
Neuer Bauvorlagenerlass
Der Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 gilt ab dem 19. August 2025.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden stellen sukzessive auf digitale Baugenehmigungsverfahren um. Im Bauvorlagenerlass vom 24. Jli 2025 sind deshalb entsprechende Weichenstellungen erfolgt. Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderungen an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.
Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab sofort die neuen Vordrucke zu verwenden.
Für Vorhaben, die vor dem 19. August 2025 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. April 2026 auch noch die alten Versionen der Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden. Des Weiteren soll für das digitale Baugenehmigungsverfahren ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungen zur Verfügung stehen.
Den vollständigen Erlass sowie die geänderten Vordrucke BAB 10, BAB 18, BAB 27, BAB 34, BAB 35, BAB 36 und BAB 42 finden Sie hier: