di.BAStAI - Berufsverzeichnisse automatisiert abrufbar
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt den Zugang zu den meisten öffentlichen Verwaltungsleistungen über Internetportale bis 2022 verbindlich vor. Dies gilt auch für den digitalen Bauantrag, bei dem weiterhin zu prüfen ist, ob der Entwurfsverfasser geeignet und qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern. 29 Architekten- und Ingenieurkammern der Länder haben daher eine digitale Schnittstelle eingerichtet, über die die unteren Bauaufsichtsbehörden kostenfrei, schnell und unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand im Verfahrensablauf sicherstellen können, dass der jeweilige Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt ist:
di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern
Die Datenbank nebst Schnittstellen steht für die Implementierung in den Fachsoftwares und Bauportalen der Bundesländer und Kommunen bereit. Nun kommt es auf die Länder und Kommunen an, das Angebot der Architekten- und Ingenieurkammern zur Erleichterung und Beschleunigung der digitalen Baugenehmigung anzunehmen, in den Rechtsverordnungen und Richtlinien zu berücksichtigen und technisch zu implementieren.
Mehr über die Aufgaben und Funktionsweise von di.BAStAI erfahren Sie hier: