
Kommission Innovation im Bau übergibt Eckpunktepapier – AKH-Präsident fordert Pilotprojekte
Die Kommission „Innovation im Bau“ hat am 29. Januar 2026 ein Eckpunktepapier für ein zweites Baupaket zur Weiterentwicklung der Hessischen Bauordnung an das Hessische Wirtschaftsministerium übergeben. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) sieht darin eine weitere Weichenstellung für die Wiederbelebung des Wohnungsbaus in Hessen.
„Bei den immer noch zurückhaltenden Prognosen für die Entwicklungen des Wohnungsbaus im Jahr 2026, müssen solche Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen schnell kommen“, fordert der Präsident der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Gerhard Greiner, und erklärt: „Ich meine, es sollte darüber hinaus der Anspruch der Landesregierung sein, durch Pilotprojekte, etwa im Holzbau, innovativen Wohnungsbau zu fördern“. Denn ohne Mut zu einer echten Wohnungsbaustrategie für Hessen, so der Präsident der AKH, und einem neuen Hessen-Standard für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werde es kaum gelingen, die vom Deutschen Institut für Wirtschaft für die gesamte Bundesrepublik prognostizierten realen Zuwächse im Wohnungsbau von mageren rund 0,9 bis maximal 2,7 Prozent im Jahr 2026 in dem eigentlich erforderlichen Maß zu steigern.
Mit dem nun vorgelegten Eckpunktepapier für das Baupaket II greift die Kommission weitere Themen auf. Aus Sicht der AKH besonders relevant sind unter anderem die Vereinfachung schallschutzrechtlicher Anforderungen bei Dachgeschossausbauten, Aufstockungen und Umnutzungsvorhaben, Erleichterungen für das Bauen mit Holz sowie die Überprüfung und Bereinigung kommunaler Satzungen. Zudem sollen brandschutzrechtliche Vorgaben der Hessischen Bauordnung, die in der Praxis häufig zu aufwendigen Abweichungsverfahren führen, dort vereinfacht werden, wo sie für Wohnungsbauvorhaben nicht zwingend erforderlich sind.
Als mutig bezeichnet der Präsident den Schritt, die technischen Baubestimmungen in den Rang von Empfehlungen herabzustufen. „Das Ziel jedenfalls ist wichtig und richtig“, so Greiner. „Wir müssen die Baustandards, die eben auch durch die technischen Baubestimmungen mit nach oben getrieben werden, zurückfahren“. Er macht aber darauf aufmerksam, dass selbst innerhalb der geltenden technischen Baubestimmungen schon Spielräume für kostenreduziertes Bauen bestehen, die sofort gehoben werden können, noch bevor die Gesetzes- und Erlasslage geändert ist.
Das Eckepunktepapier steht auf der Website des Hessischen Wirtschaftsministeriums zum Download bereit.
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