Qualität sichern – Verbraucher schützen
Planen und Bauen ist immer ein komplexer Prozess, der hohe Anforderungen an den Bauherrn oder die Bauherrin stellt und Entscheidungen von erheblicher Tragweite mit sich bringt, die auch bedeutende finanzielle Folgen haben können. Wenn Sie also bauen möchten – und dabei spielt die Art der Planungs- oder Bauaufgabe keine Rolle – sollten Sie dies mit einem oder einer Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in tun. Diese begleiten Sie kompetent von der Planungs- über die Genehmigungs- und durch die Realisierungphase.
Ab einer bestimmten Größenordnung (z.B. bei Wohngebäuden bereits ab 200m² Wohnfläche und mehr als zwei Wohneinheiten) des Bauvorhabens müssen Bauanträge in Hessen von einem Entwurfsverfasser eingereicht werden, der eine unbeschränkte Bauvorlageberechtigung besitzt. In Hessen ist unbeschränkt bauvorlageberechtigt, wer aufgrund des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes die Berufsbezeichnung Architekt*in führen darf. (§ 67 Abs. 1 Hessische Bauordnung).
Reicht eine Person, die sich zwar Architekt oder Architektin nennt, jedoch nicht in das Berufsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen ist, einen Bauantrag ein und wird dieser genehmigt und das Gebäude entsprechend errichtet, ist das Gebäude mangels rechtmäßiger Genehmigung ein „Schwarzbau“. Ein solcher kann bestenfalls seitens der Behörde nachträglich genehmigt werden, wenn eine bauvorlageberechtigte Person einen neuen Bauantrag stellt. Das führt allerdings zu zusätzlichen Kosten für den Bauherrn bzw. die Bauherrin.
Eine Person, die nicht in das Berufsverzeichnis eingetragen ist, unterliegt nicht der Berufsaufsicht der Kammer. Es ist daher nicht sicher, ob der bzw. die Auftragnehmer*in im Schadensfall eine Berufshaftpflichtversicherung besitzt. Bei schlechten finanziellen Verhältnissen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin droht bei fehlender Berufshaftpflichtversicherung der Bauherrschaft die Gefahr, auf dem Schaden „sitzen zu bleiben“.
Was machen Sie, wenn Sie feststellen, dass der oder die vermeintliche Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in gar keine*r ist oder das beauftragte Büro sich nicht so nennen darf?
In diesen Fällen wenden Sie sich an die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die gem. § 1 Abs. 1 und 4 sowie § 20 HASG Ordnungswidrigkeitenbehörde ist und das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung verfolgt. Schicken Sie der Kammer per Post oder E-Mail Unterlagen zu, aus denen hervorgeht, dass die Berufsbezeichnung oder davon abgeleitete Bezeichnungen geführt werden. Teilen Sie telefonisch oder per E-Mail den Link zu der Homepage des betreffenden Büros mit.
Sie möchten Kostensicherheit
Ihr*e Architekt*in bespricht zunächst mit Ihnen, wie viel Geld Sie investieren können. So kann er oder sie die Planung exakt an Ihren Möglichkeiten ausrichten. Die genaue Kostenkalkulation ist Teil der Leistung von Architekt*innen und stellt sicher, dass der finanzielle Deckel nicht gesprengt wird.
Sie definieren Ihre Bedürfnisse
Ihr*e Architekt*in arbeitet gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Anforderungen Sie an Ihr neues Haus stellen. Dabei kann er oder sie Ihre Wünsche mit seinen oder ihren Erfahrungen abgleichen und Grundriss, Raumaufteilung und Bauausführung optimal auf die geplante Nutzung abstimmen.
Sie erhalten passgenaue Lösungen
Gemeinsam mit dem Architekten oder der Architektin können Sie Ihre gestalterischen Wünsche am besten in die Praxis umsetzen. Das individuell gestaltete Haus trägt zu Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Zufriedenheit bei und wertet zusätzlich das Straßen- und Stadtbild auf.
Sie bleiben flexibel
Wenn Sie ein Familienhaus bauen, später aber zu zweit oder gar alleine in dem Gebäude wohnen werden, kann Ihr*e Architekt*in dies von Anfang an berücksichtigen: Flexible Grundrisse ermöglichen es, später Wände zu versetzen, Zimmer zusammen zu legen oder aus einem Einfamilienhaus ein Haus für zwei Parteien zu machen. Das erhöht den Wohnwert und hilft Ihnen, langfristig Kosten zu sparen.
Sie nehmen Rücksicht auf die Umwelt
Ihr*e Architekt*in stellt sicher, dass gesundheitlich unbedenkliche Materialien verbaut werden, dass sorgfältig mit den natürlichen Ressourcen umgegangen wird und dass Ihr Haus keine überflüssige Energie verbraucht. Er kann auch die gezielte Nutzung von Sonnenenergie oder Regenwasser in das Gesamtkonzept des Gebäudes integrieren.
Sie möchten nicht unnötig Zeit verlieren
Ihr*e Architekt*in koordiniert in Ihrem Auftrag die Bauausführung, sorgt dafür, dass die einzelnen Gewerke aufeinander abgestimmt werden und verhindert auf diese Weise unnötige Wartezeiten. Er oder sie überprüft Rechnungen, weist Zahlungen an, kontrolliert die Leistungen der Handwerker und achtet darauf, dass der Zeitplan eingehalten wird.
Sie legen Wert auf unabhängige Beratung
Ihr*e Architekt*in wird ausschließlich in Ihrem Auftrag tätig. Seine oder ihre Planungen hängen nicht von gewerblichen Interessen ab und unterliegen nicht der Einflussnahme durch Dritte. Er oder sie ist Sachwalter allein Ihrer Interessen.
Sie wollen kein Risiko eingehen
Das Gesetz verpflichtet Architekt*innen dazu, für die zugesagten Leistungen gerade zu stehen. Jede*r Architekt*in, der eine Bauvorlage bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung einreicht, muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.