Freiwillige Mitgliedschaft für Absolventen
Die AKH bietet seit 2020 Absolvent*innen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie der Stadtplanung die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Bereits vor der Eintragung in ein bei der AKH geführtes Berufsverzeichnis können Absolvent*innen der Architektur-Studiengänge als freiwilliges Mitglied Teil der Kammer werden.
Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft
Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit
Die AKH berät Sie schon während Sie die zur Eintragung notwendige Berufspraxis erwerben. Hierbei geht es besonders um die Anerkennungsfähigkeit der verpflichtend berufspraktischen Tätigkeit sowie die Eignung der die fachkundige Aufsicht ausübenden berufsangehörigen Person.
Anerkennung Studienabschluss
Auf Antrag erhalten Sie vom Eintragungsausschuss eine rechtsverbindliche Entscheidung, ob Ihr Studienabschluss anerkennungsfähig ist. Für diese Entscheidung wird keine gesonderte Gebühr erhoben, sie ist mit dem Jahresbeitrag in Höhe von 120 Euro für die freiwillige Mitgliedschaft abgegolten. Die Gebühr für die spätere Eintragung in ein Berufsverzeichnis der AKH als Pflichtmitglied reduziert sich in diesem Fall um 100 Euro.
Wichtig: Wer während der freiwilligen Mitgliedschaft nicht die Gelegenheit nutzt durch den Eintragungsausschuss rechtsverbindlich entscheiden zu lassen, ob der Studienabschluss anerkennungsfähig ist, zahlt bei der späteren Eintragung in ein Berufsverzeichnis die volle Eintragungsgebühr von 325 Euro.
Beratungsangebot
Die Beratungs- und Serviceleistungen der AKH können Sie wie ein Pflichtmitglied in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie damit in allen Fragen rund um die Berufsausübung.
Mitgliedschaft im Versorgungswerk
Als freiwilliges Mitglied werden Sie Pflichtmitglied des Versorgungswerks. Die AKH ist dem Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. So haben Sie die Möglichkeit, sich schon früh eine Altersversorgung aufzubauen. Zudem erwerben Sie bereits mit dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Vergünstigungen bei Veranstaltungsprogrammen
Sie erhalten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kammer und der Akademie vergünstigte Konditionen: Berücksichtigt wird ein Nachlass von 20 Prozent auf den Absolventen-Preis.
Gut vernetzt
Sie lernen viele andere angehende Architekt*innen aller Fachrichtungen kennen und können sich im künftigen Berufsfeld vernetzen.
Fortbildung
Während Ihrer Berufspraxis, die Sie zur Eintragung benötigen, müssen Sie 80 Fortbildungsstunden nachweisen, sonst können Sie leider nicht eingetragen werden. Zum Fortbildungsangebot der Akademie
Deutsches Architektenblatt
Als freiwilliges Mitglied erhalten Sie ohne zusätzliche Kosten das Deutsche Architektenblatt mit dem hessischen Regionalteil.
Titelbezeichnung für freiwillige Mitglieder
Ihren Mitgliedsstatus können Sie gegenüber Dritten kenntlich machen. Sie dürfen die Bezeichnung „cand. AKH“ führen.
Weitere Informationen zum Titelschutz für Architekt*innen
Interessensvertretung
Der Vorstand der AKH hat eine Vertretung für die freiwilligen Mitglieder eingerichtet. Diese vertritt im Vorstand die Belange der freiwilligen Mitglieder, hat also einen Beratungsauftrag. Die Vertretung wählt eine*n Sprecher*in. Der Sprecher oder die Sprecherin hat das Recht, beratend und ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus kann die Vertretung der freiwilligen Mitglieder im Benehmen mit dem Vorstand Anträge in die Vertreterversammlung einbringen, die sich dann mit den Anliegen der freiwilligen Mitglieder befasst. Der Sprecher bzw. die Sprecherin nimmt zudem an der Vertreterversammlung mit Rederecht teil und vertritt die Anträge vor der Vertreterversammlung.
Voraussetzungen für die freiwillige Mitgliedschaft
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und Sie können die folgenden Fragen mit "Ja" beantworten?
- Sie haben vor kurzem ein einschlägiges Studium erfolgreich abgeschlossen?
- Sie möchten später in ein bei der AKH geführtes Berufsverzeichnis als Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in eingetragen werden?
Dann werden Sie freiwilliges Mitglied der AKH!
Dies ist bereits möglich bevor Sie Ihre berufspraktische Zeit antreten und vor der Eintragung als Pflichtmitglied in ein Berufsverzeichnis.
Wenn Ihr Hochschulabschluss schon etwas länger zurückliegt, beachten Sie bitte, dass die freiwillige Mitgliedschaft vier bzw. sechs Jahre nach Erwerb des Hochschulabschlusses automatisch endet. Liegt der Hochschulabschluss länger zurück, ist der Erwerb der freiwilligen Mitgliedschaft für Absolventen nicht möglich.
In der Satzung zur Erlangung der freiwilligen Mitgliedschaft erfahren Sie mehr:
Satzung über die freiwillige Mitgliedschaft zur Erlangung der Eintragungsfähigkeit
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die freiwillige Mitgliedschaft
Eintragungsabteilung
Monika Pierenkemper
Dipl.-Ing. Innenarchitektin
Telefon: 0611 1738-32
Fax: 0611 1738-40
pierenkemper@ akh.de
Informationsflyer zur freiwilligen Mitgliedschaft
Der Flyer fasst die wichtigsten Informationen rund um die freiwillige Mitgliedschaft für Absolventen zusammen.
Anmeldung freiwillige Mitgliedschaft über das AKH Portal
Um freiwilliges Mitglied zu werden, können Sie das digitale Antragsformular verwenden.
Link zum digitalen Antragsformular auf dem AKH Portal
Ihnen stehen nach wie vor die unten aufgeführten PDF Formulare zum ausdrucken und unterschreiben zur Verfügung.