
Herzlich willkommen bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen!
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) vertritt als berufsständische Selbstverwaltung die Interessen von mehr als 11.300 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Sie ist dabei insbesondere der Baukultur und dem Verbraucherschutz verpflichtet.
Meldungen
pixabay/Gerd AltmannFortbildungen zur HBO und zum BauGB
Die Akademie der AKH bietet Seminare speziell zu den Auswirkungen auf die Praxis der neuen HBO und dem Bauturbo

Kommission Innovation im Bau übergibt Eckpunktepapier – AKH-Präsident fordert Pilotprojekte
Ein Eckpunktepapier für das Baupaket II zur Weiterentwicklung der HBO wurde heute von der Expertenkommission an Minster Mansoori übergeben.

AKH-Ausstellung "30 Jahre Tag der Architektur 1995-2025" im Stadthof Hanau
Die VFA und die AKH laden am Donnerstag, 22.01.2026, 18:30 Uhr, zur Podiumsdiskussion im ehemaligen Kaufhof nach Hanau ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird die AKH-Ausstellung zum dreissigjährigen TDA-Jubiläum eröffnet und für drei Wochen, bis 12.02.2026, der Öffentlichkeit präsentiert.
AKH / Kraus LazosStartschuss zur Auslobung des Staatspreises für Architektur und Städtebau
Die aktuelle Auslobung zum Auszeichnungsverfahren Vorbildlicher Bauten im Land Hessen 2026 widmet sich dem Thema „ZWISCHEN-RAUM-STADT-LAND – Planungen und Projekte des Übergangs“.
FAQ zur neuen Beitragsordnung
In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreterversammlung eine grundsätzliche Änderung der Beitragsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die im Beruf tätigen Pflichtmitglieder künftig in der Regel einen einheitlichen Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die novellierte Beitragsordnung finden Sie hier:
FAQ zur neuen Fortbildungsordnung
In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreterversammlung eine Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung betrifft den Fortbildungszyklus (Abrechnungszeitraum). Der bisherige vierjährige Abrechnungszeitraum wird ersetzt durch das Kalenderjahr. Zudem wird die durchgängige Überprüfung durch eine jährliche Stichprobenkontrolle ersetzt. Darüber hinaus wurde die Anlage zur Fortbildungsordnung, in der die Themenbereiche für anerkennungsfähige Fortbildungen definiert werden, neu und klarer gefasst.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Fortbildungsordnung finden Sie hier:
Für Journalist*innen und Medienvertreter*innen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Informationen zu aktuellen Themen der AKH, Presseakkreditierung, Pressedownloads, Ansprechpartner und mehr















