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Freiwillige Mitglied­schaft für Absolventen

Die AKH bietet seit 2020 Absolvent*innen der Studiengänge Ar­chi­tek­tur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur sowie der Stadt­planung die Möglichkeit einer freiwilligen Mitglied­schaft. Bereits vor der Eintragung in ein bei der AKH geführtes Berufsverzeichnis können Absolvent*innen der Ar­chi­tek­tur-Studiengänge als freiwilliges Mitglied­ Teil der Kammer werden.

Vorteile einer freiwilligen Mitglied­schaft

Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit

Die AKH berät Sie schon während Sie die zur Eintragung notwendige Berufs­praxis erwerben. Hierbei geht es besonders um die Anerkennungsfähigkeit der verpflichtend berufspraktischen Tätigkeit sowie die Eignung der die fachkundige Aufsicht ausübenden berufsangehörigen Person.

Ansprech­partnerin

Anerkennung Studienabschluss

Auf Antrag erhalten Sie vom Eintragungs­ausschuss eine rechtsverbindliche Entscheidung, ob Ihr Studienabschluss anerkennungsfähig ist. Für diese Entscheidung wird keine gesonderte Gebühr erhoben, sie ist mit dem Jahresbeitrag in Höhe von 120 Euro für die freiwillige Mitglied­schaft abgegolten. Die Gebühr für die spätere Eintragung in ein Berufsverzeichnis der AKH als Pflicht­mitglied reduziert sich in diesem Fall um 100 Euro.
Wichtig: Wer während der freiwilligen Mitglied­schaft nicht die Gelegenheit nutzt durch den Eintragungs­ausschuss rechtsverbindlich entscheiden zu lassen, ob der Studienabschluss anerkennungsfähig ist, zahlt bei der späteren Eintragung in ein Berufsverzeichnis die volle Eintragungsgebühr von 325 Euro.

Ansprech­partnerin

Beratungs­angebot

Die Beratungs- und Serviceleistungen der AKH können Sie wie ein Pflicht­mitglied in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie damit in allen Fragen rund um die Berufsausübung.

Beratung im ÜberblickMitglied­schaft im Überblick

Mitglied­schaft im Versorgungswerk

Als freiwilliges Mitglied werden Sie Pflicht­mitglied des Versorgungswerks. Die AKH ist dem Versorgungswerk der Architekten­kammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. So haben Sie die Möglichkeit, sich schon früh eine Alters­versorgung aufzubauen. Zudem erwerben Sie bereits mit dem ersten Tag Ihrer Mitglied­schaft im Versorgungswerk eine Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit.

Weitere In­for­ma­tio­nen

Vergünstigungen bei Veranstaltungsprogrammen

Sie erhalten für die Teilnahme an Veran­staltungen der Kammer und der Akademie vergünstigte Konditionen: Berücksichtigt wird ein Nachlass von 20 Prozent auf den Absolventen-Preis.

Zum Veranstaltungskalender

Gut vernetzt

Sie lernen viele andere angehende Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen kennen und können sich im künftigen Berufsfeld vernetzen.

Kooperations- und Netzwerkpartner der AKH

Fortbildung

Während Ihrer Berufs­praxis, die Sie zur Eintragung benötigen, müssen Sie 80 Fortbildungsstunden nachweisen, sonst können Sie leider nicht eingetragen werden. Zum Fort­bildungs­angebot der Akademie

Deutsches Architektenblatt

Als freiwilliges Mitglied­ erhalten Sie ohne zusätzliche Kosten das Deutsche Architektenblatt mit dem hes­si­schen Regionalteil.

Zu den Regionalteilen Hessen des DAB

Titelbezeichnung für freiwillige Mitglieder

Ihren Mitgliedsstatus können Sie gegenüber Dritten kenntlich machen. Sie dürfen die Bezeichnung „cand. AKH“ führen.

Weitere In­for­ma­tio­nen zum Titelschutz für Ar­chi­tekt*in­nen

Interessens­vertretung

Der Vorstand der AKH hat eine Vertretung für die freiwilligen Mitglieder eingerichtet. Diese vertritt im Vorstand die Belange der freiwilligen Mitglieder, hat also einen Beratungsauftrag. Die Vertretung wählt eine*n Sprecher*in. Der Sprecher oder die Sprecherin hat das Recht, beratend und ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus kann die Vertretung der freiwilligen Mitglieder im Benehmen mit dem Vorstand Anträge in die Vertreter­versammlung einbringen, die sich dann mit den Anliegen der freiwilligen Mitglieder befasst. Der Sprecher bzw. die Sprecherin nimmt zudem an der Vertreter­versammlung mit Rederecht teil und vertritt die Anträge vor der Vertreter­versammlung.

Zur Vertretung der freiwilligen MitgliederZu den Gremien

Voraussetzungen für die freiwillige Mitglied­schaft

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und Sie können die folgenden Fragen mit "Ja" beantworten?

  • Sie haben vor kurzem ein einschlägiges Studium erfolgreich abgeschlossen?
  • Sie möchten später in ein bei der AKH geführtes Berufsverzeichnis als Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in eingetragen werden?

Dann werden Sie freiwilliges Mitglied der AKH!

Dies ist bereits möglich bevor Sie Ihre berufspraktische Zeit antreten und vor der Eintragung als Pflicht­mitglied in ein Berufsverzeichnis.

Wenn Ihr Hoch­schul­abschluss schon etwas länger zurückliegt, beachten Sie bitte, dass die freiwillige Mitglied­schaft vier bzw. sechs Jahre nach Erwerb des Hoch­schul­abschlusses automatisch endet. Liegt der Hoch­schul­abschluss länger zurück, ist der Erwerb der freiwilligen Mitglied­schaft für Absolventen nicht möglich.

In der Satzung zur Erlangung der freiwilligen Mitglied­schaft erfahren Sie mehr:

Satzung über die freiwillige Mitglied­schaft zur Erlangung der Eintragungsfähigkeit

Ihre Ansprech­partnerin für alle Fragen rund um die freiwillige Mitglied­schaft

Kirsten Bucher

Eintragungsabteilung
Monika Pierenkemper
Dipl.-Ing. Innen­architektin
Telefon: 0611 1738-32
Fax: 0611 1738-40

Informationsflyer zur freiwilligen Mitglied­schaft

Der Flyer fasst die wichtigsten In­for­ma­tio­nen rund um die freiwillige Mitglied­schaft für Absolventen zusammen.

Anmeldung freiwillige Mitglied­schaft über das AKH Portal

Um freiwilliges Mitglied zu werden, können Sie das digitale Antrags­formular verwenden.

Link zum digitalen Antrags­formular auf dem AKH Portal

 

Ihnen stehen nach wie vor die unten aufgeführten PDF Formulare zum ausdrucken und unterschreiben zur Verfügung.