Wahlprüfsteine der AKH zur Landtagswahl 2023
Die AKH hat vor dem Hintergrund bestehender landesentwicklungspolitischer Herausforderungen fünf übergeordnete Fokusthemen ausformuliert und mit detaillierten, konkreten Anforderungen an die Landespolitik untersetzt.
Die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft von Städten und Regionen geht uns alle an. Als Leitbild und Wertekanon einer nachhaltigen stadtentwicklungspolitischen Transformation wurde die Neue Leipzig Charta 2020 im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft 2020 verabschiedet. Voraussetzung für ein wirksames Agieren aller Beteiligten sind zukunftsorientierte und verlässliche Rahmenbedingungen. Es liegt in der besonderen Verantwortung der Hessischen Landesregierung, diese durch gesetzliche Regelungen und finanzielle Mittel zu gestalten und dabei ökonomische, ökologische und soziale Ziele im Sinne der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.
Dem Planen und Bauen kommt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der herausfordernden Themen unserer Zeit zu. Klimaschutz und Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit, Energiesicherheit und Mobilitätswende, aber auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sowie die Sicherung bezahlbaren Wohnraums beschreiben nur stichwortartig die Anforderungen, die mit einer zukunftsweisenden Gestaltung der Umwelt und der Landesentwicklung verbunden sind.
Um den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie es im Pariser Klimaabkommen bereits 2015 fixiert wurde, muss der Ausstoß von Treibhausgasen massiv reduziert werden. Das Land Hessen strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Städte und Kommunen sind neben der Bau- und Immobilienwirtschaft ein wesentlicher Motor der Transformation.
Auf dem Weg des nachhaltigen Umbaus bestehender Gebäude, der klimaneutralen Ausrichtung des Neubaus, eines resilienten Stadtumbaus und einer integrierten Regionalentwicklung sind Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen wichtige Partner*innen. Aufgrund ihres Selbstverständnisses und ihrer Kompetenz als interdisziplinär agierende Problemlöser werden sie gemeinsam mit dem Handwerk, der Bauindustrie, der Immobilienwirtschaft sowie kommunalen Entscheider*innen einen wichtigen Beitrag zur klima- und sozialgerechten Zukunft Hessens leisten.
Ein weiter wie gewohnt ist keine Option. Transformation bedarf der Gestaltung im engeren wie im weiteren Sinne. Die notwendigen Rahmenbedingungen werden aus Sicht der Berufsstände in fünf Themenfeldern zusammengefasst und wesentliche Handlungsbedarfe skizziert.
Hessen ist ein Flächenland, dessen Regionen sich stark unterscheiden. Wachstum und Schrumpfung finden nahezu zeitgleich und häufig viel zu ungestaltet statt. Der Grundsatz der „Stärkung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und eine regionale Abstimmung stoßen in der Praxis an Grenzen. Die Versiegelung von Flächen nimmt weiterhin zu, während der Klimawandel zu einer Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten führt. Die Hitzeinseln in den verdichteten Städten belasten insbesondere vulnerable Gruppen im öffentlichen Raum. Starkregenereignisse verdeutlichen die Grenzen der Entwässerungssysteme in ganz Hessen aufgrund der steigenden Versiegelung und Bebauung. Ein Umdenken in der Verkehrsplanung, eine Verringerung der Stellplatzschlüssel in Kombination mit dem Ausbau attraktiver öffentlicher Verkehrssysteme, setzt sich langsam durch und markiert den ersten Schritt in Richtung einer Mobilitätswende.
