
Hinweise zum Vollzug des Baupakets I und zur BauGB-Novelle 2025
Die Änderung der HBO durch das Baupaket I ist am 14. Oktober 2025 in Kraft getreten. Auf eine Übergangsregelung wurde verzichtet, sodass alle geänderten und neuen Bestimmungen grundsätzlich ab diesem Zeitpunkt zu beachten sind.
Fast zeitgleich hierzu ist auf Bundesebene die Novelle des Baugesetzbuches (Bauturbo) am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Um eine einheitliche Anwendung des Rechts in Hessen sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hinweise zum Vollzug der geänderten Vorschriften für die Bauaufsichtsbehörden in Hessen erstellt.