01.11.2020 | Bauwesen, Recht

Gebäudeenergiegesetz (GEG) jetzt in Kraft

Am 01. November 2020 ist das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz - GEG) in Kraft getreten. Das GEG führt das Energie­einsparungs­gesetz (EnEG), die Energie­einspar­verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und schafft ein einheitliches Regelwerk, das EnEG, EnEV und EEWärmeG ablöst.

Somit ist für alle Bauvorhaben, bei denen nach dem 1. November 2020 die Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige erfolgt, das GEG anzuwenden. Bei allen Bauvorhaben, bei denen die Antragstellung bis zum 31. Oktober 2020 erfolgt ist, gelten weiterhin die EnEV und das EEWärmeG.  

Die Anforderungen an die energetische Standards, die durch das GEG an neu errichtete Gebäude oder im Rahmen von Sanierungen gestellt werden, entsprechen im Wesentlichen den Standards der EnEV 2013 (Verschärfung 2016). Einen Überblick über alle wichtigen Änderungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundes­architekten­kammer.

Gleichzeitig erfolgt mit dem GEG die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (Richt­linie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010). Es wurde festgelegt, dass die aktuellen energetischen Anforderungen die Kriterien der EU-Gebäuderichtlinie für das Niedrigstenergiegebäude erfüllen.

Den Wortlaut des GEG können Sie hier einsehen und herunterladen:

Gebäudeenergiegesetz

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