Die Trennung von Funktionen innerhalb von Städten, im öffentlichen Raum und in Gebäuden sowie das Konzept der „autogerechten Stadt“ prägen den aktuellen baulich-räumlichen Bestand. Dabei sind neue Mischungen in Wohnvierteln genauso gefragt wie der Umbau von zentrumsnahen Gewerbegebieten. Der Rückgang des stationären Einzelhandels bietet auch den Innenstädten neue Chancen für eine vielfältige Durchmischung. Produktion in der Stadt scheint trotz ihrer Bedeutung für die lokale Wertschöpfung ein unterschätztes Thema zu sein. Die Diskussion ist von Vorbehalten und Ängsten hinsichtlich Nutzungskonflikten geprägt. Die neuen Möglichkeiten der „Industrie 4.0“ bieten Chancen für regionale Wertschöpfung und die Rückverlagerung von Prozessen. Der Druck, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nimmt zu. Steigende Zinsen und Baupreise sowie Lieferkettenengpässe aufgrund des Ukrainekonflikts stellen Investitionen vor Herausforderungen und erhöhen die ohnehin schon hohen Baukosten verursacht durch Klimaschutzauflagen, technische Standards und steigende Grundstückspreise.
Was ist zu tun? Sektorenübergreifendes Denken und Handeln gewinnt an Relevanz, um die ambitionierten Klimaschutzziele sozialgerecht und im Interesse größter Wirksamkeit umzusetzen. Eine qualifizierte Stadt-, Regional- und Landesplanung ist als strategischer Rahmen sektoraler Maßnahmen unerlässlich. Hierbei liegt ein besonderes Potenzial in der integrierenden Betrachtung von Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung. Neue Parameter, wie z. B. die Einführung eines Grünflächenfaktors auf der Ebene der Bauleitplanung, können Dichtewerte im Hinblick auf Klimawirksamkeit und Biodiversität qualifizieren. Leitbilder und Narrative können die Abwägung divergierender Interessen fördern.
Gewünschte Angebote in der Innenstadt
Einzelhandel allein reicht nicht mehr! Die Bevölkerung wünscht weitere Angebote in der Innenstadt.
Zunehmende Bodenversiegelung
Die Bodenversiegelung in Deutschland nimmt weiter zu.
Regenwassermanagement
Innovatives Regewassermanagement hat sich noch nicht durchgesetzt.
Wir fordern:
- eine gemeinsame Vision für die Landes- und Regionalentwicklung
- die Etablierung von REGIONALEN als Strukturförderprogramm der interkommunalen Zusammenarbeit und Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
- die Umsetzung der neuen Leipzig Charta 2020 als Strategie einer gemeinwohlorientierten, integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung
- die Einführung des Instruments der Landschaftsrahmenplanung im Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG)
- die Einführung eines Grünflächenfaktors in die Planung
- die Integration der Mobilitäts- und Klimaplanung in die Stadt- und Quartiersplanung (ISEK 2.0)
- die Entwicklung von Leitlinien des Landes (Pflichtenheft) für kommunale Klimawandel- und Klimaanpassungsstrategien
- die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Wärmeplanung
Ökobilanzen und Lebenszykluskostenanalysen als Steuerungsinstrumente in die Planung implementieren
In einer Zeit, in der der Klimawandel und die Ressourcenknappheit drängende Herausforderungen darstellen, rückt der Gebäudesektor verstärkt in den Fokus. Denn er trägt mit über 40 Prozent zu den globalen CO2-Emissionen bei. Daher nehmen Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen eine Schlüsselrolle bei der Neuausrichtung auf Klimaneutralität ein. Als Anwälte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung setzen sie sich für einen nachhaltigen Wertewandel im Planen und Bauen ein.
Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, weg von reinem Energieverbrauch im Betrieb hin zur ganzheitlichen Betrachtung der umweltrelevanten Auswirkungen des Bauens. Die Konzentration auf den CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden rückt in den Vordergrund. Dabei geht es nicht nur um energieeffiziente Technologien, sondern auch um die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien wie Holz, Stroh und Flachs. Eine Kreislaufwirtschaft, die auf die Wiederverwendung von Baustoffen setzt, statt auf den Einsatz klimaschädlicher Materialien, wird angestrebt.
