18.07.2022 | Politik, Recht

Entlastungspaket II auch für Selbständige

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, haben Bundestag und Bundesrat ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Neben Kinderbonus, vorübergehender Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und Einmalzahlungen für Empfänger*innen von Sozialleistungen umfasst das Entlastungspaket II eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer*innen, von der auch selbständig Tätige profitieren. Diese erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Bundes­architekten­kammer:

Entlastungspaket II und Energiepreispauschale