Hessische Corona-Verordnung zum Lockdown ab 16.12.2020
Das Land Hessen hat die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus aktualisiert, diese ist ab dem 16.12.2020 gültig und gilt bis zum 10. Januar 2021.
Betroffen von den verschärften Regelungen ist insbesondere der Einzelhandel. Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dies gilt nicht für den Online-Handel sowie Waren zur Deckung des täglichen Bedarfs. Baumärkte können ausschließlich für gewerblich tätige Handwerker*innen öffnen. Die Schließung von Verkaufsstätten gilt nicht für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
Die wichtigsten Verordnungen finden Sie hier zum Download:
- Corona-Quarantäneverordnung (Stand: 16.12.2020)
- Corona-Einrichtungsschutzverordnung (Stand: 16.12.2020)
- Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 16.12.2020)
Aktuelle Lesefassungen dieser und weiterer pandemiebezogener Verordnungen und Allgemeinverfügungen bietet das Bürgerportal des Landes Hessen.