
Herzlich willkommen bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen!
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) vertritt als berufsständische Selbstverwaltung die Interessen von mehr als 11.300 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Sie ist dabei insbesondere der Baukultur und dem Verbraucherschutz verpflichtet.
Meldungen

Einladung zur Teilnahme an der Konjunkturbefragung der Freien Berufe 2026
Die Konjunkturbefragung der Freien Berufe 2026 richtet sich dieses Mal sowohl an selbstständig als auch angestellt tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler. Die AKH lädt ihre Mitglieder zur Teilnahme ein.
pixabayFRIST VERLÄNGERT für Einreichungen zum Holzbaupreis Hessen 2026
Bis zum 29. JUNI 2026 können zukunftsweisende Projekte aus Hessen nun eingereicht werden, die energieeffizient, ganzheitlich gedacht und beispielgebend für den modernen Holzbau sind.
pixabay/Gerd AltmannFortbildungen zur HBO und zum BauGB
Die Akademie der AKH bietet Seminare speziell zu den Auswirkungen der neuen HBO und dem Bauturbo auf die Praxis.
FAQ zur neuen Beitragsordnung
In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreterversammlung eine grundsätzliche Änderung der Beitragsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die im Beruf tätigen Pflichtmitglieder künftig in der Regel einen einheitlichen Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die novellierte Beitragsordnung finden Sie hier:
FAQ zur neuen Fortbildungsordnung
In ihrer Sitzung am 3. Juni 2025 hat die Vertreterversammlung eine Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung betrifft den Fortbildungszyklus (Abrechnungszeitraum). Der bisherige vierjährige Abrechnungszeitraum wird ersetzt durch das Kalenderjahr. Zudem wird die durchgängige Überprüfung durch eine jährliche Stichprobenkontrolle ersetzt. Darüber hinaus wurde die Anlage zur Fortbildungsordnung, in der die Themenbereiche für anerkennungsfähige Fortbildungen definiert werden, neu und klarer gefasst.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Fortbildungsordnung finden Sie hier:

















