Die Leistungen der Rechtsberatung der AKH auf einen Blick
Sie haben Fragen zur Berufsausübung? Sie sind Auftraggeber*in und suchen Rat? Die Kolleg*innen der Rechtsabteilung beraten zu einer Vielzahl von Themen zum Beispiel des öffentlichen Baurechts, des Gesellschaftsrechts, des Vertragsrechts oder der Berufsausübung.
Beratungsziele
Die telefonische oder schriftliche Beratung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der AKH ist eine erste Hilfestellung um Orientierung über die Rechtslage zu geben. Diese Orientierung ist regelmäßig vorläufiger Natur. Durch die Beratung kann häufig ein Beitrag zur faktischen Problemlösung und Streitvermeidung geleistet werden. Kommt es dennoch zu einem Rechtsstreit, muss zur konkreten Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Abwehr von Forderungen an einen Anwalt oder Steuerberater verwiesen werden, denn die konkrete Wahrnehmung der rechtlichen Belange und Interessen und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten muss in einer Mandatsbeziehung erfolgen.
Nicht nur die Mitglieder, auch Bauherr*innen tragen ihre Anliegen der AKH vor. Die Beratung durch die AKH wegen Differenzen zwischen Bauherr*in und Architekt*in hat zum Ziel, beide Parteien wieder miteinander ins Gespräch zu bringen. In geeigneten Fällen wird erörtert, ob ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren bei der AKH in Betracht kommt. Die Rechtsberatung der AKH für Auftraggeber erstreckt sich auch auf Fragen zur Bauvorlageberechtigung, zur ggfs. erforderlichen Beauftragung von Nachweisberechtigten oder Prüfsachverständigen und weitere Themen wie z.B. die Qualifikation des oder der öffentlich-rechtlichen Bauleiter*in.
Beratungsleistungen
Unterstützung durch Orientierungshilfen
Für immer wiederkehrende und typische Fragestellungen wie beispielsweise zum Abschluss von Architektenverträgen oder Fragen der allgemeinen Büropraxis stellt die Kammer neben den Informationen auf diesen Internetseiten aktuelle Orientierungshilfen zur Verfügung.
Kann das Anliegen durch eine Publikation nicht oder nicht hinreichend beantwortet werden, stehen die Mitarbeiter*innen der Rechtsabteilung der AKH gerne auch beratend, sei es telefonisch oder schriftlich, zur Verfügung.