14.11.2022 | Bauwesen, Recht

Mehr Solaranlagen auf denkmal­geschützten Gebäuden möglich

Eine neue Richt­linie für Denkmalbehörden in Hessen stellt klar, dass Solaranlagen auf oder an denkmal­geschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn hält in der Richt­linie fest, dass allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals eine Nichtgenehmigung in Frage kommt. Auch dann müssen die Behörden – so die Richt­linie – stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Die Richt­linie ist für die Denkmalbehörden der Kommunen handlungsleitend.

Richt­linie für Denkmalbehörden vom 6.10.2022