Hessisches Wohnraumfördergesetz und wohnungsbindungsrechtliche Vorschriften geändert
Die geänderten Fassungen des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) und des Wohnungsbindungsgesetzes sind am 29. November 2022 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz zur Änderung des hessischen Wohnraumfördergesetzes und wohnungsbindungsrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2022 wurde die Geltungsdauer des Hessischen Wohnraumfördergesetzes und des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes um jeweils zehn Jahre bis zum 31.12.2032 verlängert. Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Vorschriften zur Sicherung der Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen. Darüber hinaus werden u. A. Änderungen bei der Einkommensermittlung wie die Berücksichtigung der Lohn- und Einkommensersatzleistungen sowie die Anhebung der Einkommensgrenze für jedes zum Haushalt rechnende Kind in dem Änderungsgesetz umgesetzt.
Den aktuellen Wortlaut des Hessischen Wohnraumfördergesetzes finden Sie hier:
Hessisches WohnraumfördergesetzDas Gesetz zur Änderung des hessischen Wohnraumfördergesetzes und wohnungsbindungsrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2022 finden Sie hier:
Gesetz zur Änderung des hessischen Wohnraumfördergesetzes und wohnungsbindungsrechtlicher Vorschriften