Beschlussfassung jetzt auch digital!
Dank der am 10. Dezember 2020 vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (Drucks. 20/4205) kann die AKH 2021 sowohl Vorstandssitzungen als auch Vertreterversammlungen online ohne persönliche Anwesenheit der Stimmberechtigten am Versammlungsort durchführen: Die Gremien können rechtwirksame Beschlüsse auch online oder per Briefwahl fassen. Bereits seit Mai 2020 hatten die Freiberufler- und Heilberufekammern bei der Landesregierung auf entsprechende Beschlüsse hingewirkt, um ein höchstmögliches Maß an Infektionsschutz und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Selbstverwaltungsgremien sicherzustellen. Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber jetzt den Wortlaut des entsprechenden Vorschlags der AKH ebenso wie Teile der Begründung beinahe wortwörtlich übernommen.