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14.02.2024 | AKH, Politik, Recht

AKH für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der Vorstand der AKH greift den am 7. Februar 2024 im Plenum des hes­si­schen Landtags angenommenen Entschließungsantrag von vier Fraktionen (Drs. 21/48) auf. Der Landtagsbeschluss befasst sich mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seine Überschrift lautet: „Die Demokratie bleibt wehrhaft – Hessen zeigt Flagge“. 

Im Namen des Vorstands der AKH erklärte die Präsidentin Brigitte Holz mit Bezug auf die aktuelle Welle der öffentlichen Demonstrationen für Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung:

„Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen ihre gesetzlichen Aufgaben zur Wahrung der Belange der Mitglieder und zur Politikberatung auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wahr. Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit jedes Einzelnen, Gleichbehandlung und soziale Rechtsstaatlichkeit sowie die Demokratie bilden dabei un­verzicht­bare, im Grundgesetz verankerte Grundlagen des Handelns.

Wir stehen für Freiheit und Ver­ant­wor­tung, eine liberale Demokratie und für Europa als unseren Kontinent.“