AKH / Kraus Lazos
Staats­preis für Archi­tektur und Städtebau

Aus­zeich­nungs­verfahren Vor­bild­licher Bauten im Land Hessen 2026 - jetzt bewerben!

Von Montag, 05. Januar bis einschließlich Mittwoch, 01. April 2026 können Planungen und Projekte aus Archi­tektur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur und Städtebau / Stadt­planung eingereicht werden.

Das Aus­zeich­nungs­verfahren läuft unter dem Motto ZWISCHEN-RAUM-STADT-LAND – Planungen und Projekte des Übergangs. Der Staats­preis richtet sich an Planerinnen und Planer der vier Disziplinen und an öffentliche / private Bauherrinnen und Bauherren gleichermaßen.

VB 2026 Auslobung PDF-Download

Thema und Hintergrund

Die Aus­zeich­nung Vor­bild­licher Bauten im Land Hessen wird seit 1954 vergeben und zählt zu den ältesten und anerkanntesten Aus­zeich­nungen in der Bundesrepublik Deutsch­land. Im regelmäßigen Turnus von drei Jahren wird die Aus­zeich­nung unter einem spezifischen thematischen Gesichtspunkt ausgelobt und verliehen. Das Verfahren 2026 wird sich dem Thema ZWISCHEN-RAUM-STADT-LAND – Planungen und Projekte des Übergangs widmen.

Das Motto für das Aus­zeich­nungs­verfahren nimmt Planungen und Projekte der vier Disziplinen – Archi­tektur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur und Städtebau / Stadt­planung – in den Fokus, die einen sozialen, baulich-räumlichen Zusammenhalt von Stadt und Land fördern, den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen, einen nach­haltigen Beitrag zu einer ge­mein­wohlori­en­tier­ten, resilienten und zukunftsfähigen Daseinsvorsorge leisten und die über eine hohe baukulturelle Qualität verfügen.

Im Archi­tekturdiskurs sind die Begriffe Zwischenraum (space in between, Aldo van Eyck), Raumstadt (Konzepte von Walter Schwagenscheidt bis Friedrich Kiesler) und Zwischenstadt (Thomas Sieverts) fest etabliert. Sie beschreiben jeweils eine baulich-räumliche Idee und ein sozial-räumliches Gefüge von Gesellschaft, Stadt und Land auf unter­schiedlichen Maßstabsebenen.

Unter einem Zwischenraum wird im Allgemeinen ein Leerraum, eine Fuge, ein Spalt, eine Lücke oder eine Fehlstelle zwischen zwei Teilen oder Polen bzw. zwischen zwei Bezugspunkten assoziiert. Der architektonische Zwischenraum oder „das baulich-räumliche Dazwischen“ lässt sich als Schwellenraum und als einen Ort des Übergangs beschreiben, wie von privat zu öffentlich. Er lässt sich aber auch als undefinierten Raum, von multikodiert bis in­formell, interpretieren. Zwischenräume stellen Möglichkeitsräume der Aneignung dar und bieten einen zusätzlichen Mehrwert im Alltag der Nutzerinnen und Nutzer.

Mit der Raumstadt verbinden sich räumliche Gefüge von hoher Dichte, mit einer Vielzahl an Gebäudetypen und Mischnutzung. Archi­tektur wird als Infrastruktur verstanden. Eine Raumstadt unterscheidet zwischen baulicher Konzentration und freigehaltem Raum.

Der Begriff der Zwischenstadt stammt aus der Stadtgeografie und umschreibt Siedlungsstrukturen, die weder Stadt noch ländlicher Raum sind. Die „Zwischenstadt“ nimmt unförmige Strukturen einer verstädterten Landschaft oder einer verlandschafteten Stadt, dem sogenannten urban sprawl, die Zersiedelung oder die Produktion von Nicht-Orten in den Fokus. Mit der Zwischenstadt verbinden sich Fragen zu Form und Wesen der Stadt sowie ihrer Gestaltungspotenziale unter Trans­formationsbedingungen.