Die Ökobilanz spielt für die Planung und den Wert einer Immobilie zukünftig eine entscheidende Rolle. Etwa die Hälfte der benötigten Energie entfällt auf die Errichtung von Gebäuden. Daher werden das Sanieren und Weiterbauen des Bestands immer wichtiger. Die Bestandsnutzung schont Flächen und würdigt die bereits verbaute graue Energie. Neben der Betrachtung von Einzelgebäuden rücken zudem Quartierskonzepte auf der Basis kommunaler Wärmeplanung in den Fokus. Sie bietet die Chance, die klimaneutrale Wärmeversorgung mit Energieerzeugern gemeinsam abzuwägen.
Allerdings stehen dem Wandel noch rechtliche Hürden im Weg. Die Weiter- und Umnutzung bestehender Gebäude stoßen auf bürokratische Hindernisse, die den Neubau für viele Bauherren attraktiver erscheinen lassen. Hier bedarf es einer Überprüfung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Standards, um nachhaltiges Bauen zu erleichtern.
Bau- und Gebäudesektor
Hohe Anteile des Bau- und Gebäudesektors am Rohstoffkonsum, der Abfallmenge und den Treibhausgasemissionen in Deutschland
Wohnungsmangel
37.000 Wohnungen pro Jahr fehlen in Hessen.
Wir fordern:
- eine Novelle der Hessischen Bauordnung und ihre verstärkte Ausrichtung auf ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen
- die Fortschreibung der Holzbauoffensive in Hessen, insbesondere im mehrgeschossigen Wohnungsbau
- die Erweiterung der bautechnischen Nachweise, um Nachhaltigkeit zu sichern
- die Vereinfachung von Verwendungsnachweisen bei der Wiederverwendung von Bauprodukten
- die Einführung von Standards zur Gefahrenabwehr, die sich im Fall eines Umbaus am Baualter von Gebäuden orientieren
- Augenmaß bei der Einführung von Material- und Gebäuderessourcenpässen sowie die Vergütung ihrer Erstellung
- die Einführung eines neuen Gebäudetyps E, wie einfach und experimentell
Faire Auftragsbedingungen sichern
Die gesellschaftliche Bedeutung einer qualitativ hochwertigen gebauten Umwelt ist unbestreitbar. Baukultur wird zu einem entscheidenden Standortfaktor. Eine exzellente Gestaltung erhält den Wert einer Investition und rechtfertigt den Einsatz von Fördermitteln.
Jedoch ist unübersehbar, dass die Anforderungen des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit sowie die gestiegenen Auflagen im Fördermittelrecht, den Bauordnungen und der Bauplanung die Komplexität der Planung zunehmend erhöhen. Hinzu kommen deutlich sichtbare Kostensteigerungen und Lieferengpässe aufgrund des Ukrainekonflikts. Neue Instrumente wie die Ökobilanz oder eine ganzheitliche Lebenszykluskostenbetrachtung werden zu entscheidenden Faktoren bei Investitionsentscheidungen. Planung wird damit zu einem iterativen Prozess.
Die Auswahl eines Planungspartners oder -teams ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Vorbereitung und Durchführung einer Planungs- oder Baumaßnahme. Sie trägt wesentlich zum Erfolg und zur Erreichung der Projektziele, wie Qualitäten, Kosten und Termine, bei.
Im Gegensatz zu Bauleistungen sind Architektenleistungen nicht eindeutig beschreibbar. Die Vergabe von Architektenleistungen erfolgt daher gemäß der Vergabeverordnung, § 76 Abs. 1 Satz 1, grundsätzlich im Leistungswettbewerb. Eine Vergabe ausschließlich nach dem Preis ist somit ausgeschlossen. Dennoch rücken öffentliche Auftraggeber*innen in Vergabeverfahren oft quantifizierbare Kriterien in den Vordergrund. Die Vergabeentscheidung wird maßgeblich durch Abschläge auf den Mindestsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie formale und betriebswirtschaftliche Kriterien der Büroorganisation bestimmt. Die Bewertung der fachlichen Eignung eines Bieters erfolgt anhand bereits realisierter Planungen und Projekte. Die Chance, einen Auftrag auf der Grundlage innovativer Planungskonzepte zu erhalten, die sich auf die aktuelle Planungs- oder Bauaufgabe beziehen, wird nur selten wahrgenommen. Das Potenzial von Planungswettbewerben, aus einer Vielzahl von Lösungen die beste auszuwählen, wird unzureichend genutzt.
