Gebäudetyp E nicht auf die lange Bank schieben
In seiner Sitzung am 6. November hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz, verabschiedet. Der Entwurf hat zum Ziel, Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und kostengünstiger zu ermöglichen. Der „Gebäudetyp E“ bezeichnet dabei keinen technisch spezifizierten Gebäudetypus, sondern den Wunsch nach flexibleren Planungsmöglichkeiten. Er steht für Bauprojekte, bei denen auf die Einhaltung von gesetzlich nicht zwingenden Standards verzichtet wird.
Durch den Bruch der Regierungskoalition und damit einhergehend die bevorstehenden Neuwahlen ist es jedoch sehr unwahrscheinlich geworden, dass das Gebäudetyp-E-Gesetz kurzfristig noch im Bundestag beschlossen werden kann. Dennoch ist die dahinterstehende Idee, Bauen durch die einfachere Nutzung von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen und Baustoffen, durch erleichterte Abweichung von reinen Komfort- und Ausstattungsstandards sowie von „anerkannten Regeln der Technik“ einfacher und kostengünstiger zu machen, weiterhin richtig. Daher sollte auch die nächste Bundesregierung das Thema Gebäudetyp E zeitnah wieder aufgreifen und für die notwendigen Anpassungen im Bauvertragsrecht Sorge tragen. Denn der Gebäudetyp E ist ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsbau anzukurbeln und so den Wohnungsmarkt zu entlasten.