Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für Bürger*innen und Unternehmen
Um die Folgen der aktuellen Krisen abzumildern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern von Krisenfolgen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören
- das vierte Corona-Steuerhilfegesetz,
- das erste Entlastungspaket/Steuerentlastungsgesetz,
- das zweite Entlastungspaket und
- das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen.
Die Unterstützungsmaßnahmen sollen zielgerichtet, befristet und der jeweiligen Situation angepasst sein. Klar ist aber auch, dass sie die negativen wirtschaftlichen Folgen des Krieges weder vollumfänglich noch dauerhaft werden ausgleichen können.
Eine Übersicht über die aktuell angestoßenen Entlastungsmaßnahmen einschl. Zeitangaben für deren Umsetzung finden Sie hier:
Übersicht über Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen (Stand: 27.04.2022)