Die Erfahrung zeigt: Wer billig plant, baut teuer. Eine qualitativ hochwertige Planung ist die entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige Investition. Sie setzt jedoch eine auskömmliche Honorierung und die Vergütung zusätzlicher Leistungen voraus. Nur so können die mittelständisch geprägten Bürostrukturen der Planer*innen in Hessen erhalten bleiben und ihre lokale Expertise vor Ort gewährleistet werden.
Komplexere Planung
Planung wird komplexer und umfangreicher: Projektstufen Phase 0 und Phase 10 sind Basis und Potenzial eines Projekts.
Qualität senkt Kosten
Eine qualitätvolle Planung senkt die Gebäudekosten: Gerade in den frühen Planungsphasen ist das Potenzial der Kostenersparnis am größten.
Wir fordern:
- die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb
- die Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität
- die Evaluation von Förderprogrammen
- die Verpflichtung landes- und stadteigener Gesellschaften zur Einhaltung des Vergaberechts
- die Anwendung der HOAI ohne Abschlagsforderungen
- die Vergütung von zusätzlichen Leistungen, wie Ökobilanzen, Nachhaltigkeitsnachweisen und Lebenszykluskostenanalysen
- den Ausgleich für Bauverzögerungen durch Lieferengpässe
- den Verzicht auf die Übertragung von Baukostensteigerungsrisiken
- qualifiziertes Personal in den öffentlichen Verwaltungen
Freie Berufe in der digitalen Transformation fördern
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 auch das Bauantragsverfahren zu digitalisieren. Diese Digitalisierungspflicht soll dazu dienen, Bauantragsverfahren effizienter zu gestalten und sowohl die Bauordnungsämter als auch die Antragstellenden zu entlasten.
Ein Blick auf die hessische Praxis zeigt jedoch ein uneinheitliches Bild: Von 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten konnten im Januar 2023 nur zwei Landkreise ein vollständig digitales Bauantragsverfahren vorweisen, während drei weitere Landkreise teilweise digitale Verfahren anbieten. Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte arbeiten mit ekom 21, dem größten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, an der Umsetzung. Fünf Landkreise haben sich für eine individuelle Lösung entschieden.
Diese Situation wird durch eine Umfrage unter den Mitgliedern der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen im März 2023 bestätigt. Lediglich 7,8 Prozent der Befragten gaben an, einen vollständig digitalisierten Bauantrag gestellt zu haben. Die Vielfalt der Antragssoftware wird dabei kritisiert. Für 65 Prozent der Befragten erfolgte die Antragstellung im Jahr 2022 nach wie vor in Papierform. Es wird allgemein bestätigt, dass in den Bauämtern kaum Zeit für Abstimmungen vorhanden ist. Die Digitalisierung kann zwar Regelprozesse verkürzen und erleichtern, um Zeit für Abstimmungen zu schaffen, darf aber keinesfalls als Vorwand für Personalabbau in den Bauämtern dienen.
Bei der Befragung zu ihrem eigenen Digitalisierungsgrad sahen Planende und Architekt*innen ein großes Potenzial, um Planungsprozesse zukunftsorientiert und nachhaltig zu gestalten. Dennoch äußerten 83 Prozent der Befragten den Wunsch an die Politik, maßgeschneiderte Förderprogramme aufzulegen, um als mittelständisch geprägte Branche mit geringen Gewinnmargen auf dem Markt bestehen zu können.
