19.07.2022 | Bauwesen, Recht

BMWi verlängert Sonder­regeln zu Material­engpässen und Stoff­preis­steigerungen

Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz hat seinen Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Bau­materialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ vom 25.03.2022 im Juni dieses Jahres nachgeschärft und seine Gültigkeitsdauer verlängert. Der am 22.06.2022 veröffentlichte Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums gilt nunmehr bis zum 31.12.2022. Er verändert den ursprünglichen Erlass des BMWi vom 25.03.2022 mit sofortiger Wirkung.

Erlass des BMWi vom 22.06.2022

Formblatt 225a

Hinweise zum Formblatt 225a

Weitere Hinweise für Planungsbüros zum Umgang mit den deutlichen Preissteigerungen bei Bau­materialien finden Sie auf den Internetseiten der Bundes­architekten­kammer.