09.01.2023 | Recht

Befreiungs­antrag nur noch online

Seit dem 01. Januar 2023 können Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Renten­versicherungs­pflicht zugunsten des Versorgungswerks nur noch elektronisch  gestellt werden.

Das Versorgungswerk der Architekten­kammer Nordrhein-Westfalen stellt In­for­ma­tio­nen über das neue Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten­versicherung und einen Link zum „E-Befreiungs­antrag“ auf seiner Homepage zur Verfügung:

E-Befreiung: Neues Antragsverfahren

Über die Entscheidung des Antrags werden Antragsteller*innen schriftlich informiert, das Versorgungswerk auf elektronischem Wege. Da noch nicht abschließend geklärt ist, ob das jeweilige Versorgungswerk oder die DRV Bund den die Rentenbeiträge abführenden Arbeitgeber zu informieren hat, sollten Angestellte nach Erhalt des Bescheids ihren Arbeitgeber über die Befreiung oder die Ablehnung des Befreiungs­antrags unterrichten.