu stehen. Jede*r Architekt*in, der eine Bauvorlage bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung einreicht, muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.

Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen
Geschützte Berufs­bezeichnung
Pflichtfortbildung
Leis­tungs- statt Preiswettbewerb
Berufshaftpflicht
Geschützte Berufs­bezeichnung

Die gesetzlich geschützten Berufs­bezeichnungen Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in und Stadt­planer*in und davon abgeleitete Bezeichnungen wie z. B. Büro für Ar­chi­tek­tur oder Ar­chi­tek­turbüro dürfen nur Personen und Gesellschaften führen, die in ein Berufsverzeichnis (sogenannte Architektenliste) einer Architekten­kammer eingetragen sind.

Verbraucher*innen/Auftraggeber*innen sollen davon ausgehen können, dass Personen und Gesellschaften, die diese Berufs­bezeichnungen führen, die gesetzlichen Eintragungs­voraussetzungen erfüllen und nachgewiesen haben.

Wer eine dieser geschützten Bezeichnungen führt, ohne in ein Berufsverzeichnis eingetragen zu sein, handelt ordnungswidrig. Hierfür können Geldbußen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro verhängt werden. Ansprech­partnerin ist die AKH, die die Ordnungswidrigkeitenverfahren als zuständige Behörde durchführt.

Pflichtfortbildung

Alle hes­si­schen Ar­chi­tekt*in­nen und Stadt­planer*innen unterliegen der Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung und müssen gegenüber der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen regelmäßig nachweisen, dass sie dieser Pflicht nachgekommen sind. Die kontinuierliche Fortbildung dient dem Verbraucher­schutz und ist darüber hinaus unerlässlich für eine dauerhaft erfolgreiche Berufsausübung. 

Leis­tungs- statt Preiswettbewerb

Ein Preiswettbewerb ist nur dort wirtschaftlich sinnvoll, wo der Nachfrager für eine bestimmte Leis­tung oder Ware die An­ge­bote mehrerer Bewerber*innen vergleichen und preislich gegeneinander abwägen kann. Eine solche Vergleichbarkeit ist bei den individuellen Leis­tungen der Ar­chi­tekt*in­nen nicht gegeben – insbesondere nicht für die schöpferische, geistige Entwurfsleistung.

Berufshaftpflicht

Alle selbständig tätigen hes­si­schen Ar­chi­tekt*in­nen und Stadt­planer*innen sind verpflichtet, eine hinreichende Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen, um im Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden aufkommen zu können.

Eine Person, die nicht in das Berufsverzeichnis eingetragen ist,  unterliegt nicht der Berufsaufsicht der Kammer. Es ist daher nicht sicher, ob der Auftragnehmer im Schadensfall eine Berufs­haftpflicht­versicherung besitzt. Bei schlechten finanziellen Verhältnissen des Auftragnehmers droht Bauherr*innen bei fehlender Berufs­haftpflicht­versicherung die Gefahr, auf einem Schaden “sitzen zu bleiben“.

Für jede Bau­aufgabe der richtige Partner

Um es gleich vorweg zu nehmen – den Architekten bzw. die Architekt­in gibt es nicht. Dazu ist das Aufgabenspektrum viel zu umfangreich. Ihnen allen gemeinsam ist jedoch die Ver­ant­wor­tung für unsere gebaute Umwelt als Ergebnis ihrer schöpferischen Arbeit.  Als Treuhänder ihres Bauherren oder ihrer Bauherrin begleiten Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen die Verwirklichung von Planungs- und Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Fertigstellung und oft noch darüber hinaus – unabhängig, umfassend und kompetent.

Entsprechend den unter­schiedlichen Tätigkeitsbereichen werden unterschiedliche Berufs­bezeichnungen verwendet.

(Hochbau-) Ar­chi­tekt*in­nen

... begleiten als Treuhänder*innen ihres Bauherrn oder ihrer Bauherrin die Verwirklichung von Bauvorhaben: von der Suche nach einem Grundstück über die Finanzierung, die Beantragung von Fördergeldern, die Planung, Genehmigung und Ausschreibung bis hin zur Überwachung der Bauausführung und der Abnahme des Bauvorhabens. Neben der Planung und Realisierung von Neubauten übernehmen Ar­chi­tekt*in­nen Aufgaben wie Sanierung von Gebäuden, verdichtetes Bauen im Bestand, Denkmal­pflege, Projektsteuerung oder auch Facility Management.

Katharina Jaeger
Olaf_Becker__BECKER_LACOUR
Christian Eblenkamp
Ralf Heidenreich
Bistum Limburg/Pressestelle
Eibe Sönnecken
Achim Reissner
Neubau einer Kinder­tages­stätte, Baunatal; Karampour + Meyer Architekten PartmbH; Tag der Ar­chi­tek­tur 2018
MHK Europazentrale, Dreieich; AS+P Albert Speer + Partner GmbH; Tag der Ar­chi­tek­tur 2019
Haus unter Bäumen, Frank­furt/Main; klaus leber architekten; Tag der Ar­chi­tek­tur 2017
Sporthalle am Schuldorf, Seeheim-Jugenheim; Loewer + Partner Architekten und Ingenieure; Tag der Ar­chi­tek­tur 2016
Bischofshaus, Limburg; BLFP Frielinghaus Architekten Planungs GmbH und BLFP Frielinghaus Architekten Bauleitungs GmbH; Tag der Ar­chi­tek­tur 2015
Wohn- und Atelierhaus, Frank­furt/Main; Franken Architekten GmbH; Tag der Ar­chi­tek­tur 2015
MainTor Primus, Frank­furt/Main; KSP Jürgen Engel Architekten GmbH; Tag der Ar­chi­tek­tur 2015

Innen­architekt*innen

...sind spezialisierte Gestalter*innen und fachkompetente Planer*innen für Innenräume in öffentlichen und privaten Gebäuden. Ihre Disziplin orientiert sich nah an den Bedürfnissen der Menschen. Die Gestaltung von Begenungsorten und Arbeitsstätten gehört genauso wie  Nutzungsänderungen oder Sanierungen in erfahrene Hände von Innen­architekt*innen. Bauen im Bestand wird durch ihre Expertise zur lohnenden und nach­haltigen Investition. Innen­architekt*innen berücksichtigen dabei gestalterische, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte. Sie planen über alle Leis­tungsphasen und koordinieren auch ggfs. an der Bau­maßnahme beteiligte Fach­disziplinen wie Statik, Gebäudetechnik, Brand­schutz und Bauphysik.

JL INNENARCHITEKTUR
Matthias Langer
Berit Schneidereit
Robertino Nikolic
Jean-Luc Valentin Fotografie
Fotografie Jens Paritzsch
Lisa Farkas
Sanierung Villa Hochschild, Frank­furt/Main; JL INNENARCHITEKTUR Jan Leithäuser; Tag der Ar­chi­tek­tur 2018
Gustav-Heinemann-Schule, Rüssels­heim; BZM ARCHITEKTEN M. Marhöfer; Tag der Ar­chi­tek­tur 2018
MVZ-Jugenheim; Angela Fritsch Architekten; Tag der Ar­chi­tek­tur 2017
DIESEL Flagshipstore, Frank­furt/Main; w40 Interiors GmbH & Interior Design Department DIESEL; Tag der Ar­chi­tek­tur 2014
Umbau Wohn- und Bürohaus, Frank­furt/Main; B.A.S. Büro für Ar­chi­tek­tur + Stadt Peter Begon; Tag der Ar­chi­tek­tur 2012
Gynaecologicum, Darm­stadt; Andernach + Partner, Innen­architektin + Ingenieure & Architekt Klaus Ethner; Tag der Ar­chi­tek­tur 2012
Umbau/Sanierung einer denkmal­geschützten Scheune, Frank­furt/Main; berresheim.architekten BDA; Tag der Ar­chi­tek­tur 2015

Landschafts­architekt*innen

... tragen eine wesentliche gestalterische Ver­ant­wor­tung für den Zustand unserer natürlichen Lebensgrundlagen und deren Wechselspiel mit der gebauten Umwelt. Ihre Kenntnisse ökologischer Zusammen­hänge und ihre planerische Kompetenz sind gefragt bei der Ent­wick­lung grüner Infrastrukturen in Stadt und Land, für die Klima­an­passung und die Umweltentwicklung. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich von der Objektplanung über Freiraum­planung, Dorfentwicklung hin zu Landschaftsplanung und großräumiger Gebietsentwicklung. Dabei sind sie in die interdisziplinäre Zusammen­arbeit zum Beispiel mit Stadt­planer*innen, Biolog*innen, Wasserbau- oder Verkehrsingenieur*innen eingebunden.

RMP Stephan Lenzen Landschafts­architekten
LOMA architecture.landscape.urbanism
Ines Schulz, Schulz Landschafts­architekten AKH
MANN LAND­SCHAFTS­ARCHI­TEKTUR
Ferdinand Graf von Luckner
Sandra Hauer
GTL Grüchtel Triebswetter Landschafts­architekten
Realisierungs­wett­bewerb mit Ideenteil Landes­garten­schau Darm­stadt; 1. Preis; RMP Stephan Lenzen Landschafts­architekten
Ideen­wett­bewerb Masterplan Guxhagen-Breitenau; 1. Preis; LOMA architecture.landscape.urbanism
Schlossgartenteich Fulda; MANN LAND­SCHAFTS­ARCHI­TEKTUR; Tag der Ar­chi­tek­tur 2016
Central & Park Wohnen im Europaviertel, Frank­furt/Main; Ute Wittich Gartenarchitektur; Tag der Ar­chi­tek­tur 2017
Außen­anlagen Zisterzienserabtei Eberbach, Etville; Bernard und Sattler Landschafts­architekten; Vor­bild­liche Bauten 2011
Marktplatz Eschwege; GTL Grüchtel Triebswetter Landschafts­architekten; Tag der Ar­chi­tek­tur 2015

Stadt­planer*innen

... tragen durch konkrete Gestaltungs­konzepte für Straßen, Plätze und Freiräume dazu bei, Städte und Gemeinden attraktiv, lebenswert und zukunftssicher zu machen. Sie erstellen Flächennutzungs- und Bauleitpläne, arbeiten mit städte­bau­lichen Entwürfen die Potenziale spezifischer Orte heraus und beraten Bauherr*innen und Investoren bei der Ent­wick­lung und Bebauung von Grundstücken. Zu Ihren Aufgaben gehören auch die gemeindeübergreifende Regional- und Landes­planung sowie Raum­ordnung. Stadt­planer*innen steuern die Siedlungsentwicklung in Metropolregionen, zeigen Perspektiven für ländliche Räume auf und bearbeiten großräumige Infrastrukturvorhaben.

yellow z urbanism architecture AG
Studio Schultz Granberg GbR und häfner jiménez betcke jarosch landschaftsarchitektur gmbh
rheinflügel severin
© Thomas Schüler Architekten Stadt­planer und faktorgruen Landschafts­architekten
Jörg Hempel
Lennart Wiedemuth
Lisa Farkas
stadt.bau.plan
rheinflügel severin
Lisa Farkas
Thomas Ott Fotografie
Wettbewerb ‚Westliches Umfeld DIE-Bahnhof‘, Fulda, 1. Preis; yellow z urbanism architecture AG
Realisierungs­wett­bewerb ‚Blumenrod‘, Limburg/Lahn, 1. Preis; Studio Schultz Granberg GbR und häfner jiménez betcke jarosch landschaftsarchitektur gmbh
Ideen­wett­bewerb Ent­wick­lung Bieber Waldhof West, Offenbach, 1. Preis; rheinflügel severin
Realisierungs­wett­bewerb ‚Blumenrod‘, Limburg/Lahn, 2. Preis; Architekten: Thomas Schüler Architekten Stadt­planer und faktorgruen Landschafts­architekten
ZOB Freiheitsplatz Hanau; netzwerkarchiteken GmbH, Tag der Ar­chi­tek­tur 2018
Wohnen am Weiher, Hochheim/Main; Faerber Architekten; Tag der Ar­chi­tek­tur 2017
Wohnquartier Riedberg 02, Frank­furt/Main; Stefan Forster Architekten Gmbh; Tag der Ar­chi­tek­tur 2017
Wettbewerb ‚Westliches Umfeld DIE-Bahnhof‘, Fulda, 2. Preis; raumwerk gesellschaft für Ar­chi­tek­tur und Stadt­planung GmbH
Ideen­wett­bewerb Ent­wick­lung Bieber Waldhof West, Offenbach, 1. Preis; rheinflügel severin
Gedenkstätte für die ermordeten Wies­ba­dener Juden; planung.freiraum, Valeria Sass und Reinhard Angelis; Vor­bild­liche Bauten 2011
Campusbebauung 1 Fachhochschule Frank­furt/Main; Heribert Gies Architekt GmbH; Vor­bild­liche Bauten 2008

Spezialisten können noch mehr

Viele Architekt­innen und Architekten spezialisieren sich im Lauf Ihres Berufslebens und erwerben besondere Qualifikationen. So können sie weitergehende Dienstleistungen rund um das Planen und Bauen anbieten – ob es nun um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle geht oder um die Erstellung von bautechnischen Nachweisen, um Fachgutachen oder um Energieberatung.

Ihnen allen gemeinsam ist jedoch die Ver­ant­wor­tung für unsere gebaute Umwelt als Ergebnis ihrer schöpferischen Arbeit.

In der Hessischen Bau­ordnung (HBO) ist geregelt, dass bautechnische Nachweise für Wärme- und Schallschutz, vorbeugenden Brand­schutz und Stand­sicherheit von sogenannten Nachweis­berechtigten erstellt werden müssen. AKH-Mitglieder, die die entsprechende Qaulifikation erworben haben und in die Listen der Nachweis­berechtigten nach § 68 HBO eingetragen sind, können diese bautechnischen Nachweise selbst erstellen, ohne dass sie von einer weiteren Person geprüft werden müssen.

1. Wärmeschutz und Schallschutz

Wärmeschutztechnische und schallschutztechnische Nachweise sind allgemein, d. h. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie für Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 9 HBO erforderlich. 

Bei der Errichtung von Neubauten oder der grundlegenden Sanierung von Gebäuden wird der Energie­ausweis als öffentlich-rechtlicher Nachweis gefordert. Mit ihm wird die Einhaltung der energetischen Anforderungen und Grenzwerte an Gebäude bestätigt, die sich aus den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ergeben. Diese Art von Energie­ausweisen ist auf Grundlage des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs auszustellen. Zur Ausstellung sind in Hessen die Nachweis­berechtigten für Wärmeschutz berechtigt, die in einer Liste nach Landesrecht geführt werden. 

2. Vorbeugender Brand­schutz:

Im vorbeugenden Brand­schutz muss ein*e Nachweis­berechtigte*r nur für die Gebäudeklasse 4 tätig werden. Für die Gebäudeklasse 5 wird ein*e Prüf­sach­verständige*r nach HBO benötigt. Bei Sonderbauten findet hinsichtlich des vorbeugenden Brand­schutzes eine bauaufsichtliche Prüfung oder eine Prüfung durch eine*n Prüf­sach­verständige*n statt (§ 68 Abs. 4, S. 3 HBO). 

3. Stand­sicherheit:

Bei der Stand­sicherheit ergeben sich die Befugnisse des oder der Nachweis­berechtigten als Umkehrschluss aus einem Kriterienkatalog, der als Anlage zu § 2 Abs. 3 der Nachweis­berechtigten­verordnung beigefügt ist, sowie weiteren Hinweisen des zuständigen Ministeriums. Der oder die Nachweis­berechtigte darf Nachweise danach z. B. nicht erstellen, wenn die Baugrundverhältnisse nicht eindeutig sind und keine übliche Flachgründung nach DIN 1054 erlauben. In den anderen Fällen - ausgenommen Sonderbauten - müssen die Prüf­sach­verständigen für Stand­sicherheit nach HBO tätig werden. Für Sonderbauten bleibt es bei der bauaufsichtlichen Prüfung (siehe auch Hessische Prüfberechtigten- und Prüf­sach­verständigen­verordnung).

Nachweis­berechtigtenliste

Sie suchen eine*n Nachweis­berechtigte*n für bautechnische Nachweise nach HBO? 

Hier finden Sie die bei der AKH gemäß § 68 HBO eingetragenen Nachweis­berechtigten:

Liste der Nachweis­berechtigten der AKH

Auch die Ingenieurkammer Hessen führt Nachweisberechtigenlisten.

