
Herzlich willkommen bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen!
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) vertritt als berufsständische Selbstverwaltung die Interessen von mehr als 11.300 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Sie ist dabei insbesondere der Baukultur und dem Verbraucherschutz verpflichtet.
Meldungen

Mehr bezahlbarer Wohnraum durch Experimentierklauseln
„Bündnistag Bezahlbarer Wohnraum“ am 25. Juli 2023 im Bundeskanzleramt mit dem Ziel, konkrete Maßnahmenpakete zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verabschieden: Einige Vorschläge der BAK finden sich in den Bündnismaßnahmen wieder.

Einweihung des Sport- und Bildungscampus Bürstadt - Staatspreis für Architektur und Städtebau
In Anwesenheit des Ministerpräsidenten Boris Rhein ist in einem Festakt der neue Sport- und Bildungscampus Bürstadt, entworfen von prosa Architektur + Stadtplanung BDA Quasten Rauh PartG mbB aus Darmstadt, eingeweiht worden. Das Projekt ist diesjähriger Staatspreisträger auf dem Gebiet einer resilienten, nachhaltigen und sozialen Infrastruktur.

Wie bleibt Hessen erfolgreich?
Dreieinhalb Wochen vor der Landtagswahl in Hessen war die AKH bei der gemeinsamen Veranstaltung von Kammern in Hessen mit den Fraktionsvorsitzenden im Landtag dabei. Auf die Frage „Wie bleibt Hessen erfolgreich?“ geben die Parteien unterschiedliche Antworten.

Kabinett beschließt bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive AfA für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.

Auftragswertberechnung – Kammern und Verbände befürchten weiterhin Rechtsunsicherheit
Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten, dass die klarstellenden Erläuterungen des BMWK zur Auftragswertberechnung voraussichtlich nicht in gewünschtem Maße zur Rechtssicherheit beitragen.

Auftragswertberechnung: Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV seit heute in Kraft
Hierzu ist eine Handreichung des Bundeswirtschaftsministeriums für eine rechtssichere Auftragswertberechnung erschienen.
Für Journalist*innen und Medienvertreter*innen

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