AKH begrüßt Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen begrüßt das Konjunkturpaket, das der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat.
57 Einzelmaßnahmen und ein Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro bieten vielversprechende Möglichkeiten und gehen aus Sicht der AKH grundsätzlich in die richtige Richtung. In Hessen sollten alle Anstrengungen der öffentlichen Hand darauf gerichtet sein, die öffentliche Investitionstätigkeit soweit wie möglich aufrecht zu erhalten.
Eine spürbare Entlastung für Selbstständige versprechen die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags und die Erhöhung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Wünschenswert wäre es, zusätzlich an Erleichterungen bei der Bildung und späteren Auflösung von Rückstellungen für geplante Investitionen zu denken. Die Besonderheiten von Freiberuflern sind im Programm für Überbrückungshilfen noch nicht vollständig abgebildet. Aufgrund der langfristigen Zahlungsziele und Modalitäten werden die Corona-bedingten Umsatzeinbußen der Architekturbüros erst mit Zeitverzug erkennbar werden. Deshalb greift es zu kurz nur auf Corona-bedingte Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August abzustellen.
Da öffentliche Auftraggeber wichtige Partner für den Berufsstand sind, ist die Stärkung von Ländern und Kommunen insbesondere durch den kommunalen Solidarpakt zur Abfederung der Verluste bei den Gewerbesteuereinnahmen durch das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auch für Architekten und Planer ein positives Signal. So plant der Bund das Vorziehen von geplanten Aufträgen und Investitionen. Ziel des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets ist, die Konjunktur zu stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu unterstützen.
Die AKH fordert seit Langem und verstärkt in der Corona-Pandemie, Klimaschutzpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen und hierfür Investitionen bereit zu stellen. Positiv hervorzuheben sind aus Sicht der AKH insbesondere auch folgende Maßnahmen des Zukunftspakets: Der Bund wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Darüber hinaus soll eine moderne Holzwirtschaft einschließlich einer stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. Auch wenn die Förderungvolumina im Verhältnis zu anderen Bereichen wie etwa dem zu forcierenden Einstieg in die Wasserstoff-Industrie kleiner sind, stimmt die Stoßrichtung. Allerdings empfiehlt es sich, aufgrund der hohen inländischen Wertschöpfungstiefe, der langen Planvorlaufzeiten und der zugleich hohen Relevanz des Gebäudesektors für die Klimaschutzziele mittelfristig noch stärkere Innovations- und Investitionsanreize zu setzen. Die AKH hält es auch für schlüssig, bei der Stärkung der Binnennachfrage nicht auf branchenspezifische Instrumente wie etwa die diskutierte Abwrackprämie zu setzen, sondern flächendeckend den Mehrwertsteuersatz zu senken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Bundesarchitektenkammer, unter anderem folgende Dokumente:
Konjunkturpaket – Das Ergebnis des Koalitionsausschusses, Stand 3. Juni 2020BAK-Stellungnahme zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses