04.06.2020 | AKH, Politik, Weitere

AKH begrüßt Zukunfts­investitions­programm der Bundes­regierung

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen begrüßt das Konjunkturpaket, das der Koalitions­ausschuss der Bundes­regierung am Mittwoch beschlossen hat.

57 Einzel­maß­nahmen und ein Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro bieten vielversprechende Möglichkeiten und gehen aus Sicht der AKH grundsätzlich in die richtige Richtung. In Hessen sollten alle Anstren­gungen der öffentlichen Hand darauf gerichtet sein, die öffentliche Investitionstätigkeit soweit wie möglich aufrecht zu erhalten.

Eine spürbare Entlastung für Selbstständige versprechen die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags und die Erhöhung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Wünschenswert wäre es, zusätzlich an Erleichterungen bei der Bildung und späteren Auflösung von Rückstellungen für geplante Investitionen zu denken. Die Besonderheiten von Freiberuflern sind im Programm für Überbrückungshilfen noch nicht vollständig abgebildet. Aufgrund der langfristigen Zahlungsziele und Modalitäten werden die Corona-bedingten Umsatzeinbußen der Ar­chi­tek­turbüros erst mit Zeitverzug er­kenn­bar werden. Deshalb greift es zu kurz nur auf Corona-bedingte Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August abzustellen.

Da öffentliche Auftraggeber wichtige Partner für den Berufs­stand sind, ist die Stärkung von Ländern und Kommunen insbesondere durch den kommunalen Solidarpakt zur Abfederung der Verluste bei den Gewerbesteuereinnahmen durch das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auch für Architekten und Planer ein positives Signal. So plant der Bund das Vorziehen von geplanten Aufträgen und Investitionen. Ziel des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets ist, die Konjunktur zu stärken und die Wirtschaftskraft Deutsch­lands zu unterstützen.

Die AKH fordert seit Langem und verstärkt in der Corona-Pandemie, Klima­schutzpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen und hierfür Investitionen bereit zu stellen. Positiv hervorzuheben sind aus Sicht der AKH insbesondere auch folgende Maßnahmen des Zukunftspakets: Der Bund wird das CO2-Gebäude­sanierungs­programm für die Jahre 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Darüber hinaus soll eine moderne Holzwirtschaft einschließlich einer stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. Auch wenn die Förderungvolumina im Verhältnis zu anderen Bereichen wie etwa dem zu forcierenden Einstieg in die Wasserstoff-Industrie kleiner sind, stimmt die Stoßrichtung. Allerdings empfiehlt es sich, auf­grund der hohen inländischen Wertschöpfungstiefe, der langen Planvorlaufzeiten und der zugleich hohen Relevanz des Gebäudesektors für die Klima­schutzziele mittelfristig noch stärkere In­no­vations- und Investitionsanreize zu setzen. Die AKH hält es auch für schlüssig, bei der Stärkung der Binnennachfrage nicht auf branchenspezifische Instrumente wie etwa die diskutierte Abwrackprämie zu setzen, sondern flächendeckend den Mehr­wert­steuersatz zu senken.


Weitere In­for­ma­tio­nen finden Sie auf der Internetpräsenz der Bundes­architekten­kammer, unter anderem folgende Dokumente:

Konjunkturpaket – Das Ergebnis des Koalitions­ausschusses, Stand 3. Juni 2020BAK-Stellungnahme zu den Ergebnissen des Koalitions­ausschusses