Selbstverwaltung - Aufgabe und Privileg
Die AKH ist die unabhängige Selbstverwaltungskörperschaft aller Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen in Hessen.
Die unabhängige Selbstverwaltung ist ein Privileg der Freien Berufe und bietet die Chance, unter Wahrung der Interessen der Allgemeinheit inhaltliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen der Berufsausübung der vier Fachrichtungen mitzugestalten. Die Verkammerung des Berufsstands ermöglicht Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in der Berufsausübung.
Architektur, Stadt- und Freiraumplanung berühren unmittelbar das Gemeinwohl und erfahren ein besonderes öffentliches Schutzinteresse. Aus diesem Grund unterliegt der Beruf des Architekten gesetzlichen Regelungen.
AKH-Mitglieder bringen sich ein
Nur durch das ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder kann die AKH ihren im Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz niedergelegten Aufgaben gerecht werden.
Durch die ehrenamtliche Mitarbeit in den verschiedenen Kammergremien können Mitglieder ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Kammer einbringen und so Verantwortung übernehmen für die Belange des Berufsstands und das Allgemeinwohl. Diese Einbindung des Ehrenamts ist von größter Bedeutung für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Herausforderungen und für die Beantwortung berufspolitisch relevanter Fragestellungen.
Ehrenamtlich besetzte Gremien mit Entscheidungsbefugnis – die Vertreterversammlung und der Vorstand – fassen unter anderem haushalts- und berufspolitische Beschlüsse, die von der Geschäftsstelle umgesetzt werden. Unterstützt werden sie dabei durch Foren, die die vier Fachrichtungen vertreten, sowie durch themenbezogen eingerichtete, interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppen aus Mitgliedern des Expertenpools.
Hinzu kommen besondere Ausschüsse für bestimmte Kernaufgaben der AKH und weitere beratende Ausschüsse.