
AKH-Mitgliedsbeiträge 2026
Mitgliedsbeiträge
Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt. Der Regelbeitrag gem. § 3 Abs. 1 der Beitragsordnung der AKH beträgt 480,00 € jährlich.
Zur Erläuterung:
Ab 2026 entrichten Pflichtmitglieder in der Regel einen einheitlichen Beitrag von 480 Euro, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.
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Beiträge Versorgungswerk
Informationen zu denaktuellen Beiträgen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Wiesbaden, im Januar 2026
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen