24.08.2023 | Bauwesen, Recht

Auftragswertberechnung: Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV seit heute in Kraft

Die Verordnung zur Anpassung des Ver­gaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen wurde am 23. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 24. August 2023 in Kraft getreten.

Dadurch ist § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV seit dem 24. August 2023 nicht mehr Bestandteil der Ver­gabeverordnung (VgV).

Die vom Bundesrat ebenso wie von den Planerorganisationen und den kommunalen Spitzenverbänden hierzu geforderte Handreichung des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) zur rechtssicheren Auftragswertberechnung liegt vor. Die klarstellenden Erläuterungen, die das BMWK in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegeben hat, sollen Orientierung und Unterstützung bieten. Sie können jedoch nicht eine Prüfung durch die jeweilige Ver­gabestelle, die Rechtsanwendung oder Rechts­beratung im Einzelfall oder die Rechtsauslegung durch die Ver­gabekammern und Oberlandesgerichte vorwegnehmen oder ersetzen.

Klarstellende Erläuterungen zur Auftragswertberechnung vor der Ver­gabe von Planungs- und Bauleistungen