HBO - Landtag beschließt Änderungen
Kern der kleinen HBO-Novelle ist die Einführung der bundesweit gültigen Typengenehmigung für Wohngebäude. Auch im genehmigungsfrei gestellten Verfahren soll die Nachweispflicht der Bauvorlageberechtigung gelten.
Die Hessische Bauordnung ist seit dem 11. Juni 2020 in einigen wenigen Punkten novelliert. An der vorangegangenen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Hessischen Landtag zur geplanten Gesetzesänderung nahmen auch Vertreter der Kammer teil. Am 11. März 2020 nutzte neben den Mitgliedern des Vorstands Tobias Rösinger und Udo Raabe auch AKH-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar die Gelegenheit zu einem kurzen Statement. Alle drei standen anschließend für Fragen der Abgeordneten zur Verfügung.
Die Typengenehmigung für Gebäude war von wohnungswirtschaftlichen Verbänden zur Beschleunigung der Neubautätigkeit gefordert worden. Daneben sollte die Errichtung von Mobilfunkmasten zum Ausbau des 5-G-Netzes erleichtert werden.
Die AKH hatte sich zu dem zu erwartenden Beschleunigungseffekt der Typengenehmigung skeptisch geäußert. Denn es werden die Wohngebäude bereits im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO oder im Freistellungsverfahren nach § 64 HBO zugelassen. Damit liegt die bauordnungsrechtliche Prüfung bereits in der Verantwortung des Architekten. Die Typengenehmigung entlastet aber nicht von der verbleibenden bauplanungsrechtlichen Prüfung, die weiterhin jeweils vor Ort beantragt werden muss.
Vor allem aber wandte sich die AKH dagegen, den Architekten, der die Bauausführung überwacht, als öffentlichen Bauleiter per Fertigstellungsanzeige mit in die Haftung dafür zu nehmen, dass die Ausführung auch den Bereichen der Fachplanung wie etwa der Statik der Typengenehmigung entspricht. Gemeinsam mit der Ingenieurkammer Hessen, die diese Bedenken teilte, konnte sich die AKH hier durchsetzen.
Erfreulicherweise wird in der kleinen HBO-Novelle klargestellt, dass auch im genehmigungsfrei gestellten Verfahren die Nachweispflicht der Bauvorlageberechtigung gelten soll.
In der Juli-Ausgabe des DAB erscheint im Regionalteil Hessen ein ausführlicher Bericht.