Liste der Nachweis­berechtigten der IngKH
Liste der bei der AKH gemäß § 68 HBO in Verbindung mit § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 6 NBVO eingetragenen Nachweis­berechtigten, die bei ihrer Tätigkeit auf Gebäude nach § 67 Abs. 3 HBO beschränkt sind: 
Liste der eingeschränkt Nachweis­berechtigten der AKH

Nach § 68 der Hessischen Bau­ordnung erfolgt die Prüfung von brand­schutz­technischen Nachweisen bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 durch Prüf­sach­verständige für Brand­schutz. Diese Prüfung darf nicht durch den Ersteller des jeweiligen Brand­schutznachweises erfolgen.  

In der Regel werden die Brand­schutznachweise bei dieser Gebäudeklasse also von einem oder einer bauvorlagenberechtigten Entwurfs­verfasser*in (immer die ausreichende Sachkunde vorausgesetzt) oder einem oder einer Fachplaner*in bzw. Sachkundigen für Brand­schutz erstellt. 

Die Prüfung/Bescheinigung sowie die Überwachung der Bauausführung erfolgen dann durch eine*n Prüf­sach­verständige*n für Brand­schutz. Hat ein*e Prüf­sach­verständige*r für Brand­schutz den Brand­schutznachweis erstellt, so muss ein*e andere*r Prüf­sach­verständige*r diesen Nachweis prüfen.

Prüf­sach­verständigenliste

Sie suchen eine*n Prüf­sach­verständige*n für Brand­schutz?

Hier finden Sie das Verzeichnis der hes­si­schen Prüf­sach­verständigen für Brand­schutz:
Prüf­sach­verständigenliste

Die AKH bestellt und vereidigt Sachverständige für Fragen des Bauwesens, Städtebaus und Berufswesens. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch und erstatten ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen. 

Sie werden häufig von Gerichten, Privatpersonen oder Behörden beauftragt

  • eine unabhängige fachliche Beratung zu leisten,
  • einen Schaden zu beurteilen oder dessen Ursache zu ermitteln,
  • eine Sache zu bewerten,
  • einen fachlichen Streit gerichtlich oder außer­gerichtlich zu klären,
  • den tatsächlichen Zustand einer Sache festzustellen.

Ob es dabei um die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken geht, um die Beurteilung von Schäden an Gebäuden oder um Honorarfragen – meist geht es um erhebliche Beträge. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen ihre Gutachten mit der gebotenen Sachkunde und Objektivität und sind somit besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Ansprech­partner*innen für alle Beteiligten.

Sachverständigenliste

Sie suchen eine*n Sachverständige*n? In unserer Online-Sachverständigensuche finden Sie hessische Ar­chi­tekt*in­nen, Landschafts- und Innen­architekt*innen sowie Stadt­planer*innen, die als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt wurden. 

Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu über 8.300 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind ist die Bauherrschaft gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Das gilt in der Regel auch beim Bau eines Einfamilienhauses. Sie als Bauherr*in müssen diese Aufgabe jedoch nicht selbst übernehmen. Sie können damit auch eine*n so genannte*n Sicherheits- und Gesund­heitsschutzkoordinator*in (SiGeKo) beauftragen. Diese*r verfügt über entsprechende baufachliche, arbeitsschutzfachliche und praktische Kenntnisse. 

Bei entsprechender Qualifizierung kann Ihr*e Architekt*in diese Funktion selbst übernehmen. Er oder sie hat nicht nur die nötige Fachkenntnis und Erfahrung, sondern kennt das Projekt auch bestens und muss sich nicht erst einarbeiten – das spart Zeit. 

Als SiGeKo kümmert sich der Architekt oder die Architekt­in um die Sicherheit auf Ihrer Baustelle: Der SiGeKo muss schon während der Planung eventuelle Gefährdungen erkennen, entsprechende Schutz­maßnahmen bestimmen und deren Einhaltung überwachen. Der SiGeKo kündigt Ihr Bauvorhaben gegenüber den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz vorab an. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, definiert Maßnahmen, die vor Gefahren schützen und koordiniert die Unternehmen und Arbeiter so, dass sie sich nicht gegenseitig gefährden. So wird die Unfallgefahr minimiert und Störungen des Bauablaufs und damit des Zeitplans werden vermieden. Auch später profitieren Sie noch von seiner Arbeit: Der SiGeKO stellt Unterlagen zusammen mit Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, die bei zukünftigen Arbeiten am Bauwerk zu beachten sind.

