15.12.2020 | AKH, Recht, Weitere

Hessische Corona-Verordnung zum Lockdown ab 16.12.2020

Das Land Hessen hat die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus aktualisiert, diese ist ab dem 16.12.2020 gültig und gilt bis zum 10. Januar 2021.

Betroffen von den verschärften Regelungen ist insbesondere der Einzel­handel. Die Verkaufsstellen des Einzel­handels sind zu schließen. Dies gilt nicht für den Online-Handel sowie Waren zur Deckung des täglichen Bedarfs. Baumärkte können ausschließlich für gewerblich tätige Handwerker*innen öffnen. Die Schließung von Verkaufsstätten gilt nicht für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Die wichtigsten Verordnungen finden Sie hier zum Download:

Aktuelle Lesefassungen dieser und weiterer pandemiebezogener Verordnungen und Allgemeinverfügungen bietet das Bürgerportal des Landes Hessen.