12.12.2022 | Bauwesen, Politik, Recht

Hessisches Energiegesetz geändert

Zum 29.11.2022 ist das neue Hessische Energiegesetz in Kraft getreten.

Mit den Änderungen wird das Energiegesetz an nachgeschärfte Klima­schutzziele angepasst. Das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Deckung des Energieverbrauchs von Strom und Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen wird nun bis zum Jahr 2045 festgeschrieben und muss daher fünf Jahre früher als bisher geplant erreicht werden.

Entsprechend diesen Zielen waren auch in der Hessischen Bauordnung Regelungen zu ergänzen. So soll z.B. der Einbau von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen erleichtert werden, indem Abstandsregeln deutlich reduziert werden.

Änderung der HBO ab 29.11.2022Insbesondere landeseigenen Vorhaben kommt eine Vorbildfunktion zu. Für geeignete landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätzen ist über der Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Eine ähnliche Regelung soll auch für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen eines landeseigenen Gebäudes gelten. Unter anderem soll aber auch auf neuen geeigneten offenen nicht landeseigenen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen künftig verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Um den Gebäudebestand energie­effi­zienter zu machen, sollen die Förderprogramme des Landes für die energetische Modernisierung von Gebäuden höhere Zuschüsse gewähren, wenn gesetzliche Mindeststandards übertroffen werden.

Das überarbeitete Energiegesetz sieht außerdem vor, dass Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kommunale Wärmepläne ausarbeiten müssen. Auf deren Grundlage sollen die Wärmeversorgung und die damit verbundenen Infrastrukturen langfristig effizienter und klimaneutraler sowie die Energieversorgung gesichert werden, z. B. durch die Nutzung der Abwärme von Rechenzentren zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Das Land soll die Kommunen dabei finanziell unterstützen. Einen Wärmeplan müssen nach Angaben des Ministeriums 59 Kommunen erstellen, in denen rund die Hälfte der hes­si­schen Bevölkerung lebt.