Entlastungspaket II auch für Selbständige
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, haben Bundestag und Bundesrat ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Neben Kinderbonus, vorübergehender Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und Einmalzahlungen für Empfänger*innen von Sozialleistungen umfasst das Entlastungspaket II eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer*innen, von der auch selbständig Tätige profitieren. Diese erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Bundesarchitektenkammer: