Auftragswertberechnung: Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV seit heute in Kraft
Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen wurde am 23. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 24. August 2023 in Kraft getreten.
Dadurch ist § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV seit dem 24. August 2023 nicht mehr Bestandteil der Vergabeverordnung (VgV).
Die vom Bundesrat ebenso wie von den Planerorganisationen und den kommunalen Spitzenverbänden hierzu geforderte Handreichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur rechtssicheren Auftragswertberechnung liegt vor. Die klarstellenden Erläuterungen, die das BMWK in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegeben hat, sollen Orientierung und Unterstützung bieten. Sie können jedoch nicht eine Prüfung durch die jeweilige Vergabestelle, die Rechtsanwendung oder Rechtsberatung im Einzelfall oder die Rechtsauslegung durch die Vergabekammern und Oberlandesgerichte vorwegnehmen oder ersetzen.