Zu den einzureichenden Planungen und Projekten des Zwischenraums, des Übergangs bzw. der (frei-)räumlichen Verbindung können im engeren, wie im weitesten Sinne zählen:

  • Anlagen oder Gebäude hybrider, multikodierter, in­formeller Funktionen und Nutzungen (dritte Orte, Freilichthallen, usw.)
  • Nachnutzungen, Umnutzungen, Zwischennutzungen
  • Anlagen oder Gebäude der Nachverdichtung (dreifache Innenentwicklung, Baulückenschließungen, Haus-im-Haus-Konzepte, Aufstockungen, usw.)
  • Co-Working- / Co-Living-Konzepte
  • Schwellenräume und Erschließungsbauten / -elemente (Eingänge und Foyers, Arkaden oder Kolonnaden, Brücken, Treppen, Loggien und Laubengänge mit Aufenthaltsqualitäten, usw.)
  • Anlagen oder Gebäude der Mobilität (Mobilitäts-Hubs, hybride Infrastrukturen und Verkehrsbauten, Bauten des kurzweiligen Verweilens, Haltestellen, usw.)
  • Anlagen oder Gebäude der Logistik (Knoten und Netzwerke, usw.)
  • Projekte und Installationen für temporäre Nutzungen (Pop-Up-Stores, Zwischennutzungen, mobile Innen-Archi­tekturen, Raummöbel, usw.)
  • Anlagen oder Gebäude, die zur Aneignung und Teilhabe einladen und fördern (Multifunktionsräume, usw.)
  • Anlagen oder Bauten im mehrschichtigen Aufbau sowie mit großer Raumtiefe zur Klima­an­passung (Fassaden mit Verschattungselementen, Brise soleils, usw.)
  • u.v.a.
  • Parks und Grünflächen mit hybrider Nutzung (generationengerecht, klimaangepasst, wassersensitiv, usw.)
  • Freiräume des Übergangs (shared space, Straße-Vorgarten-Haus, begrünte Fassaden und Höfe, grüne Verschattungselemente, usw.)
  • Konzepte und Anlagen für vernetzte Freiräume (Hof-im-Hof-Konzepte, Frei- und Grünraumabfolgen, voids, usw.)
  • Planungen und Projekte für die produktive Landschaft (urban farming, usw.)
  • Planungen und Projekte für eine sanfte Tourismusentwicklung (Natur-Attraktionen-Routen, usw.)
  • u.v.a.
  • Quar­tierskonzepte mit neuen Formen der Mischung (15 Minuten-Stadt, usw.)
  • Quar­tierskonzepte mit neuen Formen der Nachverdichtung / Innenentwicklung (Maßstab, Dichte, usw.)
  • Quar­tierskonzepte zur produktiven Stadt (Neue Leipzig Charta)
  • Planungen und Projekte der Stadt-Land-Verknüpfung
  • Planungen und Projekte zur Ent­wick­lung des Stadtrands (Industrie- und Gewerbegebiete, Neubau- und/oder Einfamilienhaussiedlungen, usw.)
  • u.v.a.

Auslobungsbroschüre zum Aus­zeich­nungs­verfahren Vor­bild­liche Bauten im Land Hessen 2026 als PDF-Download im Format DIN A4

Auslobung VB 2026 PDF-Download

AKH / Kraus Lazos

Zielsetzungen

Das Aus­zeich­nungs­verfahren Vor­bild­licher Bauten im Land Hessen, mit der Verleihung des Staats­preises für Archi­tektur und Städtebau, dient dem Land Hessen und der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen zur besonderen Förderung der Bau­kultur.

Die Praxis stellt gegenwärtig alle Akteurinnen und Akteure vor große Heraus­forderungen. Aufgrund des enormen Handlungsdrucks zur Bewältigung des Klima­schutzes und der Klima­an­passung sowie der Gestaltung der Bau-, Energie- und Mobilitätswende sind integrierte Lösungen, sektorenübergreifendes Denken und Handeln bzw. neue Formen des Zusammenwirkens gefragt, die die Lebens­qualität und Daseinsvorsorge in Stadt, Land und Region sichern und ressourcenschonende, resiliente und zukunftsfähige Strukturen auf allen Maßstabsebenen entwickeln.

Die aus­ge­zeichneten Projekte sind in der Zusammenschau als wichtiger Beitrag für eine Diskussion der nach­haltigen Trans­formation sowie zur Anpassung der Lebensverhältnisse von Stadt und Land zu sehen.

Ihre Qualität und ihr innovativer Lösungsansatz sollen Akzeptanz für Veränderung – im baulich-räumlichen wie im gesellschaftlich-partizipativen Sinne – schaf­fen, den Mehrwert guter Planung verdeutlichen und Lust auf Zukunft machen. Die Sicherung einer nach­haltigen Zukunft von Städten und Regionen, des sozialen Zusammenhalts sowie einer ge­mein­wohlori­en­tier­ten Daseinsvorsorge geht alle gesell­schaft­lichen Gruppen an.

Nachhaltigkeit ist seit 2018 als Staatsziel in der hes­si­schen Landesverfassung verankert. Bis 2045 will das Land Hessen klimaneutral sein. Ein ressourcenschonender und resilienter Umbau von Region, Stadt und ländlichem Raum kann einen wesentlichen Beitrag zur notwendigen Trans­formation leisten.

