
Neue Förderbedingungen für effiziente Gebäude
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude überarbeitet. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.
Betroffen sind insbesondere die Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Sanierung zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude, verschiedene Bonusregelungen, Förderhöchstbeträge sowie einzelne technische Anforderungen.
Für Architektinnen und Architekten ist die Neuregelung vor allem dann relevant, wenn sie als Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten tätig sind oder Bauherrschaften und Immobilieneigentümer zu geförderten Sanierungsvorhaben beraten, entsprechende Maßnahmen planen oder Nachweise erstellen.
Bei konkreten Fördervorhaben sollten die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Programminformationen von BMWE, KfW und BAFA zugrunde gelegt werden. Mehrere Fragen zur praktischen Anwendung werden voraussichtlich erst durch aktualisierte FAQ, technische FAQ, Merkblätter und Infoblätter abschließend geklärt.
Fortbildungsangebote der Akademie der AKH zum Thema:
BEG, KfW, BAFA, NH, iSFP, EH, QNG, BnD, EG … – Navigation durch die aktuelle Bundesförderung effiziente Gebäude
Montag, 7. September 2026, 9.30 bis 13.00 Uhr, Online-Seminar
Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude, die verschiedenen Bonusregelungen, Nachweisverfahren und Fristen sowie die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.
weitere Informationen und Anmeldung
Weitere Informationen
BMWE: Reform der Gebäudeförderung
BMWE / Energiewechsel: Informationen zur BEG
BMWE / Energiewechsel: FAQ zur BEG