14.12.2023 | AKH, Bauwesen, Politik, Presse

Zum Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD in Hessen

Architekten halten Koalitionsvertrag in Hessen für eine gute Grundlage. Sie fordern Novelle des Berufsrechts.

Wies­ba­den – 14. Dezember 2023 – Der Entwurf des Koalitionsvertrags der neuen hes­si­schen Landes­regierung stößt bei der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) auf großes Interesse. Der Ressortzuschnitt insbesondere des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum steht dafür, dass die neue Landes­regierung auch weiterhin wichtige Politikfelder vernetzt und eine integrierende Ent­wick­lung des Landes verfolgt. Dies wird seitens der AKH sehr begrüßt.

Deutlich wird auch, dass die Novelle der hes­si­schen Bauordnung und die Vereinfachung der Bauvorschriften, wie die Kammer es mit der griffigen Beschreibung des Gebäudetyp E gefordert hat, wichtige Ziele der neuen Koalition sind. „Wir sehen dies als einen unabdingbaren Bau­stein zur Baukostensenkung und zur dringend erforderlichen Ankurbelung der eingebrochenen Baukonjunktur, insbesondere im Wohnungs­bau“, so Brigitte Holz, Präsidentin der AKH. Begrüßt wird auch, dass die Heraus­forderungen von Klima­schutz und Klima­an­passung, die ihren Niederschlag unter anderem in einer konsequenten Kreis­lauf­wirt­schaft finden, Gegenstand des Koalitionsvertrages sind.

Die neue Koalition verfolgt sowohl die Strategie der Innenverdichtung als auch der Baulandschaffung. Hier wird es sehr darauf ankommen, wie die Schwerpunkte in der praktischen Politik gesetzt werden. Sehr zu begrüßen ist in jedem Fall, dass die Bundesmittel der Städtebauförderung weiterhin durch Landesmittel aufgestockt werden sollen. Positiv bewertet die Kammer auch, dass die enge Verzahnung der Landes- mit der Kommunalebene ein wichtiges Anliegen ist, was unter anderem durch Hilfen bei einer kommunalen Bodenbevorratungspolitik zum Ausdruck kommt. Es ist richtig, dass die neue Landes­regierung auf diesem Feld handelt.

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen weist deutlich darauf hin, dass das Berufsrecht der Architekten dringend an die neuen Aufgabenstellungen, die sich aus vielfältigen Trans­for­ma­ti­onsanforderungen ergeben, angepasst werden muss.

 

Ansprech­partnerin für die Medien:
Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@remove.this.akh.de ǀ presse@remove.this.akh.de