Die Mitgliedschaft in der AKH bietet viele Vorteile
Mit der Eintragung in ein Berufsverzeichnis werden Sie Mitglied der AKH und erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in zu führen. Diese Titel sind durch das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz geschützt.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vertritt die Interessen von mehr als 11.200 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Architekt*innen aller Fachrichtungen zählen zu den freien Berufen (freiberuflich ist nicht zu verwechseln mit „selbstständig tätig“).
Die AKH übernimmt die so genannte berufsständische Selbstverwaltung der Architekt*innen aller Fachrichtungen in Hessen. Sie führt die Berufsverzeichnisse, macht sich auf politischer Ebene für die Belange des Berufsstands stark, bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes Angebot an Serviceleistungen und setzt sich für die Baukultur ein.
Auftrag der AKH - zwischen Interessensvertretung und baupolitischem Engagement
Erfahren Sie mehr zu den vielseitigen Aufgaben der AKH – von der berufspolitischen Interessensvertretung, über die bildungspolitischen Aufgaben bis zur Förderung der Baukultur.
Spezialist*innen können mehr!
Die AKH bestellt und vereidigt Sachverständige für Fragen des Bauwesens und führt im gesetzlichen Auftrag Nachweisberechtigten- und Prüfsachverständigenlisten. Darüber hinaus werden Listen von Mitgliedern mit weiteren Spezialisierungen geführt. Auftraggeber*innen können so gezielt nach Spezialist*innen für ihre Bauaufgaben suchen.
Sachverständigenlisten, Verzeichnisse der Nachweisberechtigten sowie weitere Listen spezialisierter Mitglieder finden Sie hier.
Sie möchten sich spezialisieren? Die AKH unterstützt ihre Mitglieder bei der Spezialisierung mit Informationen und durch Fortbildungsveranstaltungen. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zur Aufnahme in die Listen und Verzeichnisse der Spezialisten.
Deutsches Architektenblatt
Mitglieder der AKH erhalten jeden Monat kostenfrei das Deutsche Architektenblatt (DAB) mit dem Regionalteil für Hessen. Das DAB ist das offizielle Mitteilungsorgan der deutschen Architektenkammern und erscheint mit einer bundesweiten Auflage von ca. 135.000 Exemplaren. Es informiert über Fragen der Architektur und Planung, rechtliche Vorgaben, Baupraxis und Weiterbildung. Darüber hinaus finden sich darin berufspolitische Diskussionen und Entscheidungen.
Neben einem Mantelteil, herausgegeben von der Bundesarchitektenkammer, enthalten die Regionalausgaben länderkammerspezifische Informationen. Zu den Regionalteilen Hessen des DAB
Kammerfenster - der Newsletter der AKH
Mit dem Newsletter Kammerfenster erhalten Sie mehrmals im Jahr Nachrichten und Informationen der AKH z. B. zu neuer Rechtsprechung, zu Veranstaltungen oder Wettbewerben. Das Kammerfenster erscheint in unregelmäßiger Folge.
Absolvent*innen-Newsletter: EinBLICK
EinBLICK – ist der AKH-Newsletter für Absolvent*innen. Die AKH informiert über neueste Entwicklungen, interessante Fortbildungsveranstaltungen für Absolvent*innen und vieles mehr.
Sonderkonditionen externer Anbieter für Kammermitglieder
Das Normenportal ermöglicht jederzeit den direkten Online-Zugriff auf rund 500 für die tägliche Arbeit wichtige DIN-Normen – und das zu sehr günstigen Sonderkonditionen. Die Inhalte des Normenportals werden vierteljährlich aktualisiert.
Die Rahmenvereinbarung der Bundesarchitektenkammer mit SIXT Autovermietung sichert allen Kammermitgliedern bundesweit günstige Tarife.