Geänderte H-VV TB jetzt in Kraft
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat mit dem Erlass vom 29. September 2022 die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Fassung vom 4. März 2022 für das Land Hessen umgesetzt (StAnz. S. 1189). Mit dem Erlass wird die H-VVTB zum 1. November 2022 in geänderter Fassung in Kraft gesetzt.
Die Änderungen und Ergänzungen betreffen folgende Bereiche:
- Die Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) werden für Holzwerkstoffe in Form von schlanken ausgerichteten Fasern (OSB) und kunstharzgebundenen Spanplatten hinsichtlich der Summenparameter (TVOCspez, TSVOC, R-Wert sowie VOC ohne Bewertungsmaßstäbe nach NIK - TVOC ohne NIK) in Anhang 8 gemäß Abschnitt 2.2.1.1. nicht mehr gestellt.
- Im Anhang HE 8 – Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie (H-BeR) wurden in § 11 zur Klarstellung der Anzahl der barrierefreien Gastbetten und der Ausstattung der barrierefreien Gasträume Ergänzungen aufgenommen.
- Mit dem Anhang HE 15 wird die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise - MHolz-BauRL:2020-10 für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für Sonderbauten in der H-VV TB bekannt gemacht.
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