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04.08.2026 | Bauwesen, Politik, Recht

Neue Förderbedingungen für effiziente Gebäude

Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderrichtlinien zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude überarbeitet. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.

Betroffen sind insbesondere die Heizungsförderung, Einzel­maß­nahmen an der Gebäudehülle, die Sanierung zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude, verschiedene Bonusregelungen, Förderhöchstbeträge sowie einzelne technische Anforderungen.

Für Architekt­innen und Architekten ist die Neuregelung vor allem dann relevant, wenn sie als Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten tätig sind oder Bauherrschaften und Immobilieneigentümer zu geförderten Sanierungsvorhaben beraten, entsprechende Maßnahmen planen oder Nachweise erstellen.

Bei konkreten Fördervorhaben sollten die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Programminformationen von BMWE, KfW und BAFA zugrunde gelegt werden. Mehrere Fragen zur praktischen Anwendung werden voraussichtlich erst durch aktualisierte FAQ, technische FAQ, Merkblätter und Infoblätter abschließend geklärt.

Fort­bildungs­angebote der Akademie der AKH zum Thema:

BEG, KfW, BAFA, NH, iSFP, EH, QNG, BnD, EG … – Navigation durch die aktuelle Bundes­förderung effiziente Gebäude
Montag, 7. September 2026, 9.30 bis 13.00 Uhr, Online-Seminar 

Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude, die verschiedenen Bonusregelungen, Nachweisverfahren und Fristen sowie die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.

weitere In­for­ma­tio­nen und Anmeldung

Weitere In­for­ma­tio­nen

BMWE: Reform der Gebäude­förderung

BMWE / Energiewechsel: In­for­ma­tio­nen zur BEG

BMWE / Energiewechsel: FAQ zur BEG

KfW: Anpassungen in der BEG zum 21.07.2026

BAFA: Technische FAQ BEG Einzel­maß­nahmen