11.01.2022 | AKH, Bauwesen

di.BAStAI - Berufsverzeichnisse automatisiert abrufbar

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt den Zugang zu den meisten öffentlichen Verwaltungsleistungen über Internetportale bis 2022 verbindlich vor. Dies gilt auch für den digitalen Bauantrag, bei dem weiterhin zu prüfen ist, ob der Entwurfs­verfasser geeignet und qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlage­berechtigung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern. 29 Architekten- und Ingenieurkammern der Länder haben daher eine digitale Schnittstelle eingerichtet, über die die unteren Bauaufsichtsbehörden kostenfrei, schnell und unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand im Verfahrensablauf sicherstellen können, dass der jeweilige Entwurfs­verfasser bauvorlageberechtigt ist:

di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern

Die Datenbank nebst Schnittstellen steht für die Im­ple­ment­ierung in den Fachsoftwares und Bauportalen der Bundesländer und Kommunen bereit. Nun kommt es auf die Länder und Kommunen an, das An­ge­bot der Architekten- und Ingenieurkammern zur Erleichterung und Beschleunigung der digitalen Bau­genehmigung anzunehmen, in den Rechtsverordnungen und Richt­linien zu berücksichtigen und technisch zu implementieren.

Mehr über die Aufgaben und Funktionsweise von di.BAStAI erfahren Sie hier:

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