Update zur KfW Gebäudeförderung
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Ministerien, die am 1. Februar 2022 veröffentlicht wurde, sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden.
Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wird ab der 8. Kalenderwoche mit zunächst unveränderten Förderbedingungen wieder aufgenommen – Anträge können ab dem 22. Februar 2022 wieder gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gab dafür vor wenigen Tagen insgesamt 9,5 Milliarden Euro frei und ermöglichte damit die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung. Es wurde jedoch bereits angekündigt, dass noch im Laufe des Jahres 2022 eine Überarbeitung erfolgen soll, da für 2023 eine Neuausrichtung der gesamten Gebäudeförderung geplant ist.
Mehr dazu finden Sie auf den Internetseiten der KfW.