Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge des Bundes erneut verlängert
Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise haben sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dafür entschieden, die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate zu verlängern. Die Regelung dient dazu, die in Folge des Krieges in der Ukraine eingetretenen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Baumaterialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaffen.
Der am 22.06.2022 veröffentlichte Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums gilt nunmehr bis zum 30.06.2023.
Erlass des BMWi vom 22.06.2022
Weitere Hinweise für Planungsbüros zum Umgang mit den deutlichen Preissteigerungen bei Baumaterialien finden Sie auf den Internetseiten der Bundesarchitektenkammer.