Digitale Standards
Die digitalen Standards sind aktuell hessenweit heterogen.
Zustimmung zur Digitalisierung
Architekt*innen und Planer*innen stimmen der Digitalisierung des Bauens zu großen Teilen zu.
Unterstützung im Transformationsprozess gewünscht
Sie wünschen sich Unterstützung im Transformationsprozess, damit differenzierte mittelständische Bürostrukturen erhalten bleiben.
Wir fordern:
- eine konsequente Digitalisierung von Planungsgrundlagen, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren
- die Einführung einheitlicher digitaler Standards zur Sicherung der Effizienz und Einsparung von Ressourcen
- die Sicherung der treuhänderischen Rolle von Architekt*innen, ihrer unabhängigen Beratung im digitalen Baugenehmigungsverfahren
- die Förderung der Hard- und Softwareausstattung der freien Berufe
- die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung bei der Implementierung neuer digitaler Standards in die Büropraxis
Gesetzliche Vorbehaltsaufgabe für Planer*innen verfolgen
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Als Selbstverwaltung von rund 11.000 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen vertritt die AKH die gemeinsamen Interessen des Berufsstands auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene und ist gleichzeitig dem Allgemeinwohl und dem Verbraucherschutz verpflichtet.
Klare Eintragungsvoraussetzungen und die Pflicht zur Fortbildung rechtfertigen den Titelschutz der eingetragenen Mitglieder. Durch Positionspapiere, Fachtagungen, Ausstellungen, Print- und Online-Medien fördert die AKH den Diskurs über zeitgemäße Architektur, resiliente Freiraumplanung und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Sie nimmt regelmäßig zu Gesetzesvorhaben der Landesregierung Stellung und berät Entscheidungsträger*innen in Fragen der Nachhaltigkeit, des Klima- und Ressourcenschutzes sowie der Vergabe und Vergütung von Planungs- und Bauleistungen.
Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) bildet die rechtliche Grundlage für die Selbstverwaltungskörperschaft. In seiner aktuellen Fassung wurde es am 30.11.2015 erlassen. Es regelt den Schutz der Berufsbezeichnungen, die Aufgaben der Kammer, die Berufsordnung und die Berufsaufsicht. Die derzeitige gesellschaftliche Transformation von Wirtschafts- und Lebensweisen, ihre räumliche Relevanz sowie die Ausrichtung der Planung an den Anforderungen des Klimawandels und der Ressourcenschonung erfordern auch eine Neuausrichtung und Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen der berufsständischen Selbstverwaltung.
Vorbehaltsaufgaben sind Tätigkeiten, die gemäß gesetzlicher Vorgaben bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. Die Erfüllung der Klimaschutzziele, die Neuausrichtung des Bau- und Verkehrssektors am Ziel der Klimaneutralität sowie der damit verbundene Umbau von Städten und Regionen sind von höchster gesellschaftlicher und umweltpolitischer Bedeutung. Sie erfordern ein umfangreiches Fachwissen, eine integrierte Perspektive und ein hohes Maß an Abwägungskompetenz. Diese Tätigkeiten und Planungen sollten dem Berufsstand der Architekt*innen und Ingenieur*innen vorbehalten sein und sich in einem bundesweiten Architekten- und Ingenieurkammergesetz widerspiegeln.
Berufsbild im Wandel
Aktuelle Techniken verändern das Berufsbild, Beispiel BIM: Building Information Modeling führt zu einer Vorverlagerung von Planungs- und Entscheidungsprozessen.
Wir fordern:
- eine zügige Novelle des HASG
- die Fortschreibung der Berufsbilder
- eine Anpassung der Eintragungsvoraussetzungen
- eine Erweiterung der Definition der Berufsgesellschaften
- die Anpassung der Kammeraufgaben
- eine Ermächtigung zur Führung von Fachregistern
- das Eintreten für ein Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammergesetz