BMWi verlängert Sonderregeln zu Materialengpässen und Stoffpreissteigerungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seinen Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ vom 25.03.2022 im Juni dieses Jahres nachgeschärft und seine Gültigkeitsdauer verlängert. Der am 22.06.2022 veröffentlichte Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums gilt nunmehr bis zum 31.12.2022. Er verändert den ursprünglichen Erlass des BMWi vom 25.03.2022 mit sofortiger Wirkung.
Erlass des BMWi vom 22.06.2022
Weitere Hinweise für Planungsbüros zum Umgang mit den deutlichen Preissteigerungen bei Baumaterialien finden Sie auf den Internetseiten der Bundesarchitektenkammer.