25.03.2020 | Politik

Soforthilfe sofort!

Der Haupt­geschäfts­führer der Architekten und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH), Dr. Martin Kraushaar, begrüßt das Soforthilfeprogramm des Landes Hessen in der Corona-Krise. Ein ganz zentraler Punkt für den Mittelstand sind die dringend erforderlichen, sofort wirksamen Liquiditätshilfen. Sie werden jetzt in Hessen als Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten, von 20.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten und bei bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 30.000 Euro für drei Monate gewährt.

Dies entspreche in weiten Teilen unter anderem der Bitte und Forderung, die die Präsidentin der AKH, Brigitte Holz, unmittelbar am Montag dieser Woche in einem Schreiben an den hes­si­schen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) gerichtet hatte. Darin hatte sich die AKH den Vorschlägen der Vereinigung der hes­si­schen Unternehmer (VhU) angeschlossen und die Forderungen des Bundesverbandes der freien Berufe nach besonderer Berücksichtigung der Freien Berufe unter­stützt. Die VhU war bei ihrem Vorschlag zum Zuschussbedarf von 2.000 Euro je Mitarbeiter und Monat ausgegangen.

In Anbetracht der mittelständischen Struktur der Ar­chi­tek­turbüros seien auch die vielen Solo-Selbstständigen oder die Inhaber einzubeziehen, hatte die AKH den Forderungskatalog der beiden hes­si­schen Spitzenverbände der Wirtschaft gegenüber der hes­si­schen Landes­regierung in schriftlichen Stellungnahmen am Wochenbeginn ergänzt. Vor allem hat die AKH in einem Schreiben an die zuständigen Staatssekretäre und die Fraktionsvorsitzenden der im hes­si­schen Landtag vertretenen Parteien noch vor den Beratungen in der Plenarsitzung des hes­si­schen Landtags zum Soforthilfeprogramm am Dienstag die weiteren konkreten Schwierigkeiten geschildert, vor denen Architekten derzeit stehen.

Bauanträge können in unterbesetzten Bauaufsichtsämtern nicht oder nur bedingt bearbeitet werden. Unsicherheit herrscht, ob Baustellen geschlossen werden müssen, weil Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Lieferketten von Baustoff- und Bauprodukte-Herstellern drohen zu reißen. Handwerksbetriebe kämpfen mit Arbeitskräftemangel, wenn Mitarbeiter Kinder betreuen müssen. Teilweise können die Arbeitnehmer nicht antreten, weil sie unter den europäischen Grenzschließungen leiden. Bauherren sehen Fristen und Termine verfallen und üben Druck auf die Bauleiter aus. Home-Office scheitert bisweilen nicht nur an der Beschaffung von Laptops, sondern auch an teuren Zusatzlizenzen, die in dieser Situation nicht erworben werden können.

In Anbetracht dieser zahlreichen Unsicherheit ist es umso wichtiger, hebt Dr. Martin Kraushaar hervor, dass im Paket der Landes­regierung auch an unkomplizierte Stellung von Sicherheiten für Betriebsmittel gedacht wurde. So dürfe die Bürgschaftsbank in einem 72-Stunden Express-Verfahren Bürgschaften für Betriebsmittel, etwa für die Erweiterung der Kontokorrentlinie, bis zu 250.000 Euro herausreichen, so die Erläuterung durch Sven Volkert, Mitglied der Geschäftsführung der hes­si­schen Bürgschaftsbank auf Nachfrage der AKH. Die Sicherungsmittel der Bürgschaftsbank decken 80 Prozent des Sicherungsbedarfs, die Hausbank muss sich mit 20 Prozent engagieren. Damit ist die Verbürgungsquote auf 80 Prozent heraufgesetzt worden. Die AKH ist Mitgesellschafterin der Bürgschaftsbank und kann über die Mitwirkung im Bürgschaftsausschuss Einfluss auf die Gewährung von Bürgschaften nehmen.

Darüber hinaus hat die hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) Ver­besse­rungen im Bereich von Nachrangdarlehen angekündigt. Sie wolle Refinanzierungsdarlehen innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach Eingang des unterzeichneten Darlehensvertrags auszahlen, kündigte Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WiBank-Geschäftsleitung an.

„Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch hinsichtlich des Abwicklungstempos neue Verfahrenswege beschritten werden“, zollt Kraushaar Anerkennung. Abzuwarten bleibe, wie sich die Entscheidung des Land Hessen bewähre, die zentrale Zuständigkeit für die Soforthilfe beim Regierungspräsidium Kassel anzusiedeln. Vorteilhaft sei auf jeden Fall, so Kraushaar, „dass nunmehr nur ein Antrag für Bundes- und Landesmittel an einer Stelle zusammen zu stellen ist“. Das beschleunige auf jeden Fall. Ob allerdings die an sich bürgerfreundliche Bündelung bei einer Antragsstelle nicht dort womöglich zu Engpässen führen könne, müsse man wie so vieles in diesen Tagen auf Sicht beobachten. Die VhU hatte den Vorschlag gemacht, die Finanzämter, die über das System Elster über die nötigen Kontoverbindungen verfügen in die Auszahlung von Zuschüssen mit einzubeziehen. 

Der hessische Landesverband der freien Berufe (VfBH), dem die AKH angehört, war durch die Präsidentin Dr. Karin Hahne in eine Telefonkonferenz mit Wirtschaftsminister Al-Wazir und dem hes­si­schen Finanzminister Dr. Thomas Schäfer eingebunden, in der am Mittwoch die Einzel­maß­nahmen mit zahlreichen Vertretern der Wirtschaft erörtert worden sind.