06.01.2026 | AKH

AKH-Mitgliedsbeiträge 2026

Mitgliedsbeiträge

Die Vertreter­versammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt. Der Regelbeitrag gem. § 3 Abs. 1 der Beitragsordnung der AKH beträgt 480,00 € jährlich.

Zur Erläuterung:
Ab 2026 entrichten Pflicht­mitglieder in der Regel einen einheitlichen Beitrag von 480 Euro, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.

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Beiträge Versorgungswerk

In­for­ma­tio­nen zu denaktuellen Beiträgen zum Versorgungswerk  der Architekten­kammer Nordrhein-Westfalen stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 

Wies­ba­den, im Januar 2026
Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen