11.12.2020 | AKH, Recht

Beschlussfassung jetzt auch digital!

Dank der am 10. Dezember 2020 vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Hessischen Architekten- und Stadt­planergesetzes (Drucks. 20/4205) kann die AKH 2021 sowohl Vorstandssitzungen als auch Vertreter­versammlungen online ohne persönliche Anwesenheit der Stimmberechtigten am Versammlungsort durchführen: Die Gremien können rechtwirksame Beschlüsse auch online oder per Briefwahl fassen.  Bereits seit Mai 2020 hatten die Freiberufler- und Heilberufekammern bei der Landes­regierung auf entsprechende Beschlüsse hingewirkt, um ein höchstmögliches Maß an Infektionsschutz und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Selbst­verwaltungsgremien sicherzustellen. Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber jetzt den Wortlaut des entsprechenden Vorschlags der AKH ebenso wie Teile der Begründung beinahe wortwörtlich übernommen.