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Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) - Was ändert sich und gilt künftig?

Kennziffer: 226-W181

Am 25.Juni 2026 ist das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft getreten, das öffentliche Auftragsvergaben im Unterschwellenvergabebereich durch hohe Vergabefreigrenzen erleichtern und Vergabeverfahren verschlanken soll. Mit dem Gesetz sollen faire Löhne gefördert werden, indem eine konstitutive Tariftreuepflicht eingeführt wird....

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Termine

Dienstag, 25.08.2026, 09:30 - 13:00 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 15.08.2026

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Veranstaltungsort

- online -

Referent*innen

Dr. Irene Lausen, Wies­ba­den

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Am 25.Juni 2026 ist das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft getreten, das öffentliche Auftragsvergaben im Unterschwellenvergabebereich durch hohe Vergabefreigrenzen erleichtern und Vergabeverfahren verschlanken soll. Mit dem Gesetz sollen faire Löhne gefördert werden, indem eine konstitutive Tariftreuepflicht eingeführt wird. Das HVTG wird flankiert durch drei Rechtsverordnungen sowie den aktualisierten Vergabeerlass.

Um Unterschwellenvergaben in Hessen rechtssicher zu gestalten und erfolgreich daran teilzunehmen, werden in dem Seminar die neuen Regelungen vorgestellt. Es wird aufgezeigt, wie diese, insbesondere bei Beurteilungs- oder Ermessensspielräumen, in der Praxis sachgerecht umgesetzt werden.

 

Inhalt:

  • Vergabefreigrenzen: Bauleistungen über 750.000 Euro, Liefer- und Dienstleistungen über 100.000 Euro; Fachlosregelung
  • Direktaufträge – Mindestvorgaben
  • Zulässigkeit aller zur Verfügung stehenden Vergabeverfahren
  • Vergabe frei­beruflicher Leistungen
  • Bestbieterprinzip
  • Dokumentation
  • Wettbewerbsregister, Entfall der hes­si­schen Informationsstelle
  • Tariftreue: Branchentarifverträge, Auffangtatbestände
  • Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des HVTG in Bezug auf die Tariftreueregelungen
  • Präqualifikation Tarif und Verpflichtungserklärung
  • Kontrollen, Kontrollgruppe, vertragliche Verpflichtungen, Sanktionen
  • Nachunternehmerkette

 

Zielgruppe:
Architekt*innen und Planer*innen, die öffentliche Auftraggeber bei der Vor­be­reitung und Durch­führung von Vergabeverfahren unterstützen oder als Bieter an Auftragsvergaben teil­nehmen möchten.

 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
18. August 2026.

 

Für weitere In­for­ma­tio­nen zu Neuerungen im Vergaberecht besuchen Sie auch das Online-Seminar "Vergabe­beschleunigungs­gesetz – Aktuelle Änderungen des Vergaberechts" am 25. September 2026.

In­for­ma­tio­nen zum Teilnahmeverfahren:

Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teil­nehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.

Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.

Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen

Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Ver­an­stal­tung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

In­for­ma­tio­nen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: zoom.us/de-de/privacy.html

 

 

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekten­kammern und der Ingenieurkammer Hessen109,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)89,00 €
-20%
Für Gäste189,00 €
Für Personen mit Ermäßigung89,00 €
Anmeldung

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