12.12.2022 | Bauwesen, Recht

Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge des Bundes erneut verlängert

Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise haben sich das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr dafür entschieden, die Sonder­regelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate zu verlängern. Die Regelung dient dazu, die in Folge des Krieges in der Ukraine eingetretenen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Bau­materialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaf­fen.

Der am 22.06.2022 veröffentlichte Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums gilt nunmehr bis zum 30.06.2023.

Erlass des BMWi vom 22.06.2022

Formblatt 225a

Hinweise zum Formblatt 225a

Weitere Hinweise für Planungsbüros zum Umgang mit den deutlichen Preissteigerungen bei Bau­materialien finden Sie auf den Internetseiten der Bundes­architekten­kammer.