12.10.2022 | Bauwesen, Recht

RBBau: Neue Richt­linien für die Durch­führung von Bau­aufgaben des Bundes

Im Zuge der neuen Reform Bundesbau sind die Richt­linien für die Durch­führung von Bau­aufgaben des Bundes (RBBau) komplett neugefasst worden. Sind sind als Neue RBBau zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten (Doppel­erlass des BMWSB und des BMF vom 30.09.2022).

Hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen und der Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2024 gilt Abschnitt G (Übergangsregelungen, Inkrafttreten) der Neuen RBBau. Soweit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für einzelne Bau­maßnahmen die Ver­ant­wor­tung bereits vor Inkrafttreten der Neuen RBBau übertragen worden ist, bleiben die bisherigen Zuständigkeitsregelungen unberührt. Unberührt bleiben auch bereits bestehende Vereinbarungen im Zusammen­hang mit Bau­maßnahmen Dritter.