31.01.2023 | Bauwesen, Politik

Bundes­bau­ministerium startet Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“

Das Bundes­bau­ministerium unter­stützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet.  Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Zu fördernde Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klima­schutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Zum Programm:
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energie­effi­zienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kinder­tages­stätten oder Schulen.
  • Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundes­förderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
  • Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz auf das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
  • Mit der Durch­führung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK weiterläuft.

Richt­linie zum Programm „Klimafreundlicher Neubau“ _________________________________

 

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