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Die Mitglied­schaft in der AKH bietet viele Vorteile

Mit der Eintragung in ein Berufsverzeichnis werden Sie Mitglied der AKH und erhalten die Berechtigung, die Berufs­bezeichnung Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in zu führen. Diese Titel sind durch das Hessische Architekten- und Stadt­planergesetz geschützt.

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen vertritt die Interessen von mehr als 11.200 Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen in Hessen. Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen zählen zu den freien Berufen (freiberuflich ist nicht zu verwechseln mit „selbstständig tätig“).
Die AKH übernimmt die so genannte berufs­ständische Selbst­verwaltung der Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen in Hessen. Sie führt die Berufsverzeichnisse, macht sich auf po­li­ti­scher Ebene für die Belange des Berufs­stands stark, bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes An­ge­bot an Serviceleistungen und setzt sich für die Bau­kultur ein.

Für Absolvent*innen eines Ar­chi­tek­turstudiums aller Fach­richtungen sind Voraussetzung für den Antrag auf Eintragung in der Regel zwei Jahre angeleitete Berufs­praxis und 80 Fort­bildungs­punkte. Entscheidend ist, dass die Berufs­praxis zu Beginn der Berufstätigkeit angezeigt wird. Die AKH berät gerne bei der Antragsstellung.

Mitglied werden

Profitieren Sie von den Vorteilen einer Mitglied­schaft bei der AKH

Mehr zur Eintragung
Haus der Architekten

Auftrag der AKH - zwischen Interessens­vertretung und baupo­li­ti­schem Engagement

Erfahren Sie mehr zu den vielseitigen Aufgaben der AKH – von der berufspo­li­ti­schen Interessens­vertretung, über die bildungspo­li­ti­schen Aufgaben bis zur Förderung der Bau­kultur.  

Mehr zum Auftrag der AKH

Ihr Berufsziel ist Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in? Wenn Sie eine Eintragung bei der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen anstreben, ist es wichtig, bereits die Aufnahme der Berufs­praxis anzuzeigen. Nutzen Sie das Beratungs­angebot der AKH.

Mitglied werden

Anzeige­pflicht zu Beginn der Berufs­praxis

Informieren Sie sich rechtzeitig

Ein neues An­ge­bot der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen ist seit April 2020 am Start. Absolvent*innen der Ar­chi­tek­tur-Studiengänge können bereits vor der Eintragung in ein bei der AKH geführtes Berufsverzeichnis als freiwillige Mitglied­ Teil der Kammer werden.

Mitglied werden

Studium erfolgreich abgeschlossen? Freiwilliges Mitglied werden!

Jetzt Antrag stellen
Kammerwechsel

Neuer Wohn- oder Geschäftssitz?

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen ist für Sie zuständig, wenn Sie in Hessen beruflich tätig sind oder Ihren Haupt­wohn­sitz in Hessen haben.

Mehr erfahren
Versorgungswerk

Berufsständische Alters­vorsorge

Die Mitglieder der AKH profitieren von einer eigenen, berufs­ständischen Alters­vorsorge. Bauen Sie für die Zeit nach Ihrer Berufstätigkeit vor.

Vorsorge treffen
Ehrenamt

Ihr Engagement zählt!

Mehr erfahren

Finden Sie heraus, wie Sie sich als Kammermitglied aktiv in den unter­schiedlichen Gremien, von der Vertreter­versammlung, über die einzelnen Ausschüsse, bis zu den Foren und Arbeitsgruppen des Experten-Pools, engagieren können. Gestalten Sie Gegen­wart und Zukunft des Berufs­stands mit!

Anerkennungsstelle

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Sie möchten Ihr ausländisches Diplom der Ar­chi­tek­tur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur oder Stadt­planung anerkennen lassen? Für Ihre Fragen, Anliegen und weitere In­for­ma­tio­nen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr erfahren
Recognition of Foreign Diplomas

Recognition of Foreign Diplomas

Information in English on the recognition of foreign diplomas in architecture.

Do not hesitate to contact us if you have any questions.

More information

Spezialist*innen können mehr!

Die AKH bestellt und vereidigt Sachverständige für Fragen des Bauwesens und führt im gesetzlichen Auftrag Nachweis­berechtigten- und Prüf­sach­verständigenlisten. Darüber hinaus werden Listen von Mitgliedern mit weiteren Spezialisierungen geführt. Auftraggeber*innen können so gezielt nach Spezialist*innen für ihre Bau­aufgaben suchen.

Sachverständigenlisten, Verzeichnisse der Nachweis­berechtigten sowie weitere Listen spezialisierter Mitglieder finden Sie hier.

Sie möchten sich spezialisieren? Die AKH unter­stützt ihre Mitglieder bei der Spezialisierung mit In­for­ma­tio­nen und durch Fort­bildungs­veranstaltungen. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zur Aufnahme in die Listen und Verzeichnisse der Spezialisten.

Mitglied sein

Deutsches Architektenblatt

Mitglieder der AKH erhalten jeden Monat kostenfrei das Deutsche Architektenblatt (DAB) mit dem Regionalteil für Hessen. Das DAB ist das offizielle Mitteilungsorgan der deutschen Architekten­kammern und erscheint mit einer bundes­weiten Auflage von ca. 135.000 Exemplaren. Es informiert über Fragen der Ar­chi­tek­tur und Planung, rechtliche Vorgaben, Baupraxis und Weiter­bildung. Darüber hinaus finden sich darin berufspo­li­ti­sche Diskussionen und Entscheidungen.

Neben einem Mantelteil, herausgegeben von der Bundes­architekten­kammer,  enthalten die Regional­ausgaben länder­kammer­spezifische In­for­ma­tio­nen. Zu den Regionalteilen Hessen des DAB

Kammer­fenster - der Newsletter der AKH

AKH/Kirsten Bucher

Mit dem Newsletter Kammer­fenster erhalten Sie mehrmals im Jahr Nachrichten und In­for­ma­tio­nen der AKH z. B. zu neuer Rechtsprechung, zu Veran­staltungen oder Wettbewerben. Das Kammer­fenster erscheint in unregelmäßiger Folge.

Zur Anmeldung

Absolvent*innen-Newsletter: EinBLICK

EinBLICK – ist der AKH-Newsletter für Absolvent*innen. Die AKH informiert über neueste Ent­wick­lungen, interessante Fort­bildungs­veranstaltungen für Absolvent*innen und vieles mehr.

Zur Anmeldung

Sonderkonditionen externer Anbieter für Kammermitglieder

Das Normenportal ermöglicht jederzeit den direkten Online-Zugriff auf rund 500 für die tägliche Arbeit wichtige DIN-Normen – und das zu sehr günstigen Sonderkonditionen. Die Inhalte des Normenportals werden vierteljährlich aktualisiert.

Normenportal

Die Rahmenvereinbarung der Bundes­architekten­kammer mit SIXT Autovermietung sichert allen Kammermitgliedern bundesweit günstige Tarife.

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