25.11.2021 | AKH, Bauwesen, Politik, Presse

AKH sieht im Ampel-Koalitionsvertrag positive Signale für nach­haltiges Planen und Bauen

Der Ampel-Koalitionsvertrag verspricht, Defiziten im Bereich des Planens und Bauens, im Klima­schutz, in sozialer und technischer Infrastruktur und Digitalisierung mit Nachdruck entgegenzutreten. Berührt hiervon sind viele Belange, für die sich die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) als berufs­ständische Vertretung von mehr als 11.300 Ar­chi­tekt*in­nen und Stadt­planer*innen seit Jahren einsetzt. Kammerpräsidentin Brigitte Holz: „Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen begrüßt insbesondere die Entscheidung, ein eigenständiges Bauministerium zu schaf­fen und Wirtschaft und Klima­schutz in einem Ministerium zusammenzuführen. Auch zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist die angekündigte Kraftanstrengung zur Schaffung von 400.000 Wohnungen, davon 100.000 im geförderten Bereich, ein wichtiger Schritt.“

Die Anhebung der degressiven Besteuerung von Wohnimmobilien von 2 auf 3 Prozent sowie die geplante Erleichterung im Bereich der Grunderwerbssteuer schätzt die AKH positiv für das Investitionsklima ein. Begrüßt wird ausdrücklich, die energetische Erneuerung auf Quar­tiersebene zu unterstützen und die Kreis­lauf­wirt­schaft im Bereich des Bauens zu stärken, was aus Gründen des Klima­schutzes unausweichlich ist.

Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ verfolgt das Ziel, den Bausektor zukunftsfähig und nach­haltig zu gestalten, Rückständigkeiten in der Digitalisierung der Verwaltung abzubauen und Verfahren deutlich zu beschleunigen. „Zu hoffen ist, dass davon nicht nur der Wohnungs­bau, sondern auch die Stadt- und die Infrastrukturentwicklung profitieren. Letztere ist die Grundvoraussetzung für mehr regio­nale Wertschöpfung und eine ausgewogenere Ent­wick­lung von Städten und ländlicheren Regionen in Hessen. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) wird die seit Jahren vorgetragene Forderung der Stadt­planer*innen erfüllt, den § 13 b BauGB abzuschaf­fen, der zu mehr Außen- statt zu mehr Innenentwicklung geführt hat. Das ist gut so“, betont AKH-Präsidentin Brigitte Holz.

Auch die Weiter­entwicklung der städtebaulichen Förderkulissen und die zweckgebunden verlängerte Bereitstellung nicht abgerufener Fördermittel ist konsequent. Sie entspricht dem Ziel, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und sie fit für die Bewältigung der aktuellen Heraus­forderungen zu machen.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu reformieren und ihre Leis­tungsbilder anzupassen, ist lange überfällig und wird durch die AKH sehr begrüßt, da die Komplexität der Planungen von Ar­chi­tekt*in­nen aller Fach­richtungen sowie Stadt­planer*innen kontinuierlich zunimmt und nach­haltige Planung das Gebot der Stunde ist. Der digitale Gebäuderessourcenpass oder der digitale Energie­ausweis sind hierfür nur Beispiele. Dabei ist auch die Frage zu beantworten, wie sich eine leistungsge­rech­tere Honorierung abbildet. „Es ist eine Tatsache, dass derjenige der billig plant, letztlich teuer baut. Die zugesagte Stärkung der Einrichtungen der Bau­kultur werden wir nicht nur beobachten, sondern tatkräftig unterstützen“, erklärt AKH-Präsidentin Brigitte Holz.
 

 

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