Die individuellen Bau­steine des Aus­zeich­nungs­verfahrens sollen eine breite Öffentlichkeit ansprechen und den Diskurs für eine qualitätsvolle Umweltgestaltung fördern. Der Staats­preis widmet sich Planerinnen und Planer sowie Bauherrinnen und Bauherren gleichermaßen. Die Aus­zeich­nung möchte das Engagement für gute Planung und vorbildliche Bau­kultur würdigen.

Verfahren und Termine Phase 1 und 2

Das Aus­zeich­nungs­verfahren ist zweistufig angelegt. Einreichungen können in drei Kategorien erfolgen. Nach Eingang und Vorprüfung der jeweiligen Projektunterlagen werden diese von einer unabhängigen, inter­nationalen Fachjury bewertet. In der Phase 1 des Aus­zeich­nungs­verfahrens wird auf Empfehlung der Fachjury eine Shortlist erstellt, die öffentlich bekannt gegeben wird.

Die Projekte der Shortlist werden mit der Bezeichnung „Nominiert für die Aus­zeich­nung Vor­bild­licher Bauten im Land Hessen 2026, Staatsreis für Archi­tektur und Städtebau“ in die Phase 2 des Aus­zeich­nungs­verfahrens übernommen. Nach Besichtigung der nominierten Projekte durch die Fachjury werden die Preisträgerinnen und Preisträger in den Preiskategorien benannt. Zum Abschluss der Phase 2 findet im Rahmen einer Preisverleihung, die öffentliche Vorstellung und Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger durch den Hessischen Minister der Finanzen, dem Präsidenten der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen und den Laudatorinnen und Laudatoren (Jury) mit Urkunde und Gebäudeplakette statt. Die Projekte der Preisträgerinnen und Preisträger werden zusammen mit der Shortlist auf der AKH-Webseite und als Publikation – Sustainability Paper – dokumentiert und veröffentlicht.

 

Termine Phase 1

Auslobung: Montag, 05. Januar bis einschließlich Mittwoch, 01. April 2026

Jurysitzung 1: April / Mai 2026       

Bekanntgabe Shortlist: Mai 2026          

 

Termine Phase 2

Abgabe erweiterte Einverständniserklärung Bauherr*innen (nach Bekanntgabe der Shortlist): Mai 2026   

Projektbesichtigungen durch die Jury + Jurysitzung 2: Mai / Juni 2026

Preisverleihung + Bekanntgabe Preisträger*innen: Oktober 2026

Herausgabe Sustainability Paper (Projektkatalog): Oktober 2026

Aus­zeich­nungskategorien

Die Aus­zeich­nung Vor­bild­licher Bauten im Land Hessen 2026 würdigt Projekte und Konzepte bzw. Planungen in drei Kategorien. Der Jury steht es frei, innerhalb einer Kategorie mehrere Objekte auszuzeichnen.

Kategorie 1: Preis im Bereich „Archi­tektur / Innen­architektur“

Kategorie 2: Preis für Land­schafts­architektur im Bereich „Freiraum­planung /

Landschaftsplanung“

Kategorie 3: Preis für Städtebau im Bereich „Quar­tiersplanung / Stadtentwicklung“

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Anmeldung für registrierte Bewerber*innen

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Internationale Fachjury

Für die Ausloberinnen:

  • Elmar Damm, Abteilungsleiter, Hessisches Ministerium der Finanzen, Wies­ba­den
  • Gerhard Greiner, Architekt, Präsident, Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, Wies­ba­den

Angefragte Expertinnen und Experten:

  • Prof. Anne Beer, Architekt­in, Stadt­planerin, Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadt­planer GmbH, Greifenberg
  • Ursula Hochrein, Landschafts­architektin, Stadt­planerin, lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • Sebastian Kofink, Architekt, Buero Kofink Schels Architekten PartG mbB, München (angefragt)
  • Roland Krebs, Stadt­planer, superwien architecture urbanism ZT gmbh, Wien
  • Anna Popelka, Architekt­in, Möbeldesignerin, PPAG architects ZT gmbh, Wien / Berlin (angefragt)
  • Till Rehwaldt, Landschafts­architekt, Rehwaldt Landschafts­architekten, Dresden / Berlin / Prag / Peking

Ansprech­partner

Referent Bau­kultur, Wirtschaft und Hochschulwesen
Florian Dreher
Dipl.-Ing. | (Fach­richtung Archi­tektur)
Bierstadter Straße 2,
65189 Wies­ba­den

Telefon: 0611 1738-55
Fax: 0611 1738-40