20.08.2025 | AKH, Bauwesen, Politik, Presse, Recht

Infrastruktur und Wohnen sind strategische Fragen

Wies­ba­den, 20. August 2025 – Um dem Wohnungsmangel abzuhelfen, hat die Bundes­regierung den sogenannten Wohnungs­bau-Turbo beschlossen. Mit dem geplanten § 246e BauGB wird es Kommunen erlaubt, von bau­planungs­­rechtlichen Vorschriften abzuweichen. So soll im Befristungszeitraum bis 2030 schneller Bauland, vornehmlich im Außenbereich, für den Wohnungs­bau ausgewiesen werden. Im Ergebnis soll das Bauen verstärkt in den planungsrechtlichen Außenbereichen der Orte möglich werden. Das wird zu vermehrter Flächeninanspruchnahme statt Flächensparsamkeit führen. Es wird Bodenspekulation Vorschub leisten. Am Ende werden Siedlungen erzeugt, in denen man nicht wohnen will und kann, denn die nötige Infrastruktur von öffentlichem Nahverkehr, Nahversorgung bis Kinder­tages­stätten und Schulen kann ohne Plan nicht entstehen.

Die Bundes- und Landes­regierungen müssen im grundsätzlich begrüßenswerten Bestreben, Wohnungs­bau anzukurbeln, dringend strategischer vorgehen. Die Mittel des Sonder­ver­mögens sind nur einmal auszugeben. Die Frage, wo diese Mittel die beste Wirkung erzeugen, in welchen Räumen Ent­wick­lung förderlich und wo sie schädlich ist, kann man nicht mit einem pauschalen „Irgendwo“ beantworten. Denn die erforderlichen Entscheidungen über Infrastruktur werden über Jahrzehnte hinweg den Ent­wick­lungspfad in der Siedlungsstruktur prägen. Es besteht jetzt die Chance, Wohnungs­bau als Teil der Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zu verstehen und daraus Win-win-Effekte auch für die regio­nale Wertschöpfung zu generieren.

Langlebige Qualitäten und Ent­wick­lungspotenziale sollten der Maßstab des Handelns sein. Ausgehend von der Annahme, dass Kommunen schon deswegen Bauland nur zögerlich ausweisen, weil sie die Folgekosten für die entsprechende Infrastruktur kaum tragen können, steht nun der Vorschlag einiger Ver­bände im Raum, bei der anstehenden Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) den Kommunen einen finanziellen Anreiz für die Ausweisung von Wohnbauflächen zu geben. Zudem wird noch ein zusätzlicher Geschwindigkeits-Bonus vorgeschlagen, wenn Kommunen den Bau-Turbo des neuen § 246e BauGB zur beschleunigten Ausweisung von Bauland nutzen.

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) hält diesen Vorschlag für kontraproduktiv. Das Bestreben, im BauGB die Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist nachvollziehbar und wird von der AKH unter­stützt. Jedoch ist die durch den § 246e BauGB geplante Zurückdrängung der Bauleitplanung der falsche Weg. Denn in der Praxis müssen weiterhin Nutzungskonflikte der begrenzten Res­sour­ce Boden vor Ort ausgehandelt und bodenordnungsrechtliche Verhältnisse geklärt werden, um Investitionssicherheit herzustellen. Hierfür stellt die Bauleitplanung mit Bebauungsplänen das geeignete Werkzeug zur Verfügung. AKH und BAK (Bundes­architekten­kammer) warnen daher vor finanziellen Fehlanreizen, die lediglich dazu führen, dass das ohnehin sehr teure Bauen letztlich noch teurer wird.

 

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