08.12.2022 | Politik, Recht

Hessisches Wohn­raum­förder­gesetz und wohnungs­bindungs­rechtliche Vorschriften geändert

Die geänderten Fassungen des Hessischen Wohn­raum­förder­gesetzes (HWoFG) und des Wohnungs­bindungs­gesetzes sind am 29. November 2022 in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz zur Änderung des hes­si­schen Wohn­raum­förder­gesetzes und wohnungs­bindungs­rechtlicher Vorschriften vom 16. November 2022 wurde die Geltungsdauer des Hessischen Wohn­raum­förder­gesetzes und des Hessischen Wohnungs­bindungs­gesetzes um jeweils zehn Jahre bis zum 31.12.2032 verlängert. Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Vorschriften zur Sicherung der Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen. Darüber hinaus werden u. A. Änderungen bei der Einkommensermittlung wie die Berücksichtigung der Lohn- und Einkommensersatzleistungen sowie die Anhebung der Einkommensgrenze für jedes zum Haushalt rechnende Kind in dem Änderungsgesetz umgesetzt.

Den aktuellen Wortlaut des Hessischen Wohn­raum­förder­gesetzes finden Sie hier:
Hessisches Wohn­raum­förder­gesetzDas Gesetz zur Änderung des hes­si­schen Wohn­raum­förder­gesetzes und wohnungs­bindungs­rechtlicher Vorschriften vom 16. November 2022 finden Sie hier:
Gesetz zur Änderung des hes­si­schen Wohn­raum­förder­gesetzes und wohnungs­bindungs­rechtlicher Vorschriften