Landschaftsplanung in Hessen - eine Notwendigkeit
Derzeit existiert in Hessen keine Landschaftsrahmenplanung, die die staatlichen Naturschutzaufgaben konkretisiert und sich auf die Ebene der Bauleitplanung abschichten und umsetzen ließe. Die Unterzeichner des Eckpunktepapiers, ein Bündnis aus AKH, BDLA Hessen und HVNL, fordern, dass die Landschaftsplanung als zentrales räumliches Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Hessen neu auszurichten sind und die dafür erforderlichen Grundlagen zu schaffen.
10.12.2014_Die Landschaftsplanung ist im Bundesnaturschutzgesetz fest verankert, der planerische Beitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Raum— und Flächenplanung sowie Grundlage für die Steuerung und Lenkung der öffentlichen Naturschutzaufgaben. Sie hat die Aufgabe die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns auf überörtlicher und örtlicher Ebene zu konkretisieren und flächen- sowie maßnahmenbezogen darzustellen. Auf den verschiedenen Planungsebenen sollen in Landschaftsprogrammen, Landschaftsrahmenplänen sowie in Landschafts- und Grünordnungsplänen die konkreten Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt und begründet werden. Die Landschaftsplanung ist gemäß des gesetzlichen Auftrages fortzuschreiben, insbesondere wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.
Die Raum- und Landschaftsentwicklung steht aktuell vor vielfältigen Herausforderungen und Aufgaben. Ursächlich hierfür sind vor allem die Erfordernisse
- des Klimawandels,
- des demographischen Wandels,
- der nach wie vor prosperierenden Entwicklung in Verdichtungsräumen bei gleichzeitiger Bevölkerungsabnahme vor allem in ländlichen Regionen,
- der Bewahrung des kulturellen Erbes und des Schutzes der Kulturlandschaften,
- des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft,
- der notwendigen Sicherung der biologischen Vielfalt und
- der Energiewende.
Um die anspruchsvollen Zukunftsaufgaben räumlicher Entwicklung positiv zu gestalten und um die Zielvorgaben des BNatSchG umsetzen zu können, ist eine qualifizierte, aktuelle (fortschreibungspflichtige) und dialogorientierte Landschaftsplanung erforderlich. Hierzu ist eine bedarfsorientierte Neuausrichtung der Landschaftsplanung in Hessen dringend notwendig.
Die Kommunen sollen durch die Etablierung des Landschaftsrahmenplans von den staatlichen Naturschutzaufgaben soweit entlastet werden, dass sie die ihnen zugefallenen Aufgaben sowie ihre eigene Planungshoheit voll umfänglich wahrnehmen können.
Landschaftsplanung in Hessen
Aktuelle konzeptionelle planerische Vorgaben aus dem Aufgabenfeld Landschaftspflege und Naturschutz fehlen.
Auch eine regionalplanerische Beurteilung von Großvorhaben unter Zugrundelegung der Ziele des BNatSchG und von daraus abzuleitenden regionalen und Iandschaftsplanerischen Zielformulierungen, ist aktuell kaum möglich. Dies wird deutlich am Beispiel der Probleme bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windkraft.
Die Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung sind durch das Fehlen von überörtlichen Vorgaben zu Naturschutz und Landschaftspflege und die damit verbundene Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene überfordert. Zudem wurden in Hessen im kommunalen Bereich in den letzten zehn Jahren kaum Flächennutzungspläne neu aufgestellt. Überwiegend wird nur bedarfsorientiert nachgebessert. Aufgrund der Primärintegration der Landschaftspläne in den Flächennutzungsplan wurden nur wenige neue kommunale Landschaftspläne aufgestellt.
Die Landschaftsplanung nimmt in Hessen ihre Steuerungsfunktion für die räumlichen Naturschutz aufgaben aktuell nicht wahr. Weder liegt ein Landschaftsprogramm vor, noch sind die Rechtsgrundlagen für die Landschaftsrahmenplanung geschaffen oder aktuelle kommunale Landschaftspläne vorhanden.
Die fehlenden Verbindungen und der notwendige Austausch zwischen allen Planungsebenen in Hessen müssen wieder hergestellt werden. Hierzu ist in Hessen insbesondere eine flächendeckende Landschaftsrahmenplanung — im Kern für die staatlichen Aufgaben — notwendig.
Die Unterzeichner fordern den Hessischen Landtag und die Landesregierung auf, die Landschaftsplanung als zentrales räumliches Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Hessen neu auszurichten und die dafür erforderlichen Grundlagen zu schaffen.
AKH, BDLA Hessen und HVNL, 2014
Insgesamt ergeben sich vorrangig folgende Kernforderungen:
- Übernahme der Regelungen zur Landschaftsplanung ohne Abweichung zum Bundesrecht in eine Neufassung des HAGBNatschG
- Wiedereinführung der Dreistufigkeit der Landschaftsplanung in Hessen (1. auf Landesebene mit dem Landschaftsprogramm, 2. auf regionaler Ebene mit dem Landschaftsrahmenplan, 3. auf kommunaler Ebene mit dem Landschaftsplan)
- Konsequente Abschichtung und inhaltliche Fokussierung auf ebenenrelevante Themen
- Förderung von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
- Ausstattung der zuständigen Behörden und Planungsträger mit qualifiziertem Personal bzw. ausreichenden Finanzmitteln.