
Herzlich willkommen bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen!
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) vertritt als berufsständische Selbstverwaltung die Interessen von mehr als 11.300 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Sie ist dabei insbesondere der Baukultur und dem Verbraucherschutz verpflichtet.
Meldungen

Auslobung TDA-Rahmenprogramm ist gestartet!
Der Tag der Architektur wird stets durch ein buntes Rahmenprogramm begleitet sowie durch den Tag des offenen Büros bereichert. Planer*innen, Büros und Institutionen sind aufgerufen, ihre Veranstaltungen bis 29. April 2026 einzureichen.
Ihre Ideen sind gefragt – machen Sie mit.

SCHULBAU-Messe 2026 in Frankfurt/Main
Die AKH ist Kooperationspartnerin der SCHULBAU-Messe. Das Programm an beiden Messetagen (15. und 16.04.2026) richtet sich an Planung, Pädagogik und Politik. Am zweiten Tag spricht AKH-Präsident Gerhard Greiner zum Thema „Schule als offene Struktur“; zudem wird die AKH-Ausstellung „30 Jahre TDA 1995-2025“ gezeigt.

Symposium Bildungsorte
Am 20. Mai 2026 widmet sich das Symposium in Frankfurt der Frage, wie Bildungsorte als demokratische Bausteine unsere Städte prägen.

Einladung zur Teilnahme an der Konjunkturbefragung der Freien Berufe 2026
Die Konjunkturbefragung der Freien Berufe 2026 richtet sich dieses Mal sowohl an selbstständig als auch angestellt tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler. Die AKH lädt ihre Mitglieder zur Teilnahme ein.
FAQ zur neuen Beitragsordnung
In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreterversammlung eine grundsätzliche Änderung der Beitragsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die im Beruf tätigen Pflichtmitglieder künftig in der Regel einen einheitlichen Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die novellierte Beitragsordnung finden Sie hier:
FAQ zur neuen Fortbildungsordnung
In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreterversammlung eine Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung betrifft den Fortbildungszyklus (Abrechnungszeitraum). Der bisherige vierjährige Abrechnungszeitraum wird ersetzt durch das Kalenderjahr. Zudem wird die durchgängige Überprüfung durch eine jährliche Stichprobenkontrolle ersetzt. Darüber hinaus wurde die Anlage zur Fortbildungsordnung, in der die Themenbereiche für anerkennungsfähige Fortbildungen definiert werden, neu und klarer gefasst.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Fortbildungsordnung finden Sie hier:















