Mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich
Eine neue Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen stellt klar, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn hält in der Richtlinie fest, dass allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals eine Nichtgenehmigung in Frage kommt. Auch dann müssen die Behörden – so die Richtlinie – stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Die Richtlinie ist für die Denkmalbehörden der Kommunen handlungsleitend.