AKH für freiheitlich-demokratische Grundordnung
Der Vorstand der AKH greift den am 7. Februar 2024 im Plenum des hessischen Landtags angenommenen Entschließungsantrag von vier Fraktionen (Drs. 21/48) auf. Der Landtagsbeschluss befasst sich mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seine Überschrift lautet: „Die Demokratie bleibt wehrhaft – Hessen zeigt Flagge“.
Im Namen des Vorstands der AKH erklärte die Präsidentin Brigitte Holz mit Bezug auf die aktuelle Welle der öffentlichen Demonstrationen für Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung:
„Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ihre gesetzlichen Aufgaben zur Wahrung der Belange der Mitglieder und zur Politikberatung auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wahr. Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit jedes Einzelnen, Gleichbehandlung und soziale Rechtsstaatlichkeit sowie die Demokratie bilden dabei unverzichtbare, im Grundgesetz verankerte Grundlagen des Handelns.
Wir stehen für Freiheit und Verantwortung, eine liberale Demokratie und für Europa als unseren Kontinent.“