07.08.2025 | Bauwesen, Politik, Recht

Kabinettsbeschluss zum Vergabe­beschleunigungs­gesetz

Die Bundes­architekten­kammer begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 6. August 2025 zum Vergabe­beschleunigungs­gesetz. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittel­stands­freundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz als solcher beibehalten wird. Damit wird ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bundes­regierung den Mittelstand schützt und die Vielfalt der Anbieterlandschaft erhält. Die losweise Vergabe ist ein bewährtes Instrument, um In­no­vation, Qualität und regio­nale Wertschöpfung zu fördern“, erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundes­architekten­kammer. „Wir danken ausdrücklich dafür, dass der im Entwurf eines Vergabe­transformations­gesetzes der Vorgängerregierung noch vorgesehene Ansatz, diesen Grundsatz strukturell und grundsätzlich aufzuweichen, nicht weiterverfolgt wurde. Eine Aushöhlung des Losgrundsatzes würde die Gefahr bergen, dass sich monopolartige Strukturen etablieren, die zu höheren Preisen und sinkender Qualität führen.“

Positiv bewertet wird auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kodifizierung eines alternativen Ansatzes zur Auftragswertschätzung von Planungsleistungen. Diese Maßnahme trägt maßgeblich zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren bei und stärkt die Planungssicherheit für Architekt­innen und Architekten.

Vor diesem Hintergrund sieht die Bundes­architekten­kammer allerdings – bei allem Verständnis für den tatsächlichen oder vermeintlichen aktuellen po­li­ti­schen Handlungsdruck – den im Vergabe­beschleunigungs­gesetz vorgesehenen neuen Ausnahmetatbestand kritisch. Danach soll für große, aus dem Infrastrukturprogramm finanzierte Vorhaben eine Gesamtvergabe zulässig sein, wenn deren Dringlichkeit dies erfordert.

„Jedenfalls Schulen und Kitas, also Gebäude mit unmittelbarer Auswirkung auf junge Menschen, sollten hiervon ausgenommen werden.“, sagt Andrea Gebhard: „Hier muss weiterhin sichergestellt bleiben, dass deren vielleicht wichtigstes Lebensumfeld in der Regel von unabhängigen und qualifizierten Planerinnen und Planern gestaltet wird. Die Planung sozialer Infrastruktur bringt andere Heraus­forderungen mit sich als die Planung technischer Infrastruktur, zum Beispiel die Berücksichtigung pädagogischer Konzepte und gesellschaftlich-sozialer Zusammen­hänge.“

Die mittel­stands­freundliche Vergabe ist nicht nur aus strukturpo­li­ti­scher Sicht essenziell. Gerade kleinere und junge Unternehmen sind oft besonders innovativ und anpassungsfähig. Sie sichern Beschäftigung vor Ort, halten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an ihren Mitarbeitenden fest und tragen so zur sozialen Stabilität in ihren Regionen bei.

Insbesondere im Wohnungs­bau, wo öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Länder und der Bund eine zentrale Rolle spielen, ist der Zugang für mittelständische und regio­nal verankerte Unternehmen ent­scheidend. Ihre Nähe zur Baustelle gewährleistet kurze Wege, effiziente Abläufe und hohe Qualität.

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Kontakt:
CATHRIN URBANEK
Referatsleiterin Öffentlichkeits­arbeit
Bundes­architekten­kammer e. V.
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