Koordinatorenliste

Sie suchen einen SiGeKo? In unserer Koordinatorenliste finden Sie schnell einen geeigneten SiGeKo in Ihrer Nähe: 
Koordinatorenliste

Die energetische Optimierung von neuen wie von Bestandsgebäuden ist nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch aus wirt­schaftlichen Gründen für Gebäudeeigentümer*innen von enormer Be­deutung: Die Kosten für den Betrieb von Gebäuden übersteigen im Lauf ihrer Nutzung die Bau- oder Umbaukosten bei weitem. Den Hauptanteil dieser Betriebskosten machen die Energiekosten aus.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber Vorgaben und Mindestanforderungen hinsichtlich der Gebäudehülle und dem Energiebedarf aufgestellt, die bei einem Neubau oder Umbau von Gebäuden einzuhalten sind. Darüber hinaus schreibt das Gesetz bei Neubauten den teilweisen Einsatz regenerativer Energien für Warmwasser und Heizung vor.

Energieberater*innen erstellen Energie­ausweise, beraten Eigentümer*innen qualifiziert dahingehend, wie sie die Energieeffizienz ihrer Gebäude verbessern können, erstellen Sanierungspläne und informieren über mögliche Fördermittel, denn die energetische Optimierung von Neu- und Bestandsbauten wird durch Programme wie die „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder vergünstigte Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für besonders energiesparende Gebäude gefördert. 

Energieberaterliste

Sie suchen eine*n Energieberater*in? Hier finden Sie ein Verzeichnis von AKH-Mitgliedern, die beim BAFA für das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" registriert sind oder durch eine Zusatzqualifizierung die Voraussetzungen hierfür erworben haben. So können Sie schnell und bequem nach geeigneten Energieberater*innen in Ihrer Nähe suchen.

Energieberatersuche

Sie suchen über die hes­si­schen Grenzen hinaus? In dem ge­meinsamen Portal der deutschen Architekten- und Ingenieurkammern können Sie sich über die jeweiligen Förderbedingungen in den einzelnen Bundesländern informieren und gezielt nach qualifizierten Energieeffizienz-Experten suchen.

Energieeffizienz-Experten

Die Brand­schutzplanung kann immer vom Architekten oder der Architekt­in selbst geleistet werden, sofern er oder sie für die Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens über ausreichende Kenntnisse verfügt. Falls dies nicht der Fall ist, müssen entsprechend spezialisierte Personen – z.B. Sachkundige / Fachplaner*innen oder Sachverständige – hierfür zusätzlich beauftragt werden. 

Für die Prüfung / Bescheinigung von Brand­schutzplanungen schreibt die Hessische Bau­ordnung je nach Gebäudeklasse bestimmte Fachleute wie Nachweis­berechtigte oder Prüf­sach­verständige für Brand­schutz vor.

Sachkundigenliste

Sie suchen eine*n Sachkundige*n für Brand­schutzplanung? Hier finden Sie eine Liste der Personen, die den Zertifikats­lehr­gang „Sachkundiger für Brand­schutzplanungen der Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten" der AKH erfolgreich absolviert haben:

Sachkundigenliste

Ar­chi­tek­tur ist ein Spiegel unserer Gesellschaft und verlangt von Planern und Planerinnen ein waches öffentlich-soziales Bewusstsein und eine für Veränderungen offene Geisteshaltung.

Rezensionen

Ar­chi­tek­tur lesen

Bücher über Ar­chi­tek­tur liegen im Trend - Ar­chi­tek­turführer, opulente Bildbände ebenso wie kenntnisreiche Monografien über Architekten­persönlich­keiten, einzelne Bauwerke oder Baustile. Daher möchten wir Ihnen einige neu erschienene Ar­chi­tek­turbücher der AKH und der Akademie der AKH oder anderer Autor*innen kurz vorstellen.

Zum Nachlesen

Weitere In­for­ma­tio­nen

Bau­kultur